Unser Power Angebot beim Kauf deiner neuen Heizung
Dein Partner vor Ort: von der Planung bis zur Montage.
- Du erhältst eine persönliche Beratung inklusive Planung und Installation von unseren eigenen Heizungsmeistern
- Wir beraten dich unabhängig zu verschiedenen Heizungslösungen wie Wärmepumpe, Gasheizung oder Hybrid
- Zusätzliche Förderung von bis zu 350 €*
- Profitiere außerdem von bis zu 70 % staatlicher Förderung* für Wärmepumpen
Deine staatliche Förderung
Zusätzlich bekommst du bis zu 70% staatliche Förderung für eine neue Wärmepumpe.*
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Heizung zur Miete oder Kauf
Du hast eine Wärmepumpe, Erdgasbrennwert- oder Hybridheizung bei uns erworben? Das freut die Umwelt und deinen Geldbeutel. Und das Beste: Wir fördern deine Heizungsmodernisierung mit 350 €* Förderung.
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*Die KfW bezuschusst bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (maximal förderfähige Kosten sind auf 30.000 € gedeckelt). Die Förderung steht unter dem
Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/heizungsförderung.
300 Euro Brutto evm-Förderung erhalten Sie, wenn Sie einen Antrag unter evm.de/förderprogramme ausfüllen und einreichen. Zusätzlich können Sie weitere 50 Euro Rabatt mit dem evm-Entdecker-Bonus erhalten. Mehr erfahren Sie unter evm.de/entdecker.
Modernisieren lohnt sich mehrfach
Erneuerbare Energieträger und moderne Anlagentechnik bieten dir in Sachen Heizung enorme Sparmöglichkeiten – sowohl beim CO2-Verbrauch als auch bei den laufenden Kosten. Im Gegenzug entlastet der Staat dein Konto mit teils großzügigen Förderungen. Der Zeitpunkt für einen Wechsel könnte im wahrsten Sinne kaum günstiger sein. Gemeinsam finden wir die richtige Anlage für dein Zuhause.
Sichere dir bis zu 70 % staatliche Förderung für deine neue Wärmepumpe!
- 30 % Grundförderung für elektrische Wärmepumpen (oder ähnlich klimafreundliche Heizungsanlagen)
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus bei Austausch einer Ölheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung
- 5% Effizienzbonus bei klimafreundlichem Kältemittel (R290)
- bis zu 30% Einkommensbonus bei Gesamthaushaltseinkommen unter 40.000,- Euro im Jahr
Unser Angebot für dich:
Deine Vorteile mit einer Heizung von der evm
Mit Rat und Tat an deiner Seite: Der Heizungsfachbetrieb der evm Service GmbH.
Unser Fachbetrieb sorgt für einen professionellen Ablauf vom digitalen Angebot, über pünktliche und vollständige Dokumentation deiner Installation in einem gesammelten Ordner. Auch nach der Installation bleiben wir durch unseren Fachbetrieb dein persönlicher Ansprechpartner vor Ort.
Die 3 Stationen bis zu deiner neuen Heizung:
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Gerne helfen wir dir bei deinen Anliegen und Fragen weiter:
Telefon: 0261 402-11111 oder zur Kontaktseite
Welche Vorteile habe ich, wenn ich eine Wärmepumpe miete?
Der größte Vorteil beim Mieten einer Wärmepumpe ist, dass du keine hohen Investitionskosten hast. Das Modell bietet dir langfristig finanzielle Sicherheit. Während der Vertragslaufzeit von 12 Jahren zahlst du einen festen monatlichen Pachtpreis, der die Kosten für Anschaffung, Installation, Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage abdeckt. Wir übernehmen auch die Demontage der alten Anlage. Du zahlst nur noch für den tatsächlichen Energieverbrauch.
Welche Kauf- und Mietoptionen bietet die evm für Heizungen?
Bei uns kannst du deine neue Wärmepumpe, Hybrid- oder Erdgasbrennwert-Heizung zum Festpreis kaufen. Speziell für Wärmepumpen bieten wir dir auch die Option eines Mietmodells an. So sparst du hohe Investitionskosten.
Muss ich mich um einen Handwerker kümmern?
Nein, wir kümmern uns um alles. Von der Planung über die Montage bis zur Inbetriebnahme ist deine neue Heizung bei uns in guten Händen. Dafür sorgen die Fachhandwerker unserer Tochter, der evm Service GmbH.
Welche Voraussetzungen muss ich für welche Heiztechnik erfüllen?
Wärmepumpe:
- passendes Heizsystem, bevorzugt Flächenheizung, wie zum Beispiel eine Fußbodenheizung
- gehobener Gebäudedämmstandard
- Fundament für die Außeneinheit
- Stromversorgung für die Innen- und Außeneinheit: 400 V
- perfekt bei einer Vorlauftemperatur bis 55 Grad
Erdgas-Brennwertheizung:
- Erdgasanschluss im Gebäude. Falls keiner vorhanden ist, beraten wir dich gerne.
- Eine maximale Heizlast von 50 kW – das entspricht dem gewöhnlichen Heizbedarf von vielen Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Hybridheizung:
- Erdgasanschluss im Gebäude. Falls keiner vorhanden ist, beraten wir Sie gerne.
- Eine maximale Heizlast von 50 kW – das entspricht dem gewöhnlichen Heizbedarf von vielen Ein- und Mehrfamilienhäusern.
- Fundament für die Außeneinheit
- Stromversorgung für die Innen- und Außeneinheit: 400V
Weitere Infos findest du hier.
Welche Laufzeit hat der Mietvertrag für die Wärmepumpe
Die Laufzeit des Mietverhältnisses beträgt bei Wärmepumpen 12 Jahre ab dem Beginn der vertraglich vereinbarten Pachtzinszahlung. Diese beginnt nach Inbetriebnahme der Anlage.
Wer baut die Heizung ein?
Den Installationsauftrag leiten wir an unseren eigenen Handwerksbetrieb, die evm Service GmbH weiter, der mit dir dann auch den Termin für die Installation und die Montage vereinbart.
Was passiert, wenn es an der Heizung mal zu einer Störung kommen sollte?
Bei der Wärmepumpe zur Miete kümmern wir uns für die Dauer des Vertragsverhältnisses um alles. Wir installieren die Heizung, warten sie, kümmern uns bei Störungen mit einem 24-Stunden-Service um Abhilfe und haben die Anlage auch für dich versichert. So musst du dich 12 Jahre um nichts kümmern. Wenn du deine neue Heizung kaufst, kann unser Wartungsdienst optional dazugebucht werden.
Was passiert nach Ablauf des Mietvertrags?
Nach Ablauf des Mietvertrags nach 12 Jahren stehen dir mehrere Möglichkeiten offen: Du kannst zum Beispiel deine Wärmepumpe zum Restwert übernehmen. Wenn du lieber wieder auf das Mietmodell zurückgreifen möchtest, vereinbaren wir gerne einen neuen Pachtvertrag mit dir. Solltest du erneut modernisieren wollen, demontieren wir deine alte Anlage für dich.
Können die Kosten der Heizungsmodernisierung auf den Mieter umgelegt werden?
Ja, je Wohneinheit können 8 % der Kosten für die Heizungsmodernisierung auf die Mieter umgelegt werden.
Dürfen auch nach dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes ab 1. Januar 2024 Gasheizungen eingebaut werden?
Ja, auch Gasheizungen dürfen in Zukunft neu eingebaut werden. Eine Voraussetzung ist, dass diese auf erneuerbare Energien wie Wasserstoff oder auf Biomethan umrüstbar sind. Das trifft auf alle Heizungen zu, die du bei uns kaufen kannst. Mehr zu den gesetzlichen Hintergründen liest du in unserem Blogartikel dazu.
Welche staatlichen Förderungen erhalte ich für meine neue Heizung?
Mit dem im September 2023 verabschiedeten Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) wurde eine neue Förderstruktur für Heizungen eingeführt, die den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz von Heizsystemen unterstützt. Es wird eine breite Palette an technologischen Optionen gefördert, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen.
Der Staat belohnt die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme. Förderungen können u.a. für Wärmepumpen, Nah- und Fernwärme sowie Gasheizungen, die mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden, beantragt werden. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welche Heizung Sie aktuell nutzen und auf welches neue Heizsystem Sie umstellen. Über den sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus wird der Heizungstausch alter fossiler Heizungen von selbstnutzenden Eigentümern bis 2028 zusätzlich gefördert und auch einkommensschwache Haushalte werden gesondert unterstützt. Durch die Kombination der verschiedenen Boni können Hausbesitzer die Gesamtförderung so erheblich steigern und Förderungen von bis zu 70 Prozent in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie: Fördergeber, Förderinstitutionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vor der Beantragung der Fördermittel über die Aktualität des jeweiligen Förderprogramms zu erkundigen. Mehr zu den Förderprogrammen für 2024 liest du in unserem Blog.
Welche zusätzlichen Förderungen erhalte ich von der evm?
Die evm fördert die Modernisierung deiner alten Heizungsanlage mit bis zu 300 Euro. Mit unserem evm-Entdecker-Bonus erhältst du noch einmal 50 Euro oben drauf.
Ich möchte eine Wärmepumpe installieren. Muss ich diese beim Netzbetreiber anmelden?
Ja. Nach §14a EnWG müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen, zu denen Wärmepumpen neben Wallboxen, Stromspeichern und Klimageräten zählen, steuerbar gemacht und die Inbetriebnahme bei deinem Netzbetreiber gemeldet werden. Dann kannst du im Gegenzug von vergünstigten Netzentgelten profitieren. Alle Infos zu §14a EnWG findest du hier (LINK zu evm.de/14a). Falls dein Netzbetreiber die Energienetze Mittelrhein ist und du mehr zu den technischen Details wissen möchtest, klicke hier.
Welche Wärmequellen können mit einer Wärmepumpe genutzt werden?
Eine Wärmepumpe kann Wärme aus verschiedenen Quellen gewinnen. Die gängigsten Wärmequellen sind:
Luft: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe entzieht Wärme aus der Umgebungsluft. Diese Lösung ist praktisch, da keine Grabungs- oder Bohrarbeiten nötig sind.
Boden: Eine Erdwärmepumpe nutzt die Wärme aus dem Boden. Hierbei werden Rohre in den Boden eingelassen, die mit einer Flüssigkeit gefüllt sind. Diese Flüssigkeit zirkuliert und gibt ihre Wärme an das Kältemittel in der Wärmepumpe ab.
Grundwasser: Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe verwendet Grundwasser als Wärmequelle. Das Grundwasser wird aus einem Brunnen entnommen und durch einen Wärmetauscher geleitet, wo es seine Wärme an das Kältemittel abgibt.
Solarthermie: Eine Solarthermieanlage kann ebenfalls als Wärmequelle dienen. Sonnenkollektoren auf dem Dach wandeln Sonnenenergie in Wärme um, die dann an das Kältemittel übertragen wird.
Jede Wärmequelle hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Der Energiebedarf des Gebäudes, die verfügbaren Ressourcen und die örtlichen Gegebenheiten sollten bei der Wahl der Wärmequelle berücksichtigt werden.
Kümmert sich die evm auch um die Entsorgung meiner alten Heizung?
Wenn du dich für eine Heizungsmodernisierung mit uns entscheidest, übernehmen wir selbstverständlich auch die fachgerechte Entsorgung deiner alten Heizung.
Wie funktionieren Wärmepumpen?
Wärmepumpen sind Geräte, die Wärme aus einer Quelle auf niedrigem Temperaturniveau aufnehmen und sie auf ein höheres Temperaturniveau transportieren, um zum Beispiel ein Haus zu heizen oder warmes Wasser bereitzustellen. Dabei wird Energie benötigt, die aus elektrischem Strom, Gas oder anderen Quellen stammen kann. Das Funktionsprinzip einer typischen Wärmepumpe läuft wie folgt ab:
- Verdampfung: Die Wärmepumpe entzieht der Umgebung (z.B. der Luft, dem Boden oder dem Grundwasser) Wärme durch Verdampfung eines Kältemittels in einem Verdampfer. Das Kältemittel hat eine niedrige Siedetemperatur und verdampft bei relativ geringer Temperatur.
- Kompression: Der dampfförmige Zustand des Kältemittels wird im Kompressor komprimiert und dadurch auf ein höheres Temperaturniveau gebracht. Dabei wird die Energie benötigt, die von der Wärmepumpe genutzt wird.
- Kondensation: Das heiße, komprimierte Kältemittel gibt die aufgenommene Wärme im Kondensator ab und kondensiert dabei wieder zu einer Flüssigkeit.
- Expansion: Das kalte, flüssige Kältemittel wird im Expansionsventil entspannt und dadurch auf das niedrige Temperaturniveau gebracht, das im Verdampfer benötigt wird.
Dieser Kreislauf wiederholt sich kontinuierlich. Die Wärmepumpe kann auch umgekehrt betrieben werden, um kühle Luft in einem Raum zu erzeugen, indem sie Wärme aus dem Raum entzieht und nach draußen transportiert. Wärmepumpen sind eine effiziente Art der Heizung und Kühlung, da sie im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen weniger Energie benötigen und damit Kosten und Emissionen reduzieren können.
Was bedeutet das neue Gebäudeenergiegesetz für mich beim Neubau?
Das neue Gebäudeenergiegesetz gilt ab dem 01.01.2024 für alle Heizungen in Neubaugebieten. Bauherren müssen Heiztechnologien nutzen, die zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe erfüllen automatisch:
- Fernwärme
- Wärmepumpen
- Holz- bzw. Pelletheizungen
- Hybridheizungen
- Stromheizungen
- Solarthermie
- Gasheizungen mit mind. 65% klimaneutralen Energieträgern wie Biomethan
Eine Ausnahme gilt für Neubauten in Baulücken. Hier greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.
Ab 2024 muss jede neue Heizung in Neubaugebieten zu mindestens 65% mit klimafreundlichen Energien betrieben werden oder auf Wasserstoffbetrieb umgerüstet werden können, wenn der Wärmeplan deiner Kommune ein Wasserstoffnetz vorsieht. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen:
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern: Erneuerbare Energien beim Heizungswechsel spätestens ab dem 30. Juni 2026 Pflicht.
Kleinere Städte: Stichtag ist der 30. Juni 2028.
Gibt es in deinem Wohnort bereits eine kommunale Wärmeplanung, können frühere Fristen gelten.
Ich heize mit einer Wärmepumpe und habe gehört, dass ich nach dem Energiefinanzierungsgesetz die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage nicht mehr zahlen muss – wie und ab wann kann ich davon profitieren?
Das Energiefinanzierungsgesetz (§22 EnFG) sieht vor, dass Betreiber von elektrischen Wärmepumpen unter bestimmten Bedingungen keine KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage zahlen müssen (Privilegierung). Die beiden Umlagen werden normalerweise vom lokalen Stromnetzbetreiber an die evm als Lieferant berechnet und dann an dich als Verbraucher weitergegeben.
Die Privilegierung steht nach § 68 EnFG unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Union (EU). Diese Genehmigung der EU ist bisher nicht erfolgt.
Deshalb kann die Regelung momentan noch nicht angewendet werden. Es ist derzeit unklar, ob und wann die EU die Genehmigung erteilen wird und welche Bedingungen dabei gelten werden.
Was besagt das neue Heizungsgesetz (GEG)?
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, zielt darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Fossil betriebene Öl- oder Gasheizungen sollen schrittweise durch erneuerbare Energiequellen wie Bioenergie, Geothermie, Solarthermie oder Umweltwärme ersetzt werden. Das Gesetz betrifft vor allem Neubaugebiete. Die Regelungen für Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bleiben unverändert. Für defekte Heizungen, die nicht repariert werden können, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Danach kann die kommunale Wärmeplanung spezifische Regelungen vorgeben. Anhand dieser Planung kann die Kommune festlegen, welche Wärmequellen zukünftig genutzt werden.
Wo finde ich einen passenden Stromtarif für meine Wärmepumpe?
Für den Betrieb elektrischer Wärmepumpen mit einem separaten Zähler bieten wir einen passenden Tarif an. Mehr Informationen hierzu findest du auf unserer Produktseite zum Wärmepumpentarif.
GEG: Welche Heizungen sind ab 2024 erlaubt?
Das hängt davon ab, ob du bereits eine Heizung hast oder eine neue einbauen möchtest. Funktionierende Öl- oder Gasheizungen, die jünger als 30 Jahre sind, dürfen weiter genutzt und bei Bedarf repariert werden. Beim Austausch oder Neubau müssen Heizungen zukünftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Anforderungen erfüllen zum Beispiel elektrische Wärmepumpen, Holz- und Pelletheizungen oder Gasheizungen, die mit Biomethan betrieben werden oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können, sofern ein Wasserstoffnetz geplant ist.
GEG: Wie wird der Heizungstausch gefördert?
Der Bund fördert alle Maßnahmen zum Einbau eines Heizsystems mit Erneuerbaren Energien entweder mit einem Zuschuss oder mit einem zinsgünstigen Kredit.
Im Überblick:
- 30 % Grundförderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ab 2024.
- 20 % Geschwindigkeitsbonus zusätzlich für den Austausch deiner alten fossilen Heizung bis Ende 2028.
- 30 % einkommenssteuerabhängigen Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
- 70 % Gesamtförderung: Du kannst maximal 70 % deiner Kosten tilgen, indem du die Boni miteinander kombinierst.
Weitere Infos unter www.kfw.de/heizungsförderung
Ich betreibe eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe, Batteriespeicher, Wallbox) – kann ich vom Netzentgelt-Rabatt nach §14a EnWG profitieren?
Seit dem 01.01.2024 müssen neu in Betrieb genommene Anlagen wie Wärmepumpen, Batteriespeicher oder Wallboxen vom zuständigen Stromnetzbetreiber so angeschlossen werden, dass eine Steuerbarkeit gewährleistet ist.
Für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 angeschlossen wurden und für die bereits eine Reduzierung der Netzentgelte vereinbart ist, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Alle anderen Bestandsanlagen sind von der Regelung ausgenommen, es sei denn, eine freiwillige Teilnahme ist gewünscht.
Die Fernsteuerbarkeit soll helfen, die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen und Überlastungen vorzubeugen. Teilnehmende Anlagenbetreiber profitieren von reduzierten Netzentgelten. Es gibt verschiedene Module:
Modul 1: Pauschaler, jährlicher Rabatt.
Modul 2: Verbrauchsabhängiger Rabatt je Kilowattstunde.
Modul 3: Zukünftig zeitlich variable Netzentgelte.
Wenn deine Anlage unter die Regelung nach §14a EnWG fällt, kontaktiere deinen örtlichen Stromnetzbetreiber und kläre, welches Modul du wählst. Der Netzbetreiber muss dies in seinen Systemen berücksichtigen und uns als Lieferanten die notwendigen Informationen übermitteln, damit der Netzentgelt-Rabatt auf deiner nächsten Stromrechnung berücksichtigt wird.
Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für mich als Eigentümerin oder Eigentümer?
Für bestehende Gebäude gibt es Übergangsfristen, um deine Investitionsentscheidung besser auf die kommunale Wärmeplanung abzustimmen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese bis zum 30.06.2026 vorlegen, kleinere Städte bis zum 30.06.2028. In manchen Kommunen gibt es bereits eine solche Wärmeplanung. Diese zeigt, wie die Heizinfrastruktur klimafreundlich umgebaut wird, damit du entscheiden kannst, welche Heizungsart du zukünftig nutzen wirst.
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