Neuerung beim Stromanbieterwechsel

Drei Personen besprechen sich in einem Büro, wobei eine Frau sitzt und Notizen macht, während die anderen stehen. Große Fenster im Hintergrund bieten Ausblick auf Gebäude.

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REGION. Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die den Wechsel des Stromanbieters innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. Diese Regelungen betreffen den Wechselprozess beim Stromanbieter – Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben davon unberührt. Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) weist darauf hin, dass damit auch weitere wichtige Änderungen in Kraft treten – insbesondere bei einem Wohnungswechsel.

Stromverträge können künftig nicht mehr rückwirkend umgemeldet werden.
Wer seinen Umzug nicht rechtzeitig meldet, riskiert, weiterhin für den Stromverbrauch in der alten Wohnung zahlen zu müssen – auch wenn er oder sie dort bereits ausgezogen ist.

„Wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden, ihren Umzug idealerweise sechs Wochen im Voraus, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Umzugstermin bei uns zu melden“, erklärt evm-Pressesprecherin Eva Hoffend. „Nur so können wir sicherstellen, dass der Energievertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen.“

Die Ummeldung kann bequem per E-Mail, telefonisch, über das Kundenportal oder persönlich im evm-Kundenzentrum erfolgen. Am Tag der Schlüsselübergabe sollte zudem der Zählerstand notiert und an die evm übermittelt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Umzug finden Kundinnen und Kunden unter: www.evm.de/umzug