Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Gebäude-Energie-Ausweise
Verbrauchsausweis (Gebäude-Energie-Ausweis auf Verbrauchsbasis)
Grundlage dieses Energieausweises ist der Verbrauch der letzten drei Jahre. Er gilt für folgende Gebäude:
- Für alle Wohngebäude, deren Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde
- Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, auch wenn der Bauantrag vor 01.11.1977 gestellt wurde
Bedarfsausweis (Gebäude-Energie-Ausweis auf Bedarfsbasis)
Dieser Ausweis gilt für Wohngebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Grundlage für diesen Energieausweis sind die bautechnischen Merkmale der Immobilie. Das sind zum Beispiel Wände, Dach, Fenster und Heiztechnik.
Deine Immobilie ist kein reines Wohngebäude, sondern hat auch gewerbliche Anteile? Dann muss ein gesonderter Gebäude-Energie-Ausweis für gemischt genutzte oder rein gewerblich genutzte Gebäude erstellt werden.