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Lassen Sie Ihren 
E-Fuhrpark Geld für Ihr Unternehmen verdienen

Sichern Sie sich je E-Auto einen Sofortbonus mit der THG-Quote

Förderantrag Neuanlagenbonus

Mit rein elektrischen Fahrzeugen oder sogar einer rein elektrischen Fahrzeugflotte (BEV) hilft Ihr Unternehmen aktiv mit, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren.  Mit unserem Ökostrom sind Sie sogar klimaneutral unterwegs. Dieses Engagement erkennt der Gesetzgeber an: über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote.

Sofortbonus 2024 – Wir informieren Sie

Die Frist für die Beantragung der THG-Quote bei der evm endete am 01. November. Wir informieren Sie rechtzeitig in unserem Newsletter und auf unserer Webseite sobald ein neues, attraktives Angebot zur Treibhausquote (THG) vorliegt.

Zum Newsletter für Geschäftskunden

Was ist die Treibhausquote bzw. Treibhausgasminderungsquote ?

Der Gesetzgeber strebt an, die deutschen Treibhausgas-Emissionen – darunter hauptsächlich CO₂ – stark zu reduzieren. Neben CO₂-Flottenwerten für die Fahrzeughersteller gibt die Regierung seit 2015 auch Mineralölunternehmen eine Quote für Treibhausgas-Einsparungen vor, die sogenannte Treibhausgas(THG)-Minderungsquote (§ 37 BImSchG). Diese ist für Ölkonzerne, allein durch Maßnahmen, wie die Beimischung von beispielsweise Bio-Ethanol in Benzin, nicht erreichbar. Sie müssen also von anderen Unternehmen, die hauptsächlich Kraftstoffe mit geringen Emissionen in den Verkehr bringen, THG-Quoten kaufen. Auf diese Weise fließt Geld von fossilen zu erneuerbaren Kraftstoffen. Seit 2019 kann nun auch Strom für Elektrofahrzeuge als Kraftstoff mit geringen Emissionen angerechnet werden.

Sichern Sie sich unsere THG-Quote für die E-Fahrzeuge Ihrer Flotte

Wir ermöglichen Ihrem Unternehmen, von dieser Regelung zu profitieren: Registrieren Sie sich mit Ihren Elektrofahrzeugen für die THG-Quote. Wir bündeln die registrierten Einsparungen der E-Autofahrer, um sie dann beim Umweltbundesamt als handelbare THG-Quote jedes Jahr anerkennen zu lassen.

Ihr Vorteil: Für jedes rein elektrische E-Auto aus Ihrem Fuhrpark erhalten Sie für die Registrierung einen Sofortbonus. Und das Beste: Sie können sich jedes Jahr erneut registrieren und einen Sofortbonus kassieren! 

So registrieren Sie Ihr Unternehmen für die THG-Quote

  • Halten Sie Ihre evm-Kundennummer (Strom oder Gas) bereit. Diese finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Rechnung.
  • Sie benötigen außerdem Fotos oder Scans Ihres Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite).
  • Rufen Sie das Registrierungsformular auf.
  • Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Wir prüfen nach Abschluss der Registrierung Ihre Dokumente hinsichtlich der Fördervoraussetzungen. Wenn alles passt, erhalten Sie Ihren Sofortbonus.

Jetzt registrieren

So gehts:
  • 1

    Förderantrag ausfüllen


  • 2

    Formular abschicken und damit Ihr Elektroauto für die THG-Quote registrieren

  • 3

    Nach Genehmigung über Sofortbonus freuen.

Fördervoraussetzungen

Sie sind Besitzer eines rein elektrischen PKWs? Dann beantragen Sie jetzt unsere THG-Quote und Sie erhalten eine Förderung in Form eines Sofortbonus.  Der Förderbetrag wird Ihnen nach schriftlicher Förderzusage automatisch auf das von Ihnen im Förderantrag angegebene Konto überwiesen.

  • Die Gewährung der Förderung ist an einen aktiven Strom- oder Erdgasvertrag des Antragstellenden gebunden. Der Antragsstellende ist gleichzeitig als Fahrzeughalter/-in des zu fördernden Fahrzeugs im Fahrzeugschein genannt. 
  • Die Förderung kann auch für Leasingfahrzeuge beantragt werden, sofern das beantragende Unternehmen im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen ist.
  • Eine Beantragung der Förderung ist nur für rein elektrische E-Autos (BEV) möglich.
  • Der Antragstellende stimmt mit der Beantragung der Förderung zu, dass die evm ab Datum der Förderzusage den von ihm eingereichten Fahrzeugschein für die THG-Quote für das Jahr der Förderbeantragung vermarkten darf.
  • Der Antragstellende kann jedes Jahr die Förderung zur THG-Quotenanrechnung über die evm neu beantragen.
  • Sollte der Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin das Elektroauto verkaufen oder außer Betrieb nehmen, muss dies unverzüglich der evm mitgeteilt werden.
  • Der Antragstellende versichert mit der Beantragung der Förderung, seinen Fahrzeugschein ausschließlich bei der evm zum THG-Quotenhandel eingereicht zu haben.
  • Die evm behält sich das Recht vor bei falschen Angaben zum eFahrzeug oder einer mehrfachen Vermarktung des Fahrzeugsscheins seitens des Antragstellers den Förderbetrag zurück zu fordern.

Registrierung zur THG Quote

Demnächst ist die Meldung Ihrer THG-Quote wieder möglich.

Die Frist für die Beantragung der THG-Quote bei der evm endete am 01. November. Wir informieren Sie rechtzeitig in unserem Newsletter und auf unserer Webseite sobald ein neues, attraktives Angebot zur Treibhausquote (THG) vorliegt.

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Fragen & Antworten

  • Wofür steht THG?

    THG ist die Abkürzung für Treibhausgasminderungsquote. Diese wurde 2015 durch den Gesetzgeber in Deutschland eingeführt. Bei Treibhausgasen handelt es sich um Gase, die schädlich für das Klima sind. Insbesondere Kohlenstoffdioxid (CO₂) verstärkt den natürlichen Treibhauseffekt und trägt zur globalen Erwärmung bei. Im Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung festgelegt, in welchen Schritten sie den Ausstoß reduzieren möchte.

  • Wer muss die THG-Quote erfüllen?

    Der Bund hat die Mineralölhersteller dazu verpflichtet, den CO₂-Ausstoß ihrer Kraftstoffe zu vermindern. Fossile Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel stoßen im Schnitt 94,1 Kilogramm CO₂ pro Gigajoule aus. Diesen Wert hat die Europäische Union ermittelt. Laut aktueller THG-Quote müssen Mineralölunternehmen Kraftstoffe bereitstellen, die mindestens 6 Prozent CO₂ pro Gigajoule weniger ausstoßen als fossile Kraftstoffe.

  • Womit lässt sich die Quote erreichen?

    Welche Kraftstoffe die Hersteller verwenden, ist ihnen überlassen. Sie können zum Beispiel fortschrittliche Biokraftstoffe beimischen, die klimafreundlicher sind. Auch der Einsatz von Strom in Elektrofahrzeugen oder Wasserstoff in den Raffinerien verbessert die CO₂-Bilanz und ist daher anrechenbar.

  • Welche Einsparung trage ich mit meinem Elektroauto bei?

    Der Wert für ein Elektroauto ist gesetzlich festgelegt. Grundlage bildet ein Verbrauchswert von 1,9 Megawattstunden (MWh) pro Fahrzeug. Dieser wird mit dem THG-Emissionswert multipliziert, den das Umweltbundesamt festlegt. Beim aktuellen Wert sind dies über 1.000 Kilogramm CO₂.