Tal mit Ortschaft

Nachhaltig und mit Weitblick

Als Nachhaltigkeitsmanagement wird die Informationen zu ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten von und durch Unternehmen verstanden. Dabei ist ebenfalls auf die verfolgten Konzepte, erzielten Ergebnisse und Risiken einzugehen, damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher ein Bild über das soziale und ökologische Verhalten der Firmen machen können. 

Seit 2017 ist eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele größere Unternehmen in der EU verpflichtend. Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) wurde 2014 von der EU veröffentlicht und im Jahr 2017 in deutsches Recht umgesetzt. Sie verpflichtet derzeit ca. 550 Unternehmen in Deutschland zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zukünftig soll diese Richtlinie durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist, abgelöst werden. Diese Weiterentwicklung der NFRD wird den Adressatenkreis auf ca. 15.000 Unternehmen deutschlandweit vergrößern.  

Wir unterstützen unsere Kunden gerne bei einer Nachhaltigkeitsberichterstattung im Berichtsspektrum “Umwelt” mit der Aufbereitung aller erforderlichen Daten aus den Bereichen Energie, Wasser, Einkauf oder Abfall – ob als vorbereitenden CO2-Check oder im vorgegebenen Nachhaltigkeitsbericht nach NFRD- oder (zukünftig) CSRD-Richtlinie.   

Die Inhalte der CSRD-Richtlinie lassen sich in die Kategorien Umwelt, Soziales und Governance einteilen.   

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Bereichsübergreifende Standards

Allgemeine Anforderungen

Allgemeine Angaben

Umwelt

Klimawandel

Umweltverschmutzung

Wasser- und Meeresressourcen

Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Soziales

Eigene Belegschaft

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Betroffene Gemeinschaften

Verbraucher und Endnutzer

Governance

Unternehmenspolitik

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie gerne dabei, alle erforderlichen Daten aus den Bereichen Energie, Umwelt, Wasser oder Abfall aufzubereiten.  

  • Erfassung und Analyse der Energie- und Umweltdaten   
  • Ermittlung von Leistungsindikatoren (Kennzahlen)  
  • Erstellung der CO2-Bilanz mit geeigneten Softwarelösungen  
  • Definition einer Strategie inkl. Maßnahmen und Zielen zu den Themen: Emissionen, Energie, Umwelt, Material, Wasser, Abfall, etc. (Vermeidung, Reduktion, Kompensation)  
  • Vor- und Nachbereitung der Energie-/Umweltteamsitzungen inklusive Ergebnisdokumentation  

Ihre Ansprechpartner

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Hintergrund zur CSR-Richtlinie

  • Was ist das Ziel der Berichtspflicht?

    In der nichtfinanziellen Erklärung müssen die von der Richtlinie betroffenen Unternehmen Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen machen sowie über mögliche Risiken in diesem Zusammenhang berichten. Dazu gehört auch eine Bilanzierung und Bewertung der verursachten Treibhausgasemissionen.

  • Für wen gilt die CSR-Richtlinie?

    Betroffen sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die im Schnitt eines Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und deren Bilanzsumme mehr als 20 Millionen Euro beträgt oder deren Umsatzerlöse sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen.

  • Gilt die CSR-Richtlinie auch für Konzerntöchter?

    Sofern die Konzernmutter einen CSR-Bericht vorlegt, der den EU-Vorgaben entspricht, sind die Konzerntöchter aus der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung entlassen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Konzernmutter ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat.

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