Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Gasnetzes zuständig. Einmal im Jahr liest er den Zähler ab, bevor er die Rechnung erstellt. Für Störungen am Zähler oder an Gasleitungen ist der Netzbetreiber verantwortlich. Zudem reguliert er den Lieferantenwechsel und gewährleistet, dass der Kunde nur durch einen Lieferanten beliefert wird.
Den Gasanbieter kannst Du wechseln. Mit ihm schließt Du einen Versorgungsvertrag ab. Der Gasanbieter muss dann beim Netzbetreiber einen Antrag auf Netznutzung stellen. Wenn der Betreiber dem Netznutzungsantrag zugestimmt hat, darf der Gasanbieter Dich beliefern.