FAQ

Erdgas

  • Was kostet der Wechsel und ab wann strömt Erdgas der evm bei mir, wenn ich jetzt wechsel?

    Durch einen Wechsel zur evm entstehen Dir keine zusätzlichen Kosten. Wir kümmern uns um die Kündigung bei Deinem Gasanbieter und die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber – schnell und kostenfrei.

    Ab wann evm-Erdgas bei Dir strömt, hängt von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Deiner Vertragsbindung beim alten Gasanbieter ab. Natürlich tun wir alles, damit Dein Wechsel zur evm so schnell wie möglich klappt. Weitere Infos zum Wechselprozess findest du hier.

  • Werde ich auch versorgt, wenn der Umstieg aus irgendeinem Grund nicht klappt?

    Ja. Im Zweifelsfall wirst Du automatisch durch den Grundversorger mit Gas versorgt. („Ersatzversorgung“). Von dort kannst Du dann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Gasanbieter wechseln.

  • Wie ermittle ich meinen Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh)?

    Lies auf Deinem Gaszähler die verbrauchten Kubikmeter (m³) ab. Die tatsächliche Energiemenge (in Kilowattstunden) ermittelst Du, indem Du die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit dem für Deine Adresse verwendeten Umrechnungsfaktor multiplizierst, das heißt: Brennwert mal Zustandszahl. Den Brennwert und die Zustandszahl findest Du auf Deiner Erdgasrechnung.

  • Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Gasanbieter?

    Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Gasnetzes zuständig. Einmal im Jahr liest er den Zähler ab, bevor er die Rechnung erstellt. Für Störungen am Zähler oder an Gasleitungen ist der Netzbetreiber verantwortlich. Zudem reguliert er den Lieferantenwechsel und gewährleistet, dass der Kunde nur durch einen Lieferanten beliefert wird.

    Den Gasanbieter kannst Du wechseln. Mit ihm schließt Du einen Versorgungsvertrag ab. Der Gasanbieter muss dann beim Netzbetreiber einen Antrag auf Netznutzung stellen. Wenn der Betreiber dem Netznutzungsantrag zugestimmt hat, darf der Gasanbieter Dich beliefern.

  • Woher kommt das evm-Erdgas?

    Wir beziehen unser Erdgas von verschiedenen Lieferanten. Das garantiert eine sichere Belieferung. Der größte Teil stammt aus den Niederlanden und Deutschland. Kleine Mengen importieren wir aus Norwegen und Russland. In den nächsten Jahren müssen wir allerdings komplett auf H-Gas aus Norwegen und Russland umstellen, da die Vorräte in den Niederlanden zur Neige gehen.

  • Warum sollte ich zu einem Gastarif der evm wechseln?

    Die evm ist ein am Gemeinwohl orientierter Energieversorger und Gasanbieter aus Koblenz und ist das größte kommunale Energie- und Dienstleistungsunternehmen in Rheinland-Pfalz. Sie bietet Dir unter anderem Gastarife zu fairen Preisen und attraktiven Vertragskonditionen an. Die evm ist ein zu 100 % kommunales Unternehmen, das sich der nachhaltigen Daseinsvorsorge in der Region verschrieben hat. So unterstützt Du als Kunde der evm die Energiewende und stärkst die Wirtschaftskraft in der Region.

  • Wie viel kostet mein Erdgas?

    Der Erdgaspreis hängt von deinem Wohnort ab, da verschiedene Erdgasnetzbetreiber unterschiedliche Gebühren für die Netznutzung erheben. Um die Tarife in deiner Region zu erfahren, nutze unseren Preisrechner. So geht’s: 

    1. Öffne unsere Webseite
    2. Gib deine Postleitzahl und deinen Verbrauch in den Gas-Preisrechner auf der Seite ein. 
    3. Du siehst alle an deiner Adresse verfügbaren Erdgastarife mit den aktuellen Preisen.
    4. Wähle einen Gastarif aus und fülle das Formular aus, um einen Vertrag abzuschließen. Fertig!
  • Ich habe einen Flüssiggastank. Kann die evm mich auch beliefern?

    Nein, wir beliefern dich ausschließlich mit Erdgas. Flüssiggas gehört nicht zu unserem Angebot. 

    Flüssiggas und Erdgas sind zwei grundverschiedene Produkte. Erdgas besteht größtenteils aus Methan und wird über Rohrleitungssysteme direkt zum Endverbraucher befördert. Flüssiggas hingegen besteht meistens aus Butan oder Propan und ist unter anderem von Gasfeuerzeugen bekannt. Im Gegensatz zu Erdgas wird Flüssiggas nicht aus unterirdischen Quellen gefördert, sondern entsteht bei der Destillation von Kohle in der Kokerei oder bei der Aufbereitung von Erdgas oder Erdöl. 

    Unsere Versorgung erfolgt über das Rohrleitungssystem mit Erdgas. Flüssiggas kann auf diesem Weg nicht transportiert werden, da dafür spezielle Tankfahrzeuge erforderlich sind, um deinen Flüssiggastank zu befüllen. 

  • Wie kann ich die Kubikmeter [m³], die mein Erdgaszähler anzeigt, in Kilowattstunden [kWh] umrechnen?

    Um m³ in kWh umzurechnen, brauchst du den Brennwert und die Zustandszahl. Erdgas hat nicht immer denselben Brennwert. Einfluss darauf haben z.B.  Temperaturschwankungen während des Abrechnungszeitraums. Der Haupteinflussfaktor auf den Brennwert ist aber die Gas-Zusammensetzung, die sich je nach Region stark unterscheiden kann. In unserem Vertriebsgebiet im nördlichen Rheinland-Pfalz wird sogenanntes H-Gas genutzt. Der Brennwert liegt hier zwischen 10 und 12 kWh/m³. 

    Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis des Gasvolumens im Normzustand zum Betriebszustand. Diese Zahl liegt in der Regel bei zwischen 0,9 und 1,0. 

    Die Formel für die Umrechnung ist: kWh= m³ x Brennwert x Zustandszahl 
    Beispiel: 2.000 x 9,8 x 0,95 = 18.620,00 kWh 

  • Verlegt die evm auch Erdgasanschlüsse?

    Nein. Das Verlegen der Rohre und der Erdgasanschlüsse ist Aufgabe der örtlichen Gasnetzbetreiber. 

    Die örtlichen Netzbetreiber sind die Unternehmen, die vor Ort die Grundlagen für die Versorgung mit Strom und Erdgas zur Verfügung stellen. Der Netzbetreiber verlegt die Rohre von den Erzeugungsanlagen bis zum Endverbraucher. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Wartung der Versorgungsleitungen. Er muss sicherstellen, dass jeder Endverbraucher störungsfrei Strom und Gas beziehen kann. 

    Dein Netzbetreiber bleibt immer gleich, du kannst diesen nicht wechseln. Ganz anders dagegen sieht es beim Energieversorger aus. Seit der Liberalisierung des Strom- und etwas später auch des Gasmarktes hast du hier die freie Wahl, ob du bei deinem Grundversorger bleiben oder zu einem alternativen Energielieferanten wechseln möchtest. 

    Der Netzbetreiber stellt allen Energieversorgern seine Leitungen und Rohre zur Verfügung. Für die Nutzung müssen diese ein sogenanntes Nutzungsentgelt entrichten, das Bestandteil des Gaspreises ist. Die Höhe schwankt von Region zu Region. 

  • In welchen Gebieten kann ich Erdgas von der evm erhalten?

    Das Erdgas der evm erhältst du im gesamten Vertriebsgebiet. Finde mit unserem Preisrechner auf https://www.evm.de/privatkunden/erdgas/ die aktuellen Preise in deiner Region. Gib dazu einfach deine Postleitzahl und deinen jährlichen Verbrauch an. Wir zeigen dir dann die in deiner Region aktuell verfügbaren Tarife.  

    Falls bei dir noch keine Lieferung möglich ist, erhältst du über unseren Preisrechner kein Ergebnis. Wende dich in diesem Fall über das Kontaktformular gerne direkt an uns.  

  • Weitere Fragen und Antworten

Strom

  • Was kostet der Wechsel und ab wann fließt evm-Strom bei mir, wenn ich jetzt wechsel?

    Durch einen Wechsel zur evm entstehen dir keine zusätzlichen Kosten. Wir kümmern uns um die Kündigung bei deinem bisherigen Stromanbieter und die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber – schnell und kostenfrei.

    Ab wann evm-Strom bei dir fließt, hängt von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel deiner Vertragsbindung beim alten Stromanbieter ab. Natürlich tun wir alles dafür, dass dein Wechsel so schnell wie möglich klappt.

  • Werde ich auch versorgt, wenn der Wechsel des Stromanbieters aus irgendeinem Grund nicht klappt?

    Ja. Im Zweifelsfall wirst Du durch den Grundversorger automatisch mit Strom versorgt („Ersatzversorgung“). Von dort kannst Du dann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Stromanbieter wechseln.

  • Was muss ich bei einem Umzug beachten?

    Am Tag der Schlüsselübergabe musst Du Deine Zählerstände in der alten und neuen Wohnung notieren. Danach teilst Du sie uns zusammen mit Deiner neuen Rechnungsanschrift, Kontaktdaten, der evm-Kundennummer, der Zählernummer und dem Wunsch auf Weiterversorgung mit.

    Du kannst auch Deinen bestehenden Vertrag mitnehmen. Gerne prüfen wir Deinen bestehenden Vertrag und melden Dich am neuen Wohnort an.

  • Was sind Grundpreis und Arbeitspreis?

    Dein Stromabschlag setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist ein fester Betrag, der monatlich für den Stromanschluss berechnet wird und mit dem z. B. die Kosten für Deinen Stromzähler und dessen Wartung durch den Netzbetreiber abgedeckt werden. Der Grundpreis variiert regional, je nach gewähltem Stromprodukt. Der Arbeitspreis gibt den Preis für eine Kilowattstunde Strom an.

    Er beinhaltet die Kosten der Stromerzeugung, Durchleitung und die staatlichen Abgaben wie Stromsteuer und EEG-Umlage. Die Höhe des Arbeitspreises ist je nach Region und gewähltem Stromtarif unterschiedlich.

  • Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant?

    Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Stromnetzes zuständig. Einmal im Jahr liest er den Zähler ab, bevor er die Rechnung erstellt. Für Störungen am Zähler oder an Stromleitungen ist der Netzbetreiber verantwortlich. Zudem reguliert er den Lieferantenwechsel und gewährleistet, dass der Kunde nur durch einen Lieferanten beliefert wird.

    Den Stromanbieter kannst Du wechseln. Mit ihm schließt Du einen Versorgungsvertrag ab. Der neue Stromanbieter muss dann beim Netzbetreiber einen Antrag auf die Netznutzung stellen. Wenn der Netzbetreiber dem Netznutzungsantrag zugestimmt hat, darf der Stromanbieter Dich beliefern.

  • Wie genau hilft Ökostrom der Umwelt?

    Ökostrom wird aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Geothermie gewonnen. Diese Energiequellen sind klimafreundlich, da sie keine fossilen Brennstoffe wie Kohle, Gas oder Öl verbrauchen und keinen atomaren Abfall erzeugen. Mit jeder zusätzlichen Kilowattstunde Ökostrom, die ins deutsche Stromnetz eingespeist wird, verändert sich der Strommarkt in Deutschland positiv in Richtung mehr Nachhaltigkeit. 

  • Warum sollte ich zu einem Stromtarif der evm wechseln?

    Die evm aus Koblenz ist das größte kommunale, am Gemeinwohl orientierte, Energie- und Dienstleistungsunternehmen in Rheinland-Pfalz. Die evm bietet Dir unter anderem Ökostrom zu fairen Preisen und attraktiven Vertragskonditionen an. Die evm ist ein zu 100 % kommunales Unternehmen, das sich der nachhaltigen Daseinsvorsorge in der Region verschrieben hat. So unterstützt Du als Kunde der evm die Energiewende und stärkst die Wirtschaftskraft in der Region.

  • Wie kommt der Ökostrom der evm in meine Steckdose?

    Der Ökostrom der evm gelangt über das bestehende Stromnetz zu dir. Vom Kraftwerk wird der Strom über Leitungen und Kabel in deine Wohnung geleitet. Dies nennt man Durchleitung oder Netzzugang.

    Die Netzbetreiber müssen ihre Leitungen und Anlagen allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen. Die evm zahlt wie alle anderen Lieferanten eine Netznutzungsgebühr für die Nutzung der Stromnetze.

    Je mehr Ökostrom in das Stromnetz eingespeist wird, desto größer ist der Ökostromanteil im Strom-Mix, der bei dir zu Hause ankommt. Jeder Kunde, der Ökostrom von der evm bezieht, trägt dazu bei, dass der Ökostromanteil steigt. Das beschleunigt die Energiewende und sorgt dafür, dass der Stromsee bald ausschließlich saubere Energie enthält.

  • In welchen Gebieten kann ich Ökostrom von der evm erhalten?

    Du kannst unseren Ökostrom in fast ganz Deutschland beziehen. Um herauszufinden, ob du den Ökostrom der evm erhalten kannst, nutze einfach unseren Preisrechner. Gib deine Postleitzahl in das entsprechende Feld ein und wir zeigen dir die aktuellen Preise sowie die voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr basierend auf deinem Verbrauch an.

    Sollte in deinem Gebiet keine Lieferung möglich sein, erhältst du über den Preisrechner kein Ergebnis. In diesem Fall kontaktiere uns bitte über das Kontaktformular.

  • Was bedeutet "Eingeschränkte Preisgarantie" beim Strom?

    Die “Eingeschränkte Preisgarantie” bedeutet, dass sich die Kosten für Energie, Vertrieb und Netzentgelte innerhalb der Laufzeit der Preisgarantie nicht ändern, selbst wenn sich die Einkaufspreise am Energiemarkt ändern. Dies gilt für den gesamten vereinbarten Zeitraum, z. B. 12 Monate.

    Die Preisgarantie ist eingeschränkt, weil sie sich nicht auf Kosten bezieht, die wir nicht beeinflussen können. Änderungen der Umlagen, Abgaben und Steuern sind von der Preisgarantie ausgenommen. Diese Kosten werden von uns nur erhoben, um sie an die zuständigen Stellen abzuführen. Änderungen dieser Umlagen teilen wir dir natürlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit.

    Auch die Netznutzungsgebühren können wir nicht beeinflussen. Dennoch haben wir uns dazu entschlossen, sie in unsere Preisgarantie einzuschließen und das Änderungsrisiko für dich zu übernehmen.

    Aufteilung der Preisbestandteile für Strom:

    Garantierte Preisbestandteile Strom:

    • Stromeinkauf
    • Vertrieb und Service
    • Nutzungsentgelte


    Nicht garantierte Preisbestandteile Strom (Abgaben und Strom):

    • KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
    • Umlage §19 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung)
    • Umlage nach § 12 Energiefinanzierungsgesetz (Offshore-Netzumlage)
    • Konzessionsabgabe (Konzessionsabgabeverordnung)
    • Stromsteuer (§3 des Stromsteuergesetzes)

    Aufteilung der Preisbestandteile für Erdgas:

    Garantierte Preisbestandteile Erdgas:

    • Erdgaseinkauf
    • Vertrieb und Service
    • Nutzungsentgelte


    Nicht garantierte Preisbestandteile Erdgas (Abgaben und Steuern):

    • Konzessionsabgabe
    • Energiesteuer
    • Bilanzierungsumlage
    • Kosten Emissionszertifikate BEHG (Brennstoffemissionshandel CO2-Preis)
    • Gasspeicherumlage gemäß § 35e EnWG
  • Aus welchen Quellen stammt der Strom?

    Unser Strom für Privatkunden stammt ausschließlich aus zertifizierten erneuerbaren Energiequellen. Daher verursacht er keine klimaschädlichen Kohlendioxid-Emissionen (CO2). Dies wird auch durch eine jährliche Zertifizierung vom TÜV SÜD bestätigt. Die genaue Zusammensetzung des Stroms kannst du in unserem Stromkennzeichen nachlesen. 

  • Wo kann ich einen Zählerwechsel beantragen?

    Du kannst einen Zählerwechsel bei deinem zuständigen Messstellenbetreiber beantragen. Wenn du keinen eigenen Messstellenbetreiber gewählt hast, ist das dein grundzuständiger Messstellenbetreiber, der in der Regel auch für das Stromnetz vor Ort zuständig ist.

    Falls ein Zählertausch bei dir notwendig ist, wende dich bitte an ein Elektroinstallationsunternehmen deiner Wahl. Dieses schafft die nötigen Voraussetzungen in deiner Anschlussstelle (Haus, Wohnung) und meldet sich bei deinem Messstellenbetreiber. Auf Grundlage dieser Meldung wird der Einbau, Wechsel oder Ausbau des Zählers durchgeführt. Der Messstellenbetreiber nimmt dann aktiv Kontakt mit dir auf und vereinbart einen Montagetermin.

    Die Gründe für einen Zählerwechsel oder -tausch können vielfältig sein, beispielsweise:

    • Ablauf der Eichfrist
    • Installation einer Stromerzeugungsanlage (PV-Anlage) bei Vorhandensein eines Wechselstromzählers
    • Installation einer Wärmepumpenheizung
    • Neubau von Immobilien, in denen Strom genutzt werden soll.

    Im enm-Netzgebiet kann dein Elektroinstallationsunternehmen den Zählertausch online über das Installateurportal beantragen.

  • Wie schließe ich einen Strom- oder Gasvertrag ab?

    Schön, dass du an unseren Strom- und Erdgastarifen interessiert bist. Du kannst einen neuen Vertrag ganz einfach online abschließen. Folge diesen Schritten:

    1. Internetseite aufrufen: Besuche www.evm.de und gehe auf die Seite für  Stromtarife oder  Erdgastarife. 
    2. Preisrechner öffnen: Klicke auf den Preisrechner oben auf der Seite. Eventuell musst du auf “Jetzt Preis berechnen” klicken.
    3. Postleitzahl und Ort eingeben: Trage deine Postleitzahl und deinen Ort in das entsprechende Feld ein.
    4. Verbrauch eingeben: Gib deinen letzten Jahresverbrauch ein oder schätze ihn anhand der Wohnfläche oder Haushaltsgröße.
    5. Tarife ansehen: Wir zeigen dir die aktuellen Preise und die voraussichtlichen Energiekosten pro Jahr basierend auf deinem Verbrauch.
    6. Vertrag abschließen: Gib die benötigten Angaben ein, damit wir die Anmeldung für dich erledigen können.
    7. Zurücklehnen: Wir kümmern uns um den Papierkram. Während des Wechsels wirst du weiterhin mit Strom oder Erdgas versorgt.
  • Wie viel kostet Ökostrom?

    Der Preis für Ökostrom hängt von deinem Wohnort ab. Da verschiedene Netzbetreiber unterschiedliche Entgelte berechnen, variiert der Preis. So findest du deinen persönlichen Strompreis:

    1. Gehe auf unsere Produktseite für Ökostrom: https://www.evm.de/privatkunden/oekostrom/  

    2. Gib deine Postleitzahl und deinen Verbrauch in den Preisrechner für Ökostrom auf der Seite ein.  

    3. Anschließend siehst du alle an deiner Adresse verfügbaren Stromtarife mit den aktuell gültigen Preisen.  

    4. Wähle einen der Stromtarife aus und fülle das nachfolgende Formular aus. Fertig. 

  • Welche Sperrzeiten gibt es bei Wärmepumpen-, Lade- und Nachtstromtarifen?

    Die Sperrzeiten hängen vom lokalen Netzbetreiber ab. Im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein (enm) gelten derzeit diese Zeiten:

    • Niedertarifzeit (NT): Freigabezeit von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr (9 Stunden).
    • Hochtarifzeit (HT): Freigabezeit von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr.

    Wenn du nicht im Netzgebiet der enm wohnst, erkundige dich bitte bei deinem lokalen Netzbetreiber nach den aktuellen Sperrzeiten.

  • Wo finde ich das Stromkennzeichen der evm?

  • Was ist ein dynamischer Stromtarif?

    Ein dynamischer Stromtarif unterscheidet sich von herkömmlichen Tarifen, bei denen der Preis konstant bleibt. Bei einem dynamischen Tarif ändert sich der Strompreis im Laufe des Tages. Dieser Preis basiert auf dem aktuellen Einkaufspreis der Energie an der Strombörse (EPEX Spot Day Ahead) und kann sich mehrmals täglich oder sogar stündlich ändern. Diese Flexibilität ermöglicht es dir, die Stromkosten zu senken, indem du Strom zu Zeiten mit günstigen Preisen nutzt. Allerdings besteht auch das Risiko steigender Strompreise an der Börse. Wie bei allen Stromtarifen enthält auch der dynamische Tarif einen festen Kostenblock. Dieser ist unabhängig vom Börsenpreis und umfasst staatliche Umlagen, Abgaben, Steuern und sonstige Kosten (Beschaffungs- und Vertriebskosten) sowie den monatlichen Grundpreis für dein intelligentes Messsystem (iMSys), das bei diesem Tarif erforderlich ist. 

  • Was ist der Börsenpreis und wie funktioniert der EPEX SPOT beim dynamischen Stromtarif?

    Der dynamische Stromtarif ist an die stündlich festgelegten Preise des zentraleuropäischen Spotmarkts für Energie, der European Power Exchange (EPEX SPOT), gekoppelt. Auf diesem Markt werden kurzfristig verfügbare Strommengen gehandelt. Die Preise richten sich nach Angebot und Nachfrage. Bei hoher Nachfrage, besonders morgens und abends, steigen die Preise. Bei geringer Nachfrage, vor allem nachts und nachmittags, sinken die Preise. Bei einem Überangebot an Strom, zum Beispiel durch viel Sonnen- und Windenergie, können die Preise sogar negativ werden.

  • Wie setzt sich der dynamische Stromtarif zusammen?

    Grundpreis in €/Monat     

    +    Arbeitspreis in ct/kWh (Aufschlag auf den Börsenpreis1 + Börsenpreis2 )     
    +    Netzentgelte, Messentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern 


    Der Preis des dynamischen Stromtarifs setzt sich aus dem festen monatlichen Grundpreis (€/Monat), dem Arbeitspreis (in ct/kWh, inkl. Aufschlag auf den Börsenpreis1 + Börsenpreis2) und den gesetzlich festgelegten Netzentgelten, Messentgelten, Abgaben, Umlagen und Steuern. 

    1) Der Aufschlag auf den Börsenpreis beinhaltet die Kosten für die Beschaffung der Ökostromzertifikate und Vertriebskosten. 

    2) Der Börsenpreis entspricht den Spotmarktpreisen der EPEX SPOT DE (Siehe: Netztransparenz > Erneuerbare Energien und Umlagen > EEG > Transparenzanforderungen > Marktprämie > Spotmarktpreis nach § 3 Nr. 42a EEG), die täglich für jede Stunde des Folgetages ermittelt und veröffentlicht werden. Der monatlich abzurechnende Börsenpreis ist ein mengengewichteter Durchschnittspreis, der durch Zuordnung der Spotmarktpreise zum tatsächlichen Stromverbrauch des Kunden in jeder Viertelstunde des betreffenden Monats ermittelt wird. 

  • Brauche ich ein besonderes Messsystem für die Nutzung des dynamischen Stromtarifs?

    Ja, du brauchst ein intelligentes Messsystem (iMS) für den dynamischen Stromtarif. Der Einbau und die Installation des iMS müssen vor dem Start der Stromlieferung erfolgen. Diese Installation ist nicht im Leistungsumfang des dynamischen Stromtarifs der evm enthalten und muss von dir selbst bei deinem Messstellenbetreiber beantragt werden.

  • Wo kann ich die Installation eines intelligenten Messsystems (iMS) beantragen?

    Du musst die Installation eines intelligenten Messsystems (iMS) selbst bei deinem Messstellenbetreiber beantragen. Dafür musst du der Anschlussnehmer deines Stromanschlusses sein. Gehört der Anschluss nicht dir, musst du den Einbau über den Hauseigentümer erfragen.

    Suche dir ein Elektroinstallationsunternehmen deines Vertrauens. Dieses Unternehmen schafft die nötigen Voraussetzungen in deiner Anschlussstelle (Haus, Wohnung) und meldet sich bei deinem Messstellenbetreiber. Auf Grundlage dieser Meldung wird der Einbau, Wechsel oder Ausbau des Zählers durchgeführt. Der Messstellenbetreiber wird dich kontaktieren und einen Montagetermin mit dir vereinbaren.

    Im Großraum Koblenz sowie in großen Teilen des Westerwalds ist die Energienetze Mittelrhein dein zuständiger Netzbetreiber. Dein Elektroinstallationsunternehmen kann den Zählertausch online über das Installateurportal beantragen.

  • Gibt es Risiken bei der Nutzung von dynamischen Stromtarifen?

    Dynamische Stromtarife unterliegen den Preisschwankungen der Strombörse, die von Faktoren wie Marktnachfrage, Stromangebot und regulatorischen Änderungen beeinflusst werden. Daher gibt es neben den Chancen auch bestimmte Risiken, die du beachten solltest.

    Der Ausbau erneuerbarer Energien wie Photovoltaik und Windkraft führt zu einem höheren Angebot an günstigem Strom, besonders wenn viel Sonne scheint oder starker Wind weht. Gleichzeitig steigt jedoch die Preisvolatilität. In Zeiten mit geringem Angebot an erneuerbarer Energie können höhere Preise an der Strombörse auftreten, die bei dynamischen Tarifen an dich weitergegeben werden.

    Wenn du deinen Strombedarf bewusst in Zeiten mit günstigeren Preisen verschiebst, zum Beispiel durch die Nutzung von Wärmepumpen, Batteriespeichern oder Elektroautos, kannst du profitieren. Ohne bewusste Steuerung oder Anpassung des Verbrauchsverhaltens können jedoch höhere Kosten entstehen, wenn die Strompreise stark steigen.

  • Wie ist die Kündigungsfrist beim dynamischen Stromtarif der evm?

    Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen bei einer zweijährigen Erstvertragslaufzeit. 

  • Wie viele Haushalte beziehen Ökostrom?

    Laut Umweltbundesamt beziehen in Deutschland mittlerweile etwa 43 % der Haushalte Ökostrom. Die Zahl bezieht sich auf das Jahr 2022. Alle privaten Stromkunden der evm beziehen automatisch Ökostrom. 

  • Wie viel Ökostrom wird in Deutschland produziert?

    Laut Umweltbundesamt wurde im Jahr 2023 erstmals mehr als die Hälfte des in Deutschland benötigten Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt. Der Anteil stieg von 46,2 Prozent im Jahr 2022 auf 51,8 Prozent im Jahr 2023. Insgesamt wurden 272,4 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom aus erneuerbaren Energieträgern produziert, was einem Zuwachs von fast 18 Milliarden kWh gegenüber dem Vorjahr entspricht (+7 Prozent). 

  • Was zählt zu Ökostrom?

    Unter dem Begriff „Ökostrom“ werden die Erzeugung von Strom aus Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Geothermie und der Verfeuerung nachwachsender Brennstoffe (Holz, Pellets) bei der Biomasse zusammengefasst. Die Bundesnetzagentur definiert „Ökostrom“ wie folgt: „Ein Ökostromtarif ist ein Stromtarif, der aufgrund von Ökostrom-Labeln oder Strom-Kennzeichnung als Stromtarif mit besonderer Relevanz des Anteils/ der Förderung der effizienten oder regenerativen Energiegewinnung ausgewiesen und zu einem gesonderten Tarif angeboten/ gehandelt wird.“ 

  • Ist Ökostrom CO²-neutral?

    Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik und Geothermie produzieren kein CO₂ bei der Erzeugung des Ökostroms. Insofern ist Ökostrom klimaneutral. Allerdings muss man auch die CO₂-Emissionen beim Bau dieser Anlagen betrachten, so dass auch Ökostrom nicht zu 100% klimaneutral ist. Bei Biomassekraftwerken muss man auch wissen, dass diese nachwachsende Brennstoffe (Holz, Pellets) verfeuern, wobei durchaus CO₂ ausgestoßen wird. Verbrannt werden dabei aber keine fossilen Brennstoffe, sondern nur nachwachsende Materialien, so dass auch diese Erzeugungsart unter dem Strich klimaneutral ist. 

  • Was ist der Unterschied zwischen Strom und Ökostrom?

    Es gibt keinen physischen Unterschied zwischen herkömmlichen Strom und Ökostrom. Strom ist ein technisch normiertes Produkt und aus jeder Steckdose in Deutschland kommt immer der gleiche Strom. Der Unterschied zwischen herkömmlichen Strom und Ökostrom liegt vielmehr ausschließlich in der Art der Herstellung. Unter Ökostrom fasst man die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zusammen wie Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik, Geothermie und Biomassekraftwerken. Demgegenüber steht die Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen (Braunkohle, Steinkohle, Gas) und Atomkraft. Ökostrom ist damit klimaneutral und belastet kommende Generationen nicht mit Atommüll. 

  • Wie sind die Laufzeiten und Kündigungsfristen bei Stromverträgen?

    Die Stromverträge der evm haben eine Erstvertragslaufzeit von einem oder zwei Jahren und verlängern sich in der Regel bei Haushaltskunden um einen unbestimmten Zeitraum. Bei Gewerbekunden gilt die Vertragsverlängerung um ein Jahr. Die Kündigungsfrist unserer Stromverträge beträgt nach der Erstvertragslaufzeit einen Monat bei Haushaltskunden und drei Monate bei Gewerbekunden. 

  • Weitere Fragen und Antworten