Wasser: eine wertvolle RessourceAuf der Erde gibt es durchschnittlich rund 182 Milliarden m3 Wasser – eine unvorstellbar große Menge. Sie ist seit 4,5 Milliarden Jahren praktisch unverändert geblieben, da man Wasser nicht verbrauchen kann: Es befindet sich in einem ständigen Kreislauf. So entsteht aus einem Liter Trinkwasser wieder etwa ein Liter Abwasser. Vom gesamten Wasservorkommen wird nur circa ein Viertel genutzt; die öffentliche Wasserversorgung macht dabei lediglich drei Prozent aus. Da Deutschland ein wasserreiches Land ist, lässt sich die wertvolle Ressource heute und auch in Zukunft auf viele Arten nutzen – aber nur, wenn man sorgfältig damit umgeht.
Schutz des GrundwassersFür die Brunnen und Quellen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, haben die Aufsichtsbehörden Schutzgebiete festgelegt: Hier sollen Verbote und Beschränkungen dafür sorgen, dass das Grundwasser weder verunreinigt noch anderweitig beeinträchtigt wird.
TrinkwasserqualitätWasser, das als Trinkwasser abgegeben oder für Lebensmittel genutzt wird, muss den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TVO) entsprechen. Dies wird durch ständige chemische und mikrobiologische Untersuchungen von den Wasserversorgern und den zuständigen Gesundheitsbehörden überwacht und kontrolliert. Damit die Versorger ihren Kunden jederzeit qualitativ hochwertiges Trinkwasser in ausreichender Menge liefern können, investieren sie laufend in die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Versorgungsanlagen.
WasserverbrauchIn den letzten Jahren ist der Verbrauch an Trinkwasser in Deutschland deutlich zurückgegangen: Lag er 1990 pro Einwohner und Tag bei 145 Litern, so sind es heute nur noch 128 Liter, die sich etwa wie folgt aufteilen:
Der geringere Verbrauch ist vor allem auf den bewussten Umgang mit Trinkwasser zurückzuführen, auf den auch Haushaltsgeräte, Spülkästen und Armaturen heute ausgelegt sind. Das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Wasserversorgern regelt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980, die vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassen wurde.
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