Vertragswechsel
Du möchtest deinen aktuellen Vertrag wechseln? In unserem Kundenportal kannst du selbstständig und unkompliziert einen Vertragswechsel durchführen.
Du möchtest deinen aktuellen Vertrag wechseln? In unserem Kundenportal kannst du selbstständig und unkompliziert einen Vertragswechsel durchführen.
Das zeigen wir dir hier in unserem neuesten Video.
Wir erklären dir ganz einfach, wie dein Wechsel zur evm abläuft.
Grundsätzlich hast du mehrere Möglichkeiten, deinen Vertrag mit uns zu kündigen. Das geht online unter www.evm.de, schriftlich per Post an die auf deinem Vertrag angegebene Adresse oder per E-Mail an serviceteam@evm.de, aber auch telefonisch unter 0261 402-11111. Bevor du kündigst, kontaktiere uns gerne. Vielleicht finden wir gemeinsam ein passendes Angebot für dich.
Übrigens: Bei einem Umzug brauchst du dir keine Gedanken um eine Kündigung zu machen – nimm deinen Strom- und/oder Erdgasvertrag ganz einfach und unkompliziert mit in dein neues Zuhause. Hierbei hilft dir unser Serviceteam gerne. Alternativ kannst du den Wechsel über unser Kundenportal aber auch selbst beantragen. So hast du beim Umzug eine Sorge weniger.
Deinen aktuellen Tarif, sowie alle Rechnungen und Dokumente, findest du in unserem Kundenportal unter evm.de/kundenportal oder in der kostenlosen evm-App.
Hier erhältst du alle Informationen zu deinem Tarif, wie:
Du hast dich noch nie in unserem Kundenportal angemeldet? Bei der erstmaligen Anmeldung benötigst du deine Kundennummer und deinen Namen. Vergib anschließend einen Benutzernamen und ein Passwort. Damit kannst du dich dann zukünftig ganz einfach anmelden und alle deine Daten einsehen und ändern.
Die Vertragslaufzeit beträgt je nach Vertrag ein bis zwei Jahre. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat.
Sofern wir einen anderen Vertrag anbieten, kannst du zu diesem nach Ablauf deiner aktuellen Vertragslaufzeit wechseln. Gerne unterstützen wir dich auch persönlich dabei, den passenden Tarif für deine Bedürfnisse zu finden oder telefonisch unter 0261 402-11111. Den Vertrag ändern kannst du aber auch ganz einfach in unserem Kundenportal unter evm.de/kundenportal. Du hast dich noch nie in unserem Kundenportal angemeldet? Bei der erstmaligen Anmeldung benötigst du deine Kundennummer und deinen Namen. Vergib anschließend einen Benutzernamen und ein Passwort. Damit kannst du dich dann zukünftig ganz einfach anmelden und alle deine Daten einsehen und ändern.
Sollten mehrere Zähler in einem Objekt vorhanden sein, kann auch für diese ein weiterer Vertrag abgeschlossen/hinzugefügt werden. Die Verträge können über das evm-Kundenportal, über unsere Internetseite oder bei unserem Serviceteam telefonisch unter 0261 402-11111 abgeschlossen werden. Zusätzlich hast du die Möglichkeit, Verträge in einem unserer 14 Kundenzentren vor Ort abzuschließend und zu ändern.
Du kannst einfach und bequem über unsere Webseite unter www.evm.de einen neuen Vertrag mit uns abschließen. Gerne können wir dir auch ein Angebot per Post zukommen lassen oder du schließt alternativ einen Vertrag telefonisch unter unserer Service-Rufnummer 0261 402-11111 ab.
Der Grundversorger stellt die Bereitstellung der Energie für dich sicher. Wenn du einen Vertrag mit uns abgeschlossen hast, kannst du unter unserer Service-Rufnummer 0261 402-11111 unter dem Schlagwort „Lieferantenwechsel“ nachfragen, wie der Status der Bearbeitung ist.
Du kannst einfach und bequem auf unserer Internetseite unter www.evm.de einen neuen Vertrag mit uns abschließen. Gerne können wir dir auch ein Angebot per Post zukommen lassen oder du schließt alternativ einen Vertrag telefonisch unter unserer Service-Rufnummer 0261 402-11111 ab. Du willst lieber persönlich wechseln? Dann komm gerne in eines unserer 14 Kundenzentren in der Region. Standorte und Öffnungszeiten findest du unter evm.de/kundenzentren.
Das hängt davon ab, welchen Vertrag du bei deinem aktuellen Anbieter hast.
Es gibt Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen. Am besten schaust du auf deinen Unterlagen nach dem frühestmöglichen Kündigungstermin. Weitere Infos rund um deinen Vertragswechsel findest du hier.
Die Kosten pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom bzw. Gas werden auch Arbeitspreis genannt. Er wird in Cent pro kWh angegeben. Darin enthalten sind die Kosten für die Strom- bzw. Gaserzeugung, den Transport, Steuern und Abgaben.
Der Grundpreis ist eine verbrauchsunabhängige Preis-Komponente, die in jeder Abschlagszahlung enthalten ist und in der Regel monatlich berechnet wird.
Dieser Preis deckt die Kosten für die Aufwendungen des Energieversorgers, also z. B. Abrechnung, Zählerbereitstellung und -miete, sowie die Leistungsbereitstellung und allgemeine Vertriebskosten, die dann auf die Kundinnen und Kunden umgelegt werden.
Kurzgefasst ist der Grundpreis eine Art „Fixkostenpauschale“.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen findest du ganz am Ende deines Vertrags.
Für Energieverträge bei der evm gelten folgende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen:
Wirst du in der Grundversorgung beliefert, hast du keine feste Vertragslaufzeit und kannst deinen Vertrag innerhalb von zwei Wochen kündigen.
Bei der evm schließt du mit allen anderen Energietarifen in der Regel einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von ein bis zwei Jahren ab. Ziehst du in eine Wohnung ein oder besteht Vertragsbindung bei deinem bisherigen Versorger, beginnt die Vertragslaufzeit erst mit dem tatsächlichen Lieferbeginn. Den genauen Beginn und das früheste Ende der Vertragslaufzeit findest du in deinen Vertragsunterlagen und auf deiner Jahresverbrauchsabrechnung.
Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag unbefristet und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen bei Haushaltskunden bzw. 3 Monaten bei Gewerbekunden gekündigt werden. Dies gilt für Verträge, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden. Für Altverträge gilt die beim Vertragsabschluss vereinbarte Vertragsverlängerung.
Wenn dir ein Neukundenbonus gewährt wird, siehst du das bereits vor deiner Anmeldung für Ökostrom oder Erdgas im Preisrechner. Um die für deinen Ort gültigen Konditionen zu erfahren, benutze einfach unseren Preisrechner unter https://www.evm.de/privatkunden/. Nachdem du dort die erforderlichen Angaben gemacht hast, zeigt dir unser Rechner neben deinen zu erwartenden Energiekosten und der Dauer deiner Preisgarantie auch den Bonusbetrag an, sofern das Angebot einen Neukundenbonus enthält.
Sobald dein Vertrag zustande gekommen ist (d.h. dein örtlicher Netzbetreiber uns die Belieferung/Netznutzung bestätigt hat), erhältst du ein Vertragsbestätigungsschreiben. In diesem Schreiben wird dir dein Bonus nochmals bestätigt.
Bitte beachte: Anspruch auf einen Neukundenbonus hast du nur, wenn deine Verbrauchsstelle in den letzten 12 Monaten nicht durch uns als evm beliefert wurde. Diese Regelung ist auch in den geltenden AGB festgehalten.
Wenn dein Strom- oder Erdgasangebot einen Neukundenbonus enthält, erhältst du diesen nach 12 Monaten ab Lieferbeginn mit deiner Jahresabrechnung. Der Bonus wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Hast du ein Guthaben, erhöht der Bonus deine Rückzahlung. Bei einer Nachzahlung verringert der Bonus den Nachzahlungsbetrag.
Die Höhe deines Bonus erfährst du in deinem Vertragsbestätigungsschreiben. Dieses erhältst du entweder per Post, per E-Mail oder im evm-Kundenportal.
Du erhältst eine Benachrichtigung über eine Preisanpassung spätestens vier oder sechs Wochen (abhängig von deiner vertraglichen Vereinbarung) bevor die neuen Preise in Kraft treten. Dies gilt auch für Preisanpassungen aufgrund von Änderungen der nicht garantierten Preisbestandteile wie Steuern, Umlagen, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Umlagen und Abgaben. Wir informieren dich rechtzeitig im Voraus. Alle deine Dokumente werden generell im evm-Kundenportal unter evm.de/kundenportal hinterlegt. Um sicherzustellen, dass du die wichtige Information erhältst, senden wir dir alle Dokumente, die eine Preisänderung betreffen, zusätzlich per Post zu.
Den aktuellen Neukundenpreis an deinem Wohnort kannst du im Preisrechner mit wenigen Klicks selbst berechnen. Wenn du dich online für unseren Ökostrom oder unser Gasangebot anmeldest, siehst du vor dem Abschluss des Bestellvorgangs alle Vertragsdaten in einer Übersicht. Hier bestätigen wir den Preis, die Preisgarantie und, falls zutreffend, den Neukundenbonus.
Kurz nach Vertragsabschluss erhältst du eine Auftragsbestätigung. Diese Mitteilung bekommst du entweder in dein Postfach im evm-Kundenportal oder schriftlich per Post, falls du unseren Online-Service nicht nutzt.
Eine Vertragsumschreibung auf eine andere Person ist nicht möglich. Der bestehende Vertrag muss beendet und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Bei einem Sterbefall benötigen wir die Sterbeurkunde. In anderen Fällen, in denen sich der bestehende Vertragspartner nicht selbst abmelden kann, benötigen wir ein anderes Dokument als Nachweis. Erst dann kann der neue Vertragspartner angemeldet werden.
Es ist schade, dass du überlegst, deinen Vertrag bei uns zu kündigen. Es gibt für viele Kündigungsgründe eine Lösung. Wenn du umziehst, ist eine Kündigung nicht notwendig. Du kannst deinen Strom- oder Erdgasvertrag einfach in dein neues Zuhause mitnehmen. Melde dich dazu in unserem Kundenportal an und beantrage deinen Wechsel. Solltest du mit deinem aktuellen Strom-Tarif unzufrieden sein, musst du nicht sofort kündigen. Wir haben sicher auch für dich das passende Angebot. Nutze unseren Tarifrechner, um deine Optionen zu prüfen. Möchtest du deinen Strom- oder Erdgas-Vertrag dennoch kündigen, kannst du dies direkt online tun. Nutze dazu einfach das Formular auf unserer Webseite. Wir hoffen, dass wir dich in der Zukunft wieder von uns überzeugen können. Zögere nicht, uns anzusprechen.
Mein Beileid für deinen Verlust. Wenn ein Angehöriger verstorben ist, kannst du als Erbe den Stromvertrag per Sonderkündigung beenden, wenn du auch die Wohnung kündigst oder die Immobilie verkaufen möchtest. Wichtig dabei ist, dass du dich auf dein Sonderkündigungsrecht im Todesfall berufst und eine Kopie der Sterbeurkunde beilegst.
Wenn du die Lieferstelle übernehmen möchtest, gibt es in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag wird dann einfach auf dich als Erbe umgeschrieben.
Wenn der Strom- oder Erdgaszähler derzeit mit dem Grundversorgungstarif abgerechnet wurde, brauchst du kein Sonderkündigungsrecht. Du kannst den Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Dafür musst du nur nachweisen, dass du berechtigt bist, den Vertrag zu kündigen – am besten mit einer Kopie der Sterbeurkunde oder einem Erbschaftsnachweis.
Nach §1922 BGB gehen im Todesfall alle Verträge auf die Erben über. Das bedeutet, dass auch die Erben den Stromvertrag kündigen dürfen. Ein Recht auf eine Sonderkündigung ergibt sich daraus jedoch zunächst nicht.
Gerne prüft unser Kundenservice, ob wir bei dir eine Tarifoptimierung durchführen können.
Du kannst unseren Kundenservice je nach Thema auf unterschiedlichen Wegen kontaktieren:
Weitere Infos: www.evm.de/kontakt
Wir sind für dich auf allen Kanälen erreichbar
Gerne stehen wir für dich unter der Telefonnummer 0261 402-11111 für Fragen bereit. Bitte nenne am Anfang des Gesprächs das Schlagwort „Beratung“ – so landest du direkt bei unserem Beratungsteam.
In einem persönlichen Gespräch beantworten unsere Fachleute deine Fragen – ganz einfach von zu Hause aus oder unterwegs.
Mit einem Klick kannst du dich schnell und gut informieren: Nutze unsere Chat-Funktion und kläre einfache Fragen ganz unkompliziert.
In unseren 14 Kundenzentren im gesamten Versorgungsgebiet empfangen wir dich jederzeit herzlich. Hier findest du Antworten auf alle deine Fragen rund um die Themen Energie, Energiesparen und Förderprogramme sowie weitere Serviceleistungen.