Förderprogramme: |
| Maßnahme | Zuschuss |
| Erdgasbeheizter Wäschetrockner | 50 Euro pro Stück |
| Gasherd | 50 Euro pro Stück |
| Gassteckdose | 25 Euro pro Stück |
Erdgasversorgung bei Neubauten
und Umstellung auf Erdgas
Wenn Sie bei uns einen Vertrag für den PartnerGas-Tarif abschließen,
- erlassen wir Ihnen den Grund- und Leistungspreis für zwei Jahre ab Beginn des Erdgasbezugs.
- stufen wir Sie anschließend in das dritte Verbrauchsjahr ein und geben Ihnen einen Nachlass von neun Prozent auf den Grund- und den Leistungspreis.
Voraussetzungen für die Förderung
- Wenn Sie zum ersten Mal einen Erdgas-Hausanschluss im Netzgebiet der EVM Netz GmbH in Betrieb nehmen und einen Erdgasliefervertrag im Tarif PartnerGas abschließen, erlässt Ihnen die Energieversorgung Mittelrhein GmbH den Grundpreis für die nächsten zwei Jahre. Die Höhe des Grundpreises richtet sich nach Ihrer jeweiligen Verbrauchsgruppe S, M, L oder XL, einschließlich des Leistungspreises.
- Vertrag und Gutschein müssen bis spätestens 31.12.2010 bei der EVM eintreffen. Nach Ablauf der zwei Jahre steigen Sie mit dem dann geltenden Grundpreis ein.
- Endet der Erdgasbezug von der EVM vor Ablauf der zwei Jahre, zahlen Sie den anteiligen Grundpreis für das nicht vollständig erfüllte Vertragsjahr.
Erdgasfahrzeuge
Gewerbekunden aus unserem Versorgungsgebiet, die sich 2010 ein fabrikneues Erdgasfahrzeug zulegen, erhalten von der EVM einen Tankgutschein über 500 kg Erdgas.
Voraussetzungen für die Förderung
Sie weisen uns einfach formlos durch eine Kopie des Fahrzeugscheins nach, dass 2010 ein fabrikneues Erdgasfahrzeug auf Ihre Firma zugelassen wurde.
Mit Erdgas betriebene Blockheizkraftwerke (BHKW)
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, unseren Kunden das wirtschaftliche Potenzial für Erdgas-BHKW durch eine finanzielle Förderung zu erschließen. Es wird ein einmaliger Investitionszuschuss gezahlt, der sich nach der installierten Stromerzeugungsleistung richtet:
| Geräteleistung | Förderung |
| bis 3 kWel (Basisförderung) | 500 Euro |
| für jedes weitere angefangene kWel | 100 Euro |
Berechtigt sind alle aktuellen und zukünftigen EVM-Erdgaskunden, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des BHKW Erdgas von der EVM beziehen.
Voraussetzungen für die Förderung
- Das Gebäude befindet sich im Grundversorgungsgebiet der EVM und wird zurzeit oder in Zukunft durch die EVM mit Erdgas versorgt.
- Die entsprechende Fördervereinbarung muss bis spätestens 31.12.2010 bei der EVM eingehen, das Erdgas-Blockheizkraftwerk bis zum 31.3.2011 in Betrieb genommen werden. Danach erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags, dessen Gewährung an einen Erdgasliefervertrag mit der EVM gebunden ist. Endet der Erdgasbezug von der EVM vor Ablauf von fünf Jahren, muss für jedes nicht vollständig erfüllte Vertragsjahr ein Fünftel der Fördersumme an die EVM zurückgezahlt werden.
- Die Installationsarbeiten erfolgen durch einen in die Handwerksrolle eingetragenen Fachbetrieb, der seine technische Qualifikation für den Einbau von BKHW über ein Hersteller-Zertifikat nachweisen sollte.
- Die maximale Förderung beträgt 3.000 Euro pro Objekt.
- Der Förderantrag muss von der EVM bewilligt werden. Erst mit dieser Bestätigung wird die Förderung verbindlich zugesagt.
- Das Gesamt-Fördervolumen ist auf 50.000 Euro begrenzt. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge.
- Eine Rechnungskopie des Installationsunternehmens mit Angabe der elektrischen Leistung des BHKW sollte spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme eingereicht werden.
- Die EVM ist berechtigt, nach Abstimmung mediale und energetische Aufzeichnungen des geförderten BHKW zu werbewirksamen Zwecken zu verwenden und zu veröffentlichen. Weiterhin ist es der EVM gestattet, nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber Besichtigungen der Anlage vorzunehmen.
Gas-Wärmepumpen
Die EVM unterstützt die Anschaffung einer mit Erdgas betriebenen Wärmepumpe bei Installation durch einen in der Handwerksrolle eingetragenen Fachbetrieb mit folgenden Beiträgen:
| Geräte mit einer Heizleistung | Förderung |
| bis 25 kW | 1.000 Euro |
| von 25 bis 50 kW | 1.500 Euro |
| über 50 kW | 2.000 Euro |
Voraussetzungen für die Förderung
- Das Gebäude befindet sich im Grundversorgungsgebiet der EVM und wird zurzeit oder in Zukunft durch die EVM mit Erdgas versorgt.
- Die Fördervereinbarung muss bis spätestens 31.12.2010 bei der EVM eingegangen sein, die gasmotorische Wärmepumpe bis zum 30.9.2011 in Betrieb genommen werden (es gilt das Datum der Zählersetzung). Danach erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags, dessen Gewährung an einen Erdgasliefervertrag mit der EVM gebunden ist. Endet der Erdgasbezug von der EVM vor Ablauf von fünf Jahren, muss für jedes nicht vollständig erfüllte Vertragsjahr ein Fünftel der Fördersumme an die EVM zurückgezahlt werden.
- Der Förderantrag muss von der EVM bewilligt werden. Erst mit dieser Bestätigung wird die Förderung verbindlich zugesagt.
- Das Gesamt-Fördervolumen ist auf 50.000 Euro begrenzt. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge.
- Eine Rechnungskopie des Installationsunternehmens mit Angabe der Heizleistung der Gaswärmepumpe sollte spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme eingereicht werden.
- Die EVM ist berechtigt, nach Abstimmung mediale und energetische Aufzeichnungen der geförderten Gaswärmepumpe zu werbewirksamen Zwecken zu verwenden und zu veröffentlichen. Weiterhin ist es der EVM gestattet, nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber Besichtigungen der Anlage vorzunehmen.


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