Strom und Gas ummelden

Jetzt online ummelden

Strom und Gas kannst du ganz einfach in dein neues Zuhause mitnehmen. Wir kümmern uns um die Abmeldung deiner alten Verbrauchsstelle und die Anmeldung an deinem neuen Wohnort.

Wichtig: Bitte beachte, dass du uns deinen Auszug zwei Wochen vorher mitteilst. Nach Einzug in deine neue Wohnung musst du dich innerhalb von sechs Wochen bei uns melden. So können wir deine Ummeldung zeitnah vornehmen.

Ummelden leicht gemacht

Die wichtigsten Schritte bei deinem Umzug: 

  • 1

    Umzugsdaten mitteilen

    Teile uns deine Umzugsdaten mit. Was wir von dir brauchen, liest du unten.

  • 2

    Aktuellen Tarif mitnehmen

    Deinen aktuellen Tarif kannst du mit in dein neues Zuhause nehmen

  • 3

    Verbrauch & Abschlag anpassen

    Bei Bedarf kannst du deinen Verbrauch und deinen Abschlag anpassen

Du willst wissen, worauf du bei deinem Umzug achten musst? In diesem Video zeigen wir dir, wie du uns deine neuen Daten mitteilen kannst und welche Infos wir von dir benötigen.

Was wir von dir brauchen

Wir kümmern uns darum, dass du deinen evm-Vertrag mit in dein neues Zuhause nehmen kannst. Dazu brauchen wir noch ein paar Angaben von dir:

  • Datum Ein- und Auszug
  • Deine neue Lieferadresse
  • Deine Bankverbindung
  • Deine neue Zählernummer
  • Die Zählerstände deiner alten und neuen Wohnung

Jetzt Umzug mitteilen


Gas- und Strom online ummelden: So gehts!

Über unser Kundenportal kannst du deinen Gas- und Stromvertrag unkompliziert auf deine neue Adresse ummelden. Warst du schon einmal eingeloggt? Dann kommst du mit einem Klick auf den Button unten direkt zum Umzugsvorgang. Wenn nicht, musst du dich zuerst einmalig mit deiner Kundennummer registrieren.

Zum Kundenportal



An alles gedacht: die evm-Umzugscheckliste

Abmelden, anmelden, ummelden. Bei einem Umzug muss  man an vieles denken – doch mit der evm-Umzugscheckliste vergisst du garantiert nichts! Einfach ausdrucken und abhaken.

Umzugscheckliste

Hier findest du Fragen & Antworten rund um deinen Umzug

  • Ich ziehe aus/um. Wo melde ich meinen Umzug an?

    Unter www.evm.de/privatkunden/service/umzug/ kannst du deinen Umzug ganz einfach anmelden.

    Bitte beachte, dass du uns deinen Auszug zwei Wochen vorher mitteilst.

    Nach der Schlüsselübergabe für die neue Wohnung musst du dich innerhalb von sechs Wochen mit dem Zählerstand zur Schlüsselübergabe bei uns melden. So können wir deine Ummeldung zeitnah vornehmen.

  • Kann ich meinen Vertrag mit in mein neues Zuhause nehmen?

    Innerhalb unseres Versorgungsgebiets ist eine Vertragsmitnahme bei Umzügen immer möglich. Hierfür brauchen wir lediglich die Zählernummer und den Zählerstand, sowie die Anschrift, jeweils deines alten und deines neuen Zuhauses sowie das Einzugsdatum bzw. den Termin der Schlüsselübergabe.

  • Welche Daten werden für die Anmeldung an meinem neuen Wohnort benötigt?

    Für die Anmeldung an deinem neuen Wohnort benötigen wir die Zählernummer und den Zählerstand zum Zeitpunkt des Einzugs, das Datum der Schlüsselübergabe, deine neue Anschrift und deine Kontaktdaten.

    Am einfachsten ist es, wenn du uns eine Kopie des Übergabeprotokolls zusendest, falls dort die Zählerstände festgehalten sind.

  • Welche Daten werden für die Abmeldung an meiner alten Adresse benötigt?

    Für die Abmeldung an deiner alten Adresse benötigen wir die Zählernummer und den Zählerstand zum Zeitpunkt des Auszugs, das Datum der Schlüsselabgabe und, wenn möglich, die Kontaktdaten des neuen Mieters/der neuen Mieterin oder alternativ des Vermieters/der Vermieterin.

  • Wie viel Zeit habe ich für meine An- und auch Abmeldung?

    Für die Abmeldung solltest du dich zwei Wochen vor Auszug bei uns melden.

    Für die Anmeldung gibt es eine Frist von sechs Wochen.

    Bitte beachte, dass die Frist am Tag der Schlüsselübergabe beginnt und nicht am Tag des tatsächlichen Einzugs. Läuft diese 6-wöchige Frist ohne eine Neuanmeldung aus, kommst du automatisch in die Grundversorgung.

    Für Vermieter/-innen gilt: Ein neuer Mieter/eine neue Mieterin darf von Seiten des Vermieters/der Vermieterin erst nach 42 Tagen angemeldet werden.

  • Bei mir wurde noch ein Abschlag abgebucht, obwohl ich bereits ausgezogen bin.

    Wenn du zum Monatsanfang ausgezogen bist, dein Abschlag aber z.B. bis zum 15. eines Monats fällig ist, kann es zu einer Überschneidung der Bearbeitungen kommen. Bei der Schlussrechnung werden aber alle ggf. zu viel berechneten Beträge verrechnet.

  • Wie lange dauert die An-/Abmeldung meiner Zähler?

    In der Regel dauert die An-/Abmeldung eines Zählers 6-10 Wochen, wobei dies ggf. auch variieren kann. Nach Auftragseingang dauert es ab dem nächsten Monatsersten vier Wochen, damit sichergestellt ist, dass alle vorgegebenen Fristen eingehalten werden können.

  • Weitere Fragen und Antworten

Du hast noch keine Antwort auf deine Frage gefunden?

Wir sind für dich auf allen Kanälen erreichbar

Telefonische Beratung

Gerne stehen wir für dich unter der Telefonnummer 0261 402-11111 für Fragen bereit. Bitte nenne am Anfang des Gesprächs das Schlagwort „Beratung“ – so landest du direkt bei unserem Beratungsteam.

Jetzt anrufen
Online-Video-Beratung

In einem persönlichen Gespräch beantworten unsere Fachleute deine Fragen – ganz einfach von zu Hause aus oder unterwegs.

Zur Videoberatung
Chat

Mit einem Klick kannst du dich schnell und gut informieren: Nutze unsere Chat-Funktion und kläre einfache Fragen ganz unkompliziert.

Chatbot öffnen
Kundenzentren

In unseren 14 Kundenzentren im gesamten Versorgungsgebiet empfangen wir dich jederzeit herzlich. Hier findest du Antworten auf alle deine Fragen rund um die Themen Energie, Energiesparen und Förderprogramme sowie weitere Serviceleistungen.

Zu den Kundenzentren