Wärmeservice

Sie haben noch einen unserer alten Wärme-Tarife? Das Preisblatt zur Wärmeversorgung und zur Wärme- und Warmwasserversorgung (Stand: 01.03.2012) finden Sie hier. Die Preise basieren auf dem derzeit gültigen EVM-Komfort 1-Arbeitspreis sowie auf dem derzeit gültigen Lohn. Da wir diese Wärme-Tarife nicht mehr anbieten, ist es uns nicht möglich, Ihren Vertrag über diese Tarife nach Ablauf zu verlängern. Informieren Sie sich doch einfach gleich über die Alternativen: BasisWärme und KombiWärme.


Vollwärmeversorgung durch die EVM bedeutet Wärmeservice aus einer Hand. Die EVM liefert das Produkt "Wärme" mit allem, was dazugehört: 

Sie zahlen einen monatlichen Grundpreis in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße und einen Arbeits- preis für die tatsächlich abgenommene Wärmeleistung. Die Abrechnung der Heizkosten mit den einzelnen Mietparteien kann vertraglich vereinbart werden. Wirtschaftlich sinnvoll ist unser Wärme-service für größere Objekte ab einer Wohnfläche von rund 750 Quadratmetern. 

Die Vollwärmeversorgung steht nur Kunden zur Verfügung, deren Vermieter bzw. Hauseigentümer einen Wärmeversorgungsvertrag für ein ganzes Objekt (alle Wohnungen eines Mehrfamilienhauses) abgeschlossen hat.


Preise Wärme

Preisstand: 1. März 2012

Die Preise basieren auf dem derzeit gültigen EVM-Heizgastarif-Arbeitspreis sowie auf dem derzeit gültigen Lohn.

Gültiger EVM-Heizgastarif (EGP) ab 01.11.2011: netto 5,36 Cent/kWh (brutto 6,38 Cent/kWh)
Gültiger Lohn (L) ab 01.03.2010: 2.334,00 EUR/Monat

BasisWärme   Preis
netto (brutto)
Wärme
Grundpreis bis 60 m² Wohnungsgröße
Grundpreis für jeden weiteren m²

Euro/Monat

18,00 (21,42)
0,30 (0,36)
Arbeitspreis
Cent/kWh
7,70 (9,16)

KombiWärme   Preis
netto (brutto)
Wärme
Grundpreis bis 60 m² Wohnungsgröße
Grundpreis für jeden weiteren m²

Euro/Monat

18,00 (21,42)
0,30 (0,36)
Arbeitspreis
Cent/kWh
7,70 (9,16)
Warmwasser
Grundpreis je Wohneinheit

Euro/Monat
1,84 (2,19)
Arbeitspreis
Euro/m3
8,46 (10,07)

Das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Versorgungsunternehmen regelt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20. Juni 1980, die vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassen wurde.

Diese Verordnung steht hier als Download zur Verfügung.

> Sonstige Bestimmungen zum Wärmeversorgungsvertrag downloaden (PDF)
> Preisblatt Wärme- und Warmwasserversorgung (PDF)

Kontakt EVM-KUNDENSERVICE

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