Förderprogramme Austausch Heizung

BEG-Heizungsförderung: So erhältst du einen Zuschuss von bis zu 70 % 

Wer ein bestehendes Wohngebäude saniert und im Zuge dessen eine alte Heizung durch eine klimafreundliche Heiztechnik ersetzt, kann von der BEG-Heizungsförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) profitieren.

Die Förderung erfolgt in Form attraktiver Zuschüsse, deren Höhe von der eingesetzten Technik und möglichen Bonusregelungen abhängt.

Der Fokus der Förderung liegt klar auf fossilfreien Heizsystemen. Besonders der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird umfassend unterstützt. Während die Förderung bis 2023 deutlich niedriger ausfiel, sind seit 2024 Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich – abhängig von Einkommen, Austauschgeschwindigkeit und Effizienz der Anlage.

Unser Service für dich: Unsere Expert:innen begleiten dich nach dem Kauf einer Wärmepumpe von evm bei der Beantragung der Förderung, der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen sowie der Einreichung über das KfW-Portal – auf Wunsch auch persönlich bei dir zuhause.

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Wie hoch ist die BEG-Förderung? 

Grundförderstruktur der BEG Heizungsförderung (ab 2024)

Die Förderung erfolgt als Zuschuss basierend auf förderfähigen Ausgaben, mit einem maximalen Fördersatz von 70 % durch Kombination verschiedener Komponenten.

Fördersätze (Basis + Boni)

KomponenteHöheBedingung
Grundförderung

30 %

Für erneuerbare Heiztechniken (z. B. Wärmepumpe, Solar, Brennstoffzelle)

Klimageschwindigkeits-Bonus+ 20 %

Für selbstgenutzte Häuser beim Austausch alter fossiler Heizsysteme

Einkommensbonus+ 30 %
Bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €
Effizienzbonus+ 5 % 
Für besonders effiziente Wärmepumpen (z. B. natürliche Kältemittel)


Maximale Gesamtförderung: bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (max. ca. 30.000 € pro Wohneinheit).

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Heizungsgesetz & BEG-Förderung: Was Eigentümer seit 2024 wissen sollten

Das Heizungsgesetz, Teil der Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), trat im Januar 2024 in Kraft. Es legt den schrittweisen Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen fest und fördert gleichzeitig den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme.

Die wichtigsten Förderungen im Überblick

Die BEG-Heizungsförderung unterstützt den Austausch alter fossiler Heizungen durch moderne, klimafreundliche Systeme. Die Basisförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich gibt es verschiedene Bonusregelungen, die die Förderung deutlich erhöhen können:

Bonus / Förderung

Beschreibung / Voraussetzung

30 % Einkommensbonus

Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ≤ 40.000 € und Eigennutzung der Immobilie

20 % Klimageschwindigkeitsbonus

Für den frühzeitigen Austausch fossiler Heizsysteme bis 2028 bei Eigennutzung

5 % Effizienzbonus

Für besonders effiziente Wärmepumpen oder Anlagen mit natürlichen Kältemitteln

Maximale Gesamtförderung: bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (max. ca. 30.000 € pro Wohneinheit).

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Praktische Tipps für Eigentümer

  • Vor Maßnahmenbeginn beantragen: Die Förderung muss vor dem Einbau der Heizung über das KfW-Portal gestellt werden.
  • Systemwahl: Wärmepumpen, Solarthermie, Brennstoffzellenheizungen und Biomasse werden unterstützt. Besonders effiziente Wärmepumpen und Anlagen mit natürlichen Kältemitteln bringen zusätzliche 5 % Effizienzbonus.
  • Kombinieren lohnt: Wer mehrere Boni erfüllt (z. B. Einkommensbonus + Geschwindigkeitsbonus + Effizienzbonus), kann die maximale Förderung von 70 % erreichen.

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So läuft die Förderung ab

  • 1

    Hole dir ein Angebot zum Austausch deiner Heizung bei der evm ein

  • 2

    Stelle mit unserer Hilfe deinen Antrag bei der KfW

  • 3

    Erhalte deinen Zuwendungsbescheid zum Einbau

  • 4

    Beauftrage die evm, deine neue Heizung einzubauen

  • 5

    Sende die Bestätigung des Einbaus der Anlage an KfW und erhalte den Zuschuss

Wir beraten dich gerne rund um den Austausch oder Einbau einer neuen Heizung

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Für dich als Eigenheimbesitzer ist die Wärmepumpe eine lohnenswerte Investition:

  1. Eine Wärmepumpe ist die sicherste Heizlösung in Zeiten der Klimawende.
    Die Regierung wird aller Voraussicht nach an der Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Energien für neue Heizungen festhalten. Für Neubauten soll das Verbot neuer Gasheizungen bereits ab 2024 gelten. Für Bestandsbauten gelten gesonderte Regelungen und Übergangsfristen, doch auch hier soll das neue Gesetz ab spätestens 2028 in Kraft treten.

  2. Eine Wärmepumpe ist eine Investition in die Zukunft.
    Wärmepumpen sind als Energielieferant umweltfreundlich und nahezu unerschöpflich. Wohingegen fossile Heizsysteme schon bald als veraltet betrachtet und mit hohen CO2-Preisen belegt werden sollen. Wer in Zukunft weiterhin sparsam heizen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen möchte, sollte daher auf die Wärmepumpe setzen.  

  3. Wärmepumpen sind sehr effizient und sparsam.
    Die jährlichen Betriebskosten einer Wärmepumpe sind äußerst gering. Diese sind zu einem minimalen Prozentsatz an die Strompreise gekoppelt. Spezielle kostengünstige Stromtarife unterstützen dies. 

Für die Erzeugung von 1 kWh Heizenergie werden in etwa nur 0,3 bis 0,5 kWh Strom verbraucht. Der geringe Strombedarf von Wärmepumpen resultiert daraus, dass sie in der Regel nur 25 Prozent Strom für den Betrieb benötigen, während die restlichen 75 Prozent aus kostenfreier Umweltenergie gewonnen werden. 

Fazit: Die gesetzlichen Anforderungen sind vorhanden und werden zukünftig den Einsatz von Wärmepumpen stärker forcieren. Der Umstieg auf eine sparsame und zuverlässige Heiztechnologie lohnt sich für alle Hausbesitzer. Mit der Sanierung erfüllst du alle gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Klimawende für die nächsten 20 Jahre. 

Jetzt Beratung anfragen 

FAQ

  • Welche staatlichen Fördermöglichkeiten gibt es momentan für Wärmepumpen?

    Die KfW fördert den Einbau einer Wärmepumpe mit bis zu 70%. Weitere Informationen findest du unter www.kfw.de/heizungsförderung

  • Wie stelle ich einen Förderantrag bei der KfW?

    Deinen Zuschussantrag stellst du direkt im Kundenportal „Meine KfW“. Dieses findest du auf der Seite www.kfw.de/zuschussportal

    Bitte beachte dabei, dass der Antrag für die KfW-Förderungen vor der Installation gestellt werden muss. Hierfür benötigst du die Bestätigung zum Antrag (BzA), die du von uns mit der Auftragsbestätigung erhältst. Die BzA-ID ist 6 Monate gültig. Bitte prüfe, ob alle Angaben richtig sind. Des Weiteren benötigst du den abgeschlossenen Vertrag und das Leistungsverzeichnis, die du im Vorfeld in einer gemeinsamen pdf-Datei auf deinem Computer hinterlegen sollten, da das KfW-Portal nicht die Möglichkeit bietet, zwei oder mehrere Dokumente im entsprechenden Prozess-Schritt hochzuladen. 

  • Wie erfolgt die Zuschuss-Zusage durch die KfW und welche Schritte folgen danach?

    Zuschuss-Zusage erhalten: Du erhältst die Zuschuss-Zusage von der KfW und stellst uns eine Kopie zur Verfügung.

    Terminvereinbarung: Ein Termin zur Montage deiner neuen Heizung wird vereinbart.

    Rechnungen und Belege einreichen: Abschließende Rechnungen und Belege können ab September 2024 eingereicht werden.

    Installation und Abnahme: Nach der Installation und Abnahme deiner neuen Heizungsanlage erhältst du von uns die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) sowie alle benötigten Unterlagen (z.B. Rechnung, Heizlastberechnung).

    Dokumente hochladen: Lade alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten (z.B. Installation der Wärmepumpe, Erstellung des Fundaments) sowie gegebenenfalls weitere Nachweise hoch.

    Prüfung und Auszahlung: Die KfW prüft deine Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen. Der Zuschuss wird in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats auf dein Konto ausgezahlt.