WärmeserviceVollwärmeversorgung durch die EVM bedeutet Wärmeservice aus einer Hand. Die EVM liefert das Produkt "Wärme" mit allem, was dazugehört: Sie zahlen einen monatlichen Grundpreis in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße und einen Arbeits- preis für die tatsächlich abgenommene Wärmeleistung. Die Abrechnung der Heizkosten mit den einzelnen Mietparteien kann vertraglich vereinbart werden. Wirtschaftlich sinnvoll ist unser Wärme-service für größere Objekte ab einer Wohnfläche von rund 750 Quadratmetern. Die Vollwärmeversorgung steht nur Kunden zur Verfügung, deren Vermieter bzw. Hauseigentümer einen Wärmeversorgungsvertrag für ein ganzes Objekt (alle Wohnungen eines Mehrfamilienhauses) abgeschlossen hat. Preise WärmePreisstand: 01. Januar 2010 Die Preise basieren auf dem derzeit gültigen EVM-Komfort 1-Arbeitspreis sowie auf dem derzeit gültigen Lohn.
Das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Versorgungsunternehmen regelt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20. Juni 1980, die vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassen wurde. Diese Verordnung steht hier als Download zur Verfügung. > Sonstige Bestimmungen zum Wärmeversorgungsvertrag downloaden (PDF) | ![]() |

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