Förderprogramme: |
| Maßnahme | Zuschuss |
| Entsorgungszuschuss für die Demontage einer Öltankanlage | 100 Euro |
| Vergütung für Restöl | 15 Cent pro Liter |
| Entsorgungszuschuss für die Demontage einer Flüssiggastankanlage | 100 Euro |
| Entsorgungszuschuss für Stromspeicher-heizungen | 50 Euro pro Stück, bis maximal 1.500 Euro |
Voraussetzung für die Förderung ist die Zählersetzung und eine Kopie der Demontagerechnung.
Umfassender Einsatz von Erdgas
Eines unserer wichtigsten Ziele ist es, zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten für Erdgas zu fördern – sie bringen nicht nur unseren Kunden finanzielle Vorteile, sondern sind auch für die Umwelt ein Gewinn. Aus diesem Grund unterstützen wir den umfassenden Einsatz von Erdgas mit einem Zuschuss.
| Maßnahme | Zuschuss |
| Erdgasbeheizter Wäschetrockner | 50 Euro pro Stück |
| Gasherd | 50 Euro pro Stück |
| Gassteckdose | 25 Euro pro Stück |
Voraussetzung für die Förderung ist eine Kopie der Geräterechnung bzw. Installationsrechnung.
ERNEUERUNG DER ERDGASHEIZUNG
Wenn Sie Ihre alte Erdgasheizung durch eine neue ersetzen, fördern wir diese Modernisierung mit 1.000 kWh Freimenge Erdgas.
Voraussetzung für die Förderung:Senden Sie uns einfach die Rechnungskopie des Installationsunternehmens zu. Die 1.000 kWh werden Ihnen bei der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben.
Erdgasversorgung bei Neubauten
und Umstellung auf Erdgas
Wenn Sie bei uns einen Vertrag für den PartnerGas-Tarif abschließen,
- erlassen wir Ihnen den Grundpreis für zwei Jahre ab Beginn des Erdgasbezugs.
- stufen wir Sie anschließend in das dritte Verbrauchsjahr ein und geben Ihnen somit einen
Nachlass von neun Prozent auf den Grundpreis.
Voraussetzungen für die Förderung
Wenn Sie zum ersten Mal einen Erdgas-Hausanschluss im Netzgebiet der EVM Netz GmbH in Betrieb nehmen und einen Erdgasliefervertrag im Tarif PartnerGas abschließen, erlässt Ihnen die EVM den Grundpreis für die nächsten zwei Jahre. Die Höhe des Grundpreises richtet sich nach Ihrer jeweiligen Verbrauchsgruppe S, M, L oder XL. Vertrag und Gutschein müssen bis spätestens 31.12.2012 bei der EVM eintreffen. Nach Ablauf der zwei Jahre steigen Sie mit dem dann geltenden Grundpreis ein. Endet der Erdgasbezug von der EVM vor Ablauf der zwei Jahre, zahlen Sie den anteiligen Grundpreis für das nicht vollständig erfüllte Vertragsjahr.
> Weitere Informationen zum Produkt PartnerGas
INNOVATIONSBONUS FÜR EINE STOM ERZEUGENDE HEIZUNG
Die EVM unterstützt die Anschaffung eines Micro-KWK oder einer Gaswärmepumpe für den Haushalt mit 1.000 €.
Voraussetzung für die Förderung:- Das Gebäude befindet sich im Grundversorgungsgebiet der EVM und wird zurzeit oder in Zukunft durch die EVM mit Erdgas versorgt.
- Die entsprechende Fördervereinbarung muss bis spätestens 31.12.2012 bei der EVM eingehen, Die Strom erzeugende Heizung bis zum 30.06.2013 in Betrieb genommen werden. Danach erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags, dessen Gewährung an einen Erdgasliefervertrag mit der EVM gebunden ist. Endet der Erdgasbezug von der EVM vor Ablauf von fünf Jahren, muss für jedes nicht vollständig erfüllte Vertragsjahr ein Fünftel der Fördersumme an die EVM zurückgezahlt werden.
- Die Installationsarbeiten erfolgen durch einen in die Handwerksrolle eingetragenen Fachbetrieb, der seine technische Qualifikation für den Einbau von Strom erzeugenden Heizungen über ein Hersteller-Zertifikat nachweisen sollte.
- Eine Rechnungskopie des Installationsunternehmens sollte zeitnah eingereicht werden.
Gas-Wärmepumpen
Die EVM unterstützt die Anschaffung einer mit Erdgas betriebenen Wärmepumpe bei Installation durch einen in der Handwerksrolle eingetragenen Fachbetrieb mit folgenden Beiträgen:
| Geräte mit einer Heizleistung | Förderung |
| bis 25 kW | 1.000 Euro |
| von 25 bis 50 kW | 1.500 Euro |
| über 50 kW | 2.000 Euro |
Voraussetzungen für die Förderung
- Das Gebäude befindet sich im Grundversorgungsgebiet der EVM und wird zurzeit oder in Zukunft durch die EVM mit Erdgas versorgt.
- Die Fördervereinbarung muss bis spätestens 31.12.2012 bei der EVM eingegangen sein, die gasmotorische Wärmepumpe bis zum 30.06.2013 in Betrieb genommen werden (es gilt das Datum der Zählersetzung). Danach erfolgt die Auszahlung des Förderbetrags, dessen Gewährung an einen Erdgasliefervertrag mit der EVM gebunden ist. Endet der Erdgasbezug von der EVM vor Ablauf von fünf Jahren, muss für jedes nicht vollständig erfüllte Vertragsjahr ein Fünftel der Fördersumme an die EVM zurückgezahlt werden.
- Der Förderantrag muss von der EVM bewilligt werden. Erst mit dieser Bestätigung wird die Förderung verbindlich zugesagt.
- Das Gesamt-Fördervolumen ist auf 50.000 Euro begrenzt. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge.
- Eine Rechnungskopie des Installationsunternehmens mit Angabe der Heizleistung der Gaswärmepumpe sollte spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme eingereicht werden.
- Die EVM ist berechtigt, nach Abstimmung mediale und energetische Aufzeichnungen der geförderten Gaswärmepumpe zu werbewirksamen Zwecken zu verwenden und zu veröffentlichen. Weiterhin ist es der EVM gestattet, nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber Besichtigungen der Anlage vorzunehmen.
Erdgasfahrzeuge
Die ersten 100 Privatpersonen aus unserem Versorgungsgebiet, die sich 2012 ein fabrikneues Erdgasfahrzeug zulegen, erhalten von der EVM einen Tankgutschein über 250 kg Erdgas. Es lohnt sich, zu den Ersten zu gehören: Bei einem Verbrauch von fünf Kilogramm auf 100 Kilometer können Sie 5.000 Kilometer kostenlos fahren.
Auch Gewerbekunden dürfen sich über eine Förderung für Erdgasfahrzeuge durch die EVM freuen. Sie werden beim Erwerb eines Erdgasfahrzeuges mit 500 kg Erdgas in Form eines Tankgutscheines unterstützt.
| Fahrzeugzulassung als Tankgutschein | |
| über Privatperson | 250 kg Erdgas |
| Firmenfahrzeug | 500 kg Erdgas |
Voraussetzungen für die Förderung
Sie weisen uns einfach formlos durch eine Kopie des Fahrzeugscheins nach, dass 2012 ein fabrikneues Erdgasfahrzeug auf Sie zugelassen wurde.

Sabine Lerner
Tel.: 0800 3862222*
Sabine.Lerner@evm.de

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