Wärmeservice

Vollwärmeversorgung durch die EVM bedeutet Wärmeservice aus einer Hand. Die EVM liefert das Produkt "Wärme" mit allem, was dazugehört: 

Sie zahlen einen monatlichen Grundpreis in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße und einen Arbeits- preis für die tatsächlich abgenommene Wärmeleistung. Die Abrechnung der Heizkosten mit den einzelnen Mietparteien kann vertraglich vereinbart werden. Wirtschaftlich sinnvoll ist unser Wärme-service für größere Objekte ab einer Wohnfläche von rund 750 Quadratmetern. 

Die Vollwärmeversorgung steht nur Kunden zur Verfügung, deren Vermieter bzw. Hauseigentümer einen Wärmeversorgungsvertrag für ein ganzes Objekt (alle Wohnungen eines Mehrfamilienhauses) abgeschlossen hat.

Preise Wärme

Preisstand: 01. Januar 2010

Die Preise basieren auf dem derzeit gültigen EVM-Komfort 1-Arbeitspreis sowie auf dem derzeit gültigen Lohn.

Gültiger Lohn (L) ab 01.02.2009: 2.603,83 EUR/Monat

  Preis
netto (brutto)
Gültiger EVM-Komfort 1-Arbeitspreis (EGP)
ab 01.01.2010
Cent/kWh
4,62 (5,50)
Grundpreis für Wärmeversorgung
Neuer Wärmegrundpreis
bis 60 m² Wohnungsgröße
für jeden weiteren m²
Euro/Jahr
18,00 (21,42)
0,30 (0,36)
Wärmearbeitspreis
Neuer Wärmearbeitspreis
Cent/kWh
7,07 (8,41)
Grundpreis für Warmwasserversorgung
Neuer Warmwassergrundpreis
je Wohneinheit
Euro/Monat
1,84 (2,19)
Warmwasserarbeitspreis
Neuer Warmwasserarbeitspreis
Euro/m3
7,77 (9,25)

Das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Versorgungsunternehmen regelt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20. Juni 1980, die vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassen wurde.

Diese Verordnung steht hier als Download zur Verfügung.

> Sonstige Bestimmungen zum Wärmeversorgungsvertrag downloaden (PDF)


Kontakt EVM-KUNDENSERVICE

Tel.: 01801 386000*
Tel.: 0261 402-83990
serviceteam@evm.de

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