Abschlag

Passe hier deinen Abschlag an

Wenn sich dein Verbrauch merklich verändert, macht es Sinn deinen Abschlag anzupassen. Nutze dafür einfach unser Kundenportal.

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Deine Abschlagshistorie

Wie hat sich dein Anschlag in den letzten Monaten entwickelt? Im Kundenportal hast du deine Abschlagshistorie jederzeit genau im Blick.

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Dein Abschlag – einfach erklärt!

Dein monatlicher Abschlag ergibt sich aus dem Durchschnittswert deiner jährlichen Verbrauchskosten. Mit deinem tatsächlichen Jahresverbrauch erstellen wir nach 11 Monaten deine Jahresrechnung. Auf dieser steht, was du schon bezahlt hast, ob du nachzahlen musst – oder dich über eine Gutschrift freuen kannst. Basierend auf deinem aktuellen Jahresverbrauch wird dein Abschlag für das kommende Verbrauchsjahr dann gegebenenfalls angepasst.

Hier findest du Fragen & Antworten rund um deinen Abschlag

  • Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

    Du kannst deinen Abschlag gerne in unserem Kundenportal unter evm.de/kundenportal, persönlich vor Ort in einem unserer 14 Kundenzentren, oder alternativ auch telefonisch bei unserem Serviceteam unter der Telefonnummer 0261 402-11111 prüfen und ändern lassen.

  • Wie wird mein Abschlag errechnet?

    Dein Abschlag wird aus deinem zu erwartenden Jahresverbrauch und dem mit uns vereinbarten Tarif errechnet. Ein Abschlag ist dabei immer eine Vorauszahlung auf die Jahresrechnung.

  • Mein Abschlag wurde erhöht, kann ich den Abschlag wieder ändern?

    Setze dich dafür gerne mit unserem Serviceteam unter der Telefonnummer 0261 402-1111 in Verbindung oder besuche eines unserer Kundenzentren. Standorte und Öffnungszeiten findest Du unter evm.de/kundenzentren. Wir beraten dich gerne und prüfen für dich deinen Abschlag.

  • Kann ich meinen Abschlagstermin ändern?

    Wenn dein Abschlag zum 15. des Monats fällig ist, kannst du ihn gerne schon zum 1. des Monats bezahlen.

    Eine nachträgliche Zahlung oder die freie Wahl eines Zahlungstermins ist nicht möglich.

    Tipp: Mit Hilfe eines Dauerauftrags kannst du deinen Abschlag schon vor Fälligkeit zahlen. Wann dein Abschlag fällig ist, siehst du auf deinem Begrüßungsschreiben oder deiner Jahresrechnung.

  • Ich werde bereits von der evm beliefert, aber bisher wurde noch kein Abschlag abgebucht.

    In einem Begrüßungsschreiben teilen wir dir mit, wann unsere Energielieferung an dich beginnt. Darin informieren wir dich auch über die Höhe und Fälligkeit der Abschläge an uns. Bis dahin zahlst du ggf. noch an deinen alten Anbieter oder den Grundversorger, damit eine lückenlose Energieversorgung gesichert ist.

  • Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Abschläge zu bezahlen?

    Du kannst deine Abschläge mit einem Dauerauftrag oder einem SEPA-Mandat bezahlen. Bitte beachte, dass wir für ein SEPA-Mandat dein schriftliches Einverständnis benötigen. Gerne senden wir dir dafür ein Formular zu." So hat es zumindest die Kollegin aus der Kundenbetreuung damals formuliert und Kommunikation hat diese so abgesegnet. 

  • Weitere Fragen und Antworten

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Gerne stehen wir für dich unter der Telefonnummer 0261 402-11111 für Fragen bereit. Bitte nenne am Anfang des Gesprächs das Schlagwort „Beratung“ – so landest du direkt bei unserem Beratungsteam.

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