Warum bekommen Sie eine Rückerstattung?
Grund dafür ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Das Gericht hat entschieden, dass der Wasseranschluss als zwingender Bestandteil der Wasserlieferung wie Trinkwasser zu besteuern ist – deshalb gilt rückwirkend ein Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent statt von 19 oder 16 Prozent. Das Gesetz ist seit dem 1. Juli 2009 bindend, wir berechnen jedoch bereits seit November 2008 die ermäßigte Mehrwertsteuer.
Darüber hinaus erstatten wir Ihnen natürlich die überschüssigen Beträge, die Sie bereits an uns gezahlt haben, zurück.