Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Unternehmen werden gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet, zu ermitteln, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen führen kann. Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich dabei auf ihre gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen grundlegende Menschenrechtsstandards vorzubeugen und einen Beschwerdemechanismus für Betroffene einführen.

Als evm-Gruppe übernehmen wir Verantwortung für unsere Arbeit in Deutschland und entlang der gesamten Lieferkette. Wir bekennen uns zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt entlang der Wertschöpfungskette. Die hierbei verfolgte Strategie haben wir in unserer Grundsatzerklärung im Sinne des LkSG zusammengefasst, die demnächst veröffentlicht wird.

Mit der Einführung des LkSG hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir als evm-Gruppe nach und erwarten von unseren Lieferanten ebenfalls einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage für eine zuverlässige Partnerschaft. Die Grundsätze, die wir entlang unserer Lieferkette von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern erwarten, halten wir in einem Verhaltenskodex fest. Dieser ist hier einsehbar.

Die evm-Gruppe hat ein angemessenes Risikomanagement eingerichtet und führt regelmäßige Analysen durch, um mögliche menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu minimieren. Wir sind bestrebt menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Verletzungen zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren. Mit Hilfe von Präventionsmaßnahmen beugen wir zudem menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder bei Zulieferern vor.

Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette eingehalten wird haben wir unter anderem ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden.

Beschwerden können anonym und in verschiedenen Sprachen über ein Kontaktformular auf der Plattform von osapiens HUB eingereicht werden. Dieses kann über folgenden Link aufgerufen werden:

Beschwerdemanagement Unternehmensgruppe Energieversorgung Mittelrhein

Des Weiteren können Beschwerden per Post übermittelt werden:

Unternehmensgruppe Energieversorgung Mittelrhein
Ludwig-Erhard-Straße 8
56073 Koblenz

Weitere Beschwerdemöglichkeiten und Einzelheiten zum Verfahrensablauf können unserer Verfahrensordnung entnommen werden.

Alle Hinweise werden vertraulich und unter strenger Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes behandelt.

PDF Downloads:

  1. Datenschutzhinweise
  2. Verfahrensordnung
  3. Graphische Darstellung der Verfahrensordnung
  4. Supplier Code of Conduct