Neues Heizungsgesetz 2026: Das ändert sich für Eigentümer | evm Blog

Was ändert sich mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz?

Mit dem Entwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz reagiert die Bundesregierung auf die Verunsicherung, die das bisherige Heizungsgesetz ausgelöst hat. Die bisherige 65‑Prozent‑Regelung für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfällt. Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten sind künftig nicht mehr vorgesehen. Stattdessen wird der Fokus auf Technologieoffenheit und Praxistauglichkeit gelegt.

Das Ziel bleibt dennoch klar: Neue Heizungen sollen in Zukunft überwiegend CO₂‑frei betrieben werden. Der Weg dorthin wird jedoch neu gestaltet. Bestehende, funktionierende Heizungen können weiterhin ohne Einschränkungen genutzt werden.

Mehr Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch

Muss eine Heizung ersetzt werden oder ist ein freiwilliger Austausch geplant, liegt die Entscheidung künftig wieder beim Eigentümer.  Das neue Gesetz soll einen technologieoffenen Katalog an Heizungsoptionen vorsehen. Möglich sind unter anderem Wärmepumpen, Fernwärme, hybride Heizsysteme, Biomasseheizungen sowie weiterhin Gas‑ und Ölheizungen.

Wer sich für eine neue Gas‑ oder Ölheizung entscheidet, kann dies auch künftig tun, allerdings unter einer klaren Voraussetzung: Diese Heizungen müssen schrittweise mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden. Dieses Stufenmodell wird als sogenannte „Biotreppe“ bezeichnet.

Die Biotreppe: Klimaschutz über den Brennstoff

Ab dem Jahr 2029 müssen neue Öl‑ oder Gasheizungen mindestens 10 Prozent grünes Gas oder grünes Heizöl nutzen. Der Anteil steigt danach schrittweise bis 2040 weiter an. Für diesen klimafreundlichen Brennstoffanteil fällt kein CO₂‑Preis an, was zusätzliche Kosten für Eigentümer dämpfen soll. Die Kontrolle erfolgt unbürokratisch, zum Beispiel im Rahmen der regulären Abgasprüfung durch den Schornsteinfeger.

Förderung bleibt ein zentraler Baustein

Ein wichtiger Punkt für Eigentümer: Die Förderung für klimafreundliche Heizungen bleibt erhalten. Die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist laut Gesetzgeber mindestens bis 2029 gesichert. Allerdings steht die genaue Höhe der Förderung noch nicht fest. Eine Anpassung ist daher durchaus denkbar. Durch die Förderung sollen Investitionen in moderne Heiztechnik weiterhin attraktiv bleiben und Planungssicherheit bieten.

Kommunale Wärmeplanung gilt weiterhin

Die kommunale Wärmeplanung bleibt ein wichtiges Orientierungsinstrument für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Energieversorger.

Der Ausbau von Fern‑ und Nahwärmenetzen wird weiter gestärkt. Ziel sind transparente Preise und eine bezahlbare, klimafreundliche Wärmeversorgung.

Orientierung statt Verunsicherung: evm begleitet dich bei deiner Entscheidung

Die aktuellen Änderungen im Gebäudemodernisierungsgesetz sorgen bei vielen Eigentümerinnen und Eigentümern erneut für Unsicherheit. Welche Heiztechnik ist künftig erlaubt? Welche Lösung passt wirklich zum eigenen Gebäude? Und welche Investition lohnt sich langfristig?

Genau hier setzt die evm an. Wir informieren verständlich über die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und unterstützen dich dabei, die für dich passende Heizlösung zu finden. Ob Wärmepumpe, hybride Heizlösung oder eine andere Option: Gemeinsam betrachten wir deine individuelle Situation und zeigen dir, welche Heiztechnik technisch sinnvoll, wirtschaftlich tragfähig und zukunftssicher ist. Unsere Expertinnen und Experten behalten dabei nicht nur die gesetzlichen Vorgaben im Blick, sondern auch Fördermöglichkeiten, Betriebskosten und deine persönlichen Wünsche. Und das Beste: Unser eigener Handwerksbetrieb, die evm Service GmbH, übernimmt direkt den Einbau deiner neuen Heizung. So hast du mit der evm alles aus einer Hand.


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