Für Wasserhausanschlüsse gibt es
Geld zurück

Haben Sie sich in den letzten Jahren von der EVM einen Wasseranschluss legen lassen? Dann bekommen Sie von uns Geld zurück.
 

Das sind die Voraussetzungen:

  • Ihr Wasseranschluss wurde zwischen August 2000 und Ende Oktober 2008 gelegt.
  • Sie werden nach wie vor von der EVM mit Wasser versorgt – also von der Vereinigte Wasserwerke Mittelrhein GmbH, den Stadtwerken Remagen - Betriebszweig Wasserversorgung oder dem Wasserwerk der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.

 

Warum bekommen Sie eine Rückerstattung?

Grund dafür ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Das Gericht hat entschieden, dass der Wasseranschluss als zwingender Bestandteil der Wasserlieferung wie Trinkwasser zu besteuern ist – deshalb gilt rückwirkend ein Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent statt von 19 oder 16 Prozent. Das Gesetz ist seit dem 1. Juli 2009 bindend, wir berechnen jedoch bereits seit November 2008 die ermäßigte Mehrwertsteuer.

Darüber hinaus erstatten wir Ihnen natürlich die überschüssigen Beträge, die Sie bereits an uns gezahlt haben, zurück.

 

So einfach geht’s

Sie müssen nur das Formular zur Rückerstattung des Differenzbetrags herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben per Post an die EVM schicken:

Energieversorgung Mittelrhein GmbH
Finanz- und Rechnungswesen
Ludwig-Erhard-Straße 8
56073 Koblenz

 

Kontakt Rückerstattung

Dagmar Neuschwander
Tel.: 0261 402-268
Dagmar.Neuschwander@evm.de