Beratungsgespräch

Fragen und Antworten

Du hast Fragen rund um Deine Energie- und Wasserversorgung?

Dann helfen wir Dir gerne weiter! Vielleicht findest Du schon hier eine erste Antwort in unseren FAQs. Falls nicht, kannst Du Dich gerne direkt an uns wenden: telefonisch unter 0261 402-11111 oder per E-Mail, WhatsApp oder in einem unserer Kundenzentren.

Erdgas

  • Was kostet der Wechsel und ab wann strömt Erdgas der evm bei mir, wenn ich jetzt wechsle?

    Durch einen Wechsel zur evm entstehen Dir keine zusätzlichen Kosten. Wir kümmern uns um die Kündigung bei Deinem Gasanbieter und die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber – schnell und kostenfrei.

    Ab wann evm-Erdgas bei Dir strömt, hängt von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Deiner Vertragsbindung beim alten Gasanbieter ab. Natürlich tun wir alles, damit Dein Wechsel zur evm so schnell wie möglich klappt.

  • Werde ich auch versorgt, wenn der Umstieg aus irgendeinem Grund nicht klappt?

    Ja. Im Zweifelsfall wirst Du automatisch durch den Grundversorger mit Gas versorgt. („Ersatzversorgung“). Von dort kannst Du dann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Gasanbieter wechseln.

  • Was muss ich bei einem Umzug beachten?

    Bitte notiere am Tag der Schlüsselübergabe Deine Zählerstände in der alten und neuen Wohnung und teil sie uns zusammen mit Deiner neuen Rechnungsanschrift, Kontaktdaten, der evm-Kundennummer, der Zählernummer und dem Wunsch auf Weiterversorgung mit.

    Du kannst auch gerne Deinen bestehenden Vertrag mitnehmen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Du am neuen Wohnort einen Erdgas-Hausanschluss hast. Gerne prüfen wir Deinen bestehenden Vertrag und melden Dich an Deinem neuen Wohnort an.

  • Wie ermittle ich meinen Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh)?

    Lies auf Deinem Gaszähler die verbrauchten Kubikmeter (m³) ab. Die tatsächliche Energiemenge (in Kilowattstunden) ermittelst Du, indem Du die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit dem für Deine Adresse verwendeten Umrechnungsfaktor multiplizierst, das heißt: Brennwert mal Zustandszahl. Den Brennwert und die Zustandszahl findest Du auf Deiner Erdgasrechnung.

  • Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Gasanbieter?

    Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Gasnetzes zuständig. Einmal im Jahr liest er den Zähler ab, bevor er die Rechnung erstellt. Für Störungen am Zähler oder an Gasleitungen ist der Netzbetreiber verantwortlich. Zudem reguliert er den Lieferantenwechsel und gewährleistet, dass der Kunde nur durch einen Lieferanten beliefert wird.

    Den Gasanbieter kannst Du wechseln. Mit ihm schließt Du einen Versorgungsvertrag ab. Der Gasanbieter muss dann beim Netzbetreiber einen Antrag auf Netznutzung stellen. Wenn der Betreiber dem Netznutzungsantrag zugestimmt hat, darf der Gasanbieter Dich beliefern.

  • Woher kommt das evm-Erdgas?

    Wir beziehen unser Erdgas von verschiedenen Lieferanten. Das garantiert eine sichere Belieferung. Der größte Teil stammt aus den Niederlanden und Deutschland. Kleine Mengen importieren wir aus Norwegen und Russland. In den nächsten Jahren müssen wir allerdings komplett auf H-Gas aus Norwegen und Russland umstellen, da die Vorräte in den Niederlanden zur Neige gehen.

  • Warum sollte ich zu einem Gastarif der evm wechseln?

    Die evm ist ein am Gemeinwohl orientierter Energieversorger und Gasanbieter aus Koblenz und ist das größte kommunale Energie- und Dienstleistungsunternehmen in Rheinland-Pfalz. Sie bietet Dir unter anderem Gastarife zu fairen Preisen und attraktiven Vertragskonditionen an. Die evm ist ein zu 100 % kommunales Unternehmen, das sich der nachhaltigen Daseinsvorsorge in der Region verschrieben hat. So unterstützt Du als Kunde der evm die Energiewende und stärkst die Wirtschaftskraft in der Region.

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Strom

  • Was kostet der Wechsel und ab wann fließt evm-Strom bei mir, wenn ich jetzt wechsle?

    Durch einen Wechsel zur evm entstehen Dir keine zusätzlichen Kosten. Wir kümmern uns um die Kündigung bei Deinem bisherigen Stromanbieter und die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber – schnell und kostenfrei.

    Ab wann evm-Strom bei Dir fließt, hängt von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Deiner Vertragsbindung beim alten Stromanbieter ab. Natürlich tun wir alles dafür, dass Dein Wechsel so schnell wie möglich klappt.

  • Werde ich auch versorgt, wenn der Wechsel des Stromanbieters aus irgendeinem Grund nicht klappt?

    Ja. Im Zweifelsfall wirst Du durch den Grundversorger automatisch mit Strom versorgt („Ersatzversorgung“). Von dort kannst Du dann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Stromanbieter wechseln.

  • Was muss ich bei einem Umzug beachten?

    Am Tag der Schlüsselübergabe musst Du Deine Zählerstände in der alten und neuen Wohnung notieren. Danach teilst Du sie uns zusammen mit Deiner neuen Rechnungsanschrift, Kontaktdaten, der evm-Kundennummer, der Zählernummer und dem Wunsch auf Weiterversorgung mit.

    Du kannst auch Deinen bestehenden Vertrag mitnehmen. Gerne prüfen wir Deinen bestehenden Vertrag und melden Dich am neuen Wohnort an.

  • Was sind Grundpreis und Arbeitspreis?

    Dein Stromabschlag setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis ist ein fester Betrag, der monatlich für den Stromanschluss berechnet wird und mit dem z. B. die Kosten für Deinen Stromzähler und dessen Wartung durch den Netzbetreiber abgedeckt werden. Der Grundpreis variiert regional, je nach gewähltem Stromprodukt. Der Arbeitspreis gibt den Preis für eine Kilowattstunde Strom an.

    Er beinhaltet die Kosten der Stromerzeugung, Durchleitung und die staatlichen Abgaben wie Stromsteuer und EEG-Umlage. Die Höhe des Arbeitspreises ist je nach Region und gewähltem Stromtarif unterschiedlich.

  • Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromlieferant?

    Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Stromnetzes zuständig. Einmal im Jahr liest er den Zähler ab, bevor er die Rechnung erstellt. Für Störungen am Zähler oder an Stromleitungen ist der Netzbetreiber verantwortlich. Zudem reguliert er den Lieferantenwechsel und gewährleistet, dass der Kunde nur durch einen Lieferanten beliefert wird.

    Den Stromanbieter kannst Du wechseln. Mit ihm schließt Du einen Versorgungsvertrag ab. Der neue Stromanbieter muss dann beim Netzbetreiber einen Antrag auf die Netznutzung stellen. Wenn der Netzbetreiber dem Netznutzungsantrag zugestimmt hat, darf der Stromanbieter Dich beliefern.

  • Wie genau hilft Ökostrom der Umwelt?

    Ökostrom wird aus Erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und Geothermie) hergestellt. Diese Erzeugungsarten sind klimafreundlich, verbrauchen keine fossilen Brennstoffe (Kohle, Gas, Öl) und erzeugen auch keinen atomaren Abfall. Mit jeder zusätzlichen Kilowattstunde Ökostrom im deutschen Stromnetz wird daher der Strommarkt in Deutschland positiv hin zu mehr Nachhaltigkeit umgestaltet.

  • Warum sollte ich zu einem Stromtarif der evm wechseln?

    Die evm aus Koblenz ist das größte kommunale, am Gemeinwohl orientierte, Energie- und Dienstleistungsunternehmen in Rheinland-Pfalz. Die evm bietet Dir unter anderem Ökostrom zu fairen Preisen und attraktiven Vertragskonditionen an. Die evm ist ein zu 100 % kommunales Unternehmen, das sich der nachhaltigen Daseinsvorsorge in der Region verschrieben hat. So unterstützt Du als Kunde der evm die Energiewende und stärkst die Wirtschaftskraft in der Region.

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Trinkwasser

  • Woher kommt unser Trinkwasser?

    Seit 1886 wird im Wasserwerk Oberwerth Trinkwasser gewonnen, aufbereitet und weiterverteilt. Das Trinkwasser versorgt Koblenz, Lahnstein und Vallendar. Es stammt zum Großteil aus dem Rhein und einem landseitigen Zustrom.

    Das Trinkwasser für Remagen stammt aus der Wahnbachtalsperre bei Siegburg. Über das Pumpenwerk Mehlem wird das Wasser dann in die Transportleitung zu den Hochbehältern in Remagen befördert.

  • Welche Qualität hat unser Trinkwasser? Kann ich das Wasser aus dem Leitungshahn bedenkenlos trinken?

    Wasser, das als Trinkwasser abgegeben oder für Lebensmittel genutzt wird, muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Die Trinkwasserversorger und Gesundheitsbehörden überwachen die Untersuchungen. Das Trinkwasser, das bei Dir ankommt, hat „Lebensmittelqualität“ und kann bedenkenlos getrunken werden. Bitte beachte, dass veraltete Hausleitungen diese Qualität beeinträchtigen können.

  • Wie setzen sich meine Trinkwasserkosten zusammen?

    Die Trinkwasserkosten setzen sich aus dem Grund- und dem Mengenpreis zusammen. Der Grundpreis ist ein fester Betrag, der monatlich für Deinen Trinkwasseranschluss berechnet wird. Mit ihm werden beispielsweise die Instandhaltung der Messeinrichtung sowie teilweise auch die Kosten für das Wasserleitungsnetz abgeglichen. Der Mengenpreis betrifft die Menge an Trinkwasser, die Du tatsächlich verbrauchst.

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Rechnungen/Abschläge

  • Was ist ein Abschlag?

    Der Abschlag ist eine Vorauszahlung auf die nächste Jahresrechnung.

    Liegt uns der zu erwartende Jahresverbrauch vor, berechnen wir den Abschlag anhand dieses Verbrauchs und des mit uns vereinbarten Preises. Beachte, dass sich im Falle eines zu gering bemessenen Abschlags eine Nachzahlung ergeben kann. Um das zu verhindern empfehlen wir Dir, dass Du Deinen Verbrauch in den ersten drei bis sechs Monaten kontrollierst. Bitte teile uns hierzu Deinen abgelesenen Zählerstand mit.

  • Ich verstehe meine Rechnung nicht, an wen kann ich mich wenden?

    Musterrechnungen findest Du unter evm.de/Service. Bei weiteren Fragen stehen wir Die gerne zur Verfügung. Du erreichst unseren Kundenservice in unseren 14 Kundenzentren oder unter der Rufnummer 0261 402-11111

  • Ich bin Neukunde. Woher weiß ich, wie hoch mein Verbrauch ist?

    Angaben zum Verbrauch findest Du auf Deiner letzten Jahresrechnung. Sie können als Grundlage für Deinen neuen Verbrauch dienen.

    Alternativ können auch wir den Verbrauch für Dich ermitteln. Sprich uns gerne an – wir helfen Dir weiter!

  • Wann muss ich meinen Abschlag zahlen?

    Den Abschlag musst Du einmal im Monat zahlen. Wann Dein Abschlag fällig ist, kannst Du Deinem Begrüßungsanschreiben und Deiner Jahresrechnung entnehmen. Du kannst Deinen Abschlag aber mit Hilfe eines Dauerauftrags schon vor seiner Fälligkeit zahlen. Wenn Dein Abschlag zum Beispiel Mitte des Monats fällig ist, Du aber lieber zum 1. des Monats zahlen möchtest, kannst Du den Abschlag schon vorab zum 1. des Monats überweisen. Bitte beachte, dass eine nachträgliche Zahlung nicht möglich ist.

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Dein Wechsel zur evm

  • Wie wechsele ich zur evm?

    Du schließt einfach gleich hier online Deinen Strom- oder Gasvertrag mit der evm ab. Um alles andere kümmern wir uns.

  • Wann kann ich nicht zur evm wechseln?

    Wenn Du außerhalb unseres Vertriebsgebietes wohnst, ist ein Wechsel nicht möglich. Über die Eingabe Deiner Postleitzahl in unserem Tarifrechner kannst Du jederzeit prüfen, welche evm-Produkte in Deinem Wohnort angeboten werden.

    Ein Wechsel ist ebenfalls nicht realisierbar, wenn Du eine vertraglich fixierte Mindestlaufzeit mit Deinem bestehenden Versorger vereinbart hast (Langzeitverträge/Fix-Verträge).

  • Beim Wechsel muss ich die Zählernummer angeben. Wo steht sie?

    Du findest die Zählernummer in Deiner Strom- bzw. Gasabrechnung und natürlich auf dem Zähler.

    Bitte gib auch die Zählpunktbezeichnung an, die die genaue Entnahmestelle definiert. Es handelt sich hierbei um die 33-stellige Nummer, die mit DE beginnt. Diese findest Du auch in Deiner Strom- und Gasabrechnung. Du kannst uns auch einfach Deine letzte Abrechnung mitschicken. Dann kümmern wir uns um alles.

  • Was kostet mich der Wechsel zur evm?

    Für den Wechsel entstehen keine Kosten, denn sämtliche Steuern, Abgaben und Gebühren sind im Endpreis für Strom und Gas enthalten.

  • Muss ich bei meinem jetzigen Energieversorger kündigen?

    Das ist nicht notwendig, wir erledigen alles für Dich.

  • Brauche ich zusätzlich einen Vertrag mit einem Netzbetreiber?

    Nein. Durch Deinen Vertrag mit der evm ist alles geregelt.

  • Wie lange dauert es, bis ich evm-Kunde bin?

    Im Optimalfall dauert der Wechsel 6-10 Wochen. Nach Auftragseingang dauert es ab dem nächsten Monatsersten 4 Wochen, damit alle vorgegebenen Fristen eingehalten werden können.

    Danach erhälst Du von uns ein Begrüßungsschreiben - ab diesem Zeitpunkt hast Du noch ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Danach beginnt die Strom-/Gasversorgung durch die evm.

    Wie lange der Vertragswechsel genau dauert, ist allerdings von vielen Faktoren abhängig. Dazu gehören der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die Reaktionszeit des Netzbetreibers bzw. Deines alten Versorgers und natürlich auch Deine aktuelle Vertragssituation.

  • Warum verlangt mein bisheriger Versorger zunächst noch Abschlagszahlungen?

    In einem Bestätigungsschreiben teilen wir Dir mit, wann unsere Strom- oder Gaslieferung an Dich beginnt. Darin informieren wir Dich auch über Höhe und Fälligkeit der Abschläge an die evm. Bis dahin solltest Du auf jeden Fall noch an Deinen alten Anbieter zahlen, damit eine lückenlose Energieversorgung gesichert ist.

  •  Muss ich bei der Schlussrechnung von meinem alten Versorger mit Extrakosten rechnen?

    Wenn die Strom- und Gasversorgung durch die evm begonnen hat, bekommst Du die Endabrechnung von Deinem bisherigen Versorger. Zusatzkosten durch den Wechsel kommen dabei nicht auf Dich zu.

  • Wie werde ich bei einem Neueinzug Kunde der evm?

    Du schließt einfach gleich hier online Deinen Strom- oder Gasvertrag mit der evm ab. Hier ist es wichtig, dass Du bei Schritt 2 des Online-Vertragsabschlusses das Feld "Neueinzug bzw. Erstbezug" anklickst. Um alles andere kümmern wir uns.

  • In welchen Sprachen sind die Webseiten der evm-Gruppe verfügbar? 

    Die Webseiten der evm-Gruppe sind aktuell nur in deutscher Sprache verfügbar. Je nach Browser, kannst Du die Sprache unter „Einstellungen“ anpassen.

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Fernwärme

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Sonstiges

  • Ich bin evm-Kunde. Warum wird mein Zähler noch durch einen zweiten Ableser abgelesen?

    Nicht nur wir als Dein Lieferant, sondern auch Dein Netzbetreiber benötigt Deinen Zählerstand. Denn Dein Netzbetreiber ist verpflichtet, den Zählerstand mindestens einmal im Jahr abzulesen.

    In manchen Fällen übermittelt der Netzbetreiber die Zählerstände nicht an uns. Da aber auch wir die Zählerstände für Deine Jahresverbrauchsabrechnung benötigen, kann es sein, dass Dein Zähler zwei Mal abgelesen wird.

  • Welcher Tarif ist der Beste für mich?

    Mithilfe unseres Tarifrechners findest Du einen individuellen Tarif, der auf Dich zugeschnitten ist. Gib einfach Deine Postleitzahl oder Deinen Wohnort sowie Deine Wohnfläche und Deinen Jahresverbrauch an unter evm.de/Strom oder evm.de/Erdgas. Wir helfen Dir, den bestmöglichen Tarif zu finden.

  • Wie hilft die evm beim Energiesparen?

    Möchtest Du Deinen Energieverbrauch im Alltag reduzieren? Baust Du ein Haus oder möchtest Du ein altes Gebäude sanieren? Unsere Mitarbeiter geben Dir nützliche Energiespar-Tipps für den Alltag.

    Servicerufnummer: 0261 402-11111
    Fax: 0261 402-7572480
    E-Mail: energieberatung@evm.de
    Mo.-Fr.: 07:00-22:00 Uhr
    Sa.: 07:00-16:00 Uhr

  • Bietet die evm-Förderprogramme an?

    Ja, wir bieten Förderprogramme zu unterschiedlichen Themen von der Heizung bis zur Mobilität. Zu unserem Förderprogramm Ökomobilität gehören zurzeit Elektro- und Erdgasfahrzeuge. Mehr Infos findest Du im Förderprogramme-Bereich auf unserer Webseite.

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Hast Du noch Fragen?

Gerne helfen wir Dir bei Deinen Anliegen und Fragen weiter.

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