Förderprogramme Austausch Heizung

BEG-Heizungsförderung: So erhältst du einen Zuschuss von bis zu 70 % 

Wer ein mindestens fünf Jahre altes Gebäude saniert und im gleichen Zuge auch eine Heizungserneuerung durchführt, hat Anspruch auf die BEG-Förderung der Heizung. Diese gibt es in Form von attraktiven Zuschüssen, deren Höhe von der Art der installierten Technik abhängt.

Der Fokus der Förderung liegt hierbei klar auf fossilfreien Lösungen. Kurz gesagt, kombiniere deine Heizung direkt mit einer Wärmepumpe und die Bezuschussung steigt. 2023 konntest du mit Boni zwischen 10 bis 40 Prozent rechnen, ab 2024 sind sogar bis zu 70 Prozent möglich.

Unser Service für dich: Unsere Experten stehen dir zur Seite und unterstützen dich nach dem Kauf einer Wärmepumpe von der evm bei der Beantragung der Förderung sowie dem Ausfüllen der KfW-Dokumente – auf Wunsch auch ganz bequem bei dir zuhause.

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Wie hoch ist die BEG-Förderung? 

Während private Sanierer alternativ auch steuerliche Boni nutzen können, steht Bauherren (Neubau) die Heizungsförderung nur im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung zur Verfügung.

Wenn du die Heizungsförderung für dich nutzen möchtest, informiere dich über die folgenden Punkte. Bitte beachte, dass es sich um die Basis-Fördersätze handelt. Zusätzliche Boni sind hier nicht enthalten.

Wärmepumpen

30 Prozent

Solarthermieanlagen

25 Prozent

Brennstoffzellenheizungen
25 Prozent
Errichtung, Erweiterung, Umbau von Gebäude-/Wärmenetzen
20 bzw. 30 Prozent (EE-Anteil entscheidend)
Anschluss an bestehende oder neue Gebäude-/Wärmenetzen
25 bis 30 Prozent
Optimierungsmaßnahmen wie hydraulischer Abgleich
15 Prozent

Heizungsgesetz: Das solltest du als Eigentümer einer Immobilie seit 2024 wissen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde reformiert. Das sogenannte Heizungsgesetz sieht den schrittweisen Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen ist im Januar 2024 in Kraft getreten.

Die wichtigsten Förderungen im Überblick: 

  • 30 Prozent allgemeine Förderung  
    Für einen Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien 
  • 30 Prozent einkommensgebundene Förderung 
    Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro und Eigennutzung der Immobilie 
  • 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus 
    Für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme bis 2028 bei Selbstnutzung der Immobilie
  • 5 Prozent für effiziente Wärmepumpen und natürliche Kältemittel
    Für den Umstieg auf eine effiziente Erd- oder Sole-Wärmepumpe vergibt der Staat eine Förderung in Höhe von 5 Prozent. Dies gilt auch für Wärmepumpenheizungen mit natürlichen Kältemitteln. 

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Rahmenparameter der Förderung 

  • Gesamtförderung 
    Der maximale Fördersatz ist auf 70 Prozent begrenzt.
  • Förderfähige Kosten 
    Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus. 
  • Förderfähige Kosten mit weiteren Maßnahmen 
    Für den Heizungstausch mit weiteren Effizienzmaßnahmen gilt in der Summe eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro.
  • Zinsvergünstigter Kredit 
    Das Angebot steht Antragstellenden mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen zur Verfügung*

    *Eine Übersicht von Förderprogrammen findest du auf der Internetseite der KfW.

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So läuft die Förderung ab

  • 1

    Hole dir ein Angebot zum Austausch deiner Heizung bei der evm ein

  • 2

    Stelle mit unserer Hilfe deinen Antrag bei der KfW

  • 3

    Erhalte deinen Zuwendungsbescheid zum Einbau

  • 4

    Beauftrage die evm, deine neue Heizung einzubauen

  • 5

    Sende die Bestätigung des Einbaus der Anlage an KfW und erhalte den Zuschuss

Wir beraten dich gerne rund um den Austausch oder Einbau einer neuen Heizung

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Für dich als Eigenheimbesitzer ist die Wärmepumpe eine lohnenswerte Investition:

  1. Eine Wärmepumpe ist die sicherste Heizlösung in Zeiten der Klimawende.
    Die Regierung wird aller Voraussicht nach an der Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Energien für neue Heizungen festhalten. Für Neubauten soll das Verbot neuer Gasheizungen bereits ab 2024 gelten. Für Bestandsbauten gelten gesonderte Regelungen und Übergangsfristen, doch auch hier soll das neue Gesetz ab spätestens 2028 in Kraft treten.

  2. Eine Wärmepumpe ist eine Investition in die Zukunft.
    Wärmepumpen sind als Energielieferant umweltfreundlich und nahezu unerschöpflich. Wohingegen fossile Heizsysteme schon bald als veraltet betrachtet und mit hohen CO2-Preisen belegt werden sollen. Wer in Zukunft weiterhin sparsam heizen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen möchte, sollte daher auf die Wärmepumpe setzen.  

  3. Wärmepumpen sind sehr effizient und sparsam.
    Die jährlichen Betriebskosten einer Wärmepumpe sind äußerst gering. Diese sind zu einem minimalen Prozentsatz an die Strompreise gekoppelt. Spezielle kostengünstige Stromtarife unterstützen dies. 

Für die Erzeugung von 1 kWh Heizenergie werden in etwa nur 0,3 bis 0,5 kWh Strom verbraucht. Der geringe Strombedarf von Wärmepumpen resultiert daraus, dass sie in der Regel nur 25 Prozent Strom für den Betrieb benötigen, während die restlichen 75 Prozent aus kostenfreier Umweltenergie gewonnen werden. 

Fazit: Die gesetzlichen Anforderungen sind vorhanden und werden zukünftig den Einsatz von Wärmepumpen stärker forcieren. Der Umstieg auf eine sparsame und zuverlässige Heiztechnologie lohnt sich für alle Hausbesitzer. Mit der Sanierung erfüllst du alle gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Klimawende für die nächsten 20 Jahre. 

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FAQ

  • Welche staatlichen Fördermöglichkeiten gibt es momentan für Wärmepumpen?

    Die KfW fördert den Einbau einer Wärmepumpe mit bis zu 70%. Weitere Informationen findest du unter www.kfw.de/heizungsförderung

  • Wie stelle ich einen Förderantrag bei der KfW?

    Deinen Zuschussantrag stellst du direkt im Kundenportal „Meine KfW“. Dieses findest du auf der Seite www.kfw.de/zuschussportal

    Bitte beachte dabei, dass der Antrag für die KfW-Förderungen vor der Installation gestellt werden muss. Hierfür benötigst du die Bestätigung zum Antrag (BzA), die du von uns mit der Auftragsbestätigung erhältst. Die BzA-ID ist 6 Monate gültig. Bitte prüfe, ob alle Angaben richtig sind. Des Weiteren benötigst du den abgeschlossenen Vertrag und das Leistungsverzeichnis, die du im Vorfeld in einer gemeinsamen pdf-Datei auf deinem Computer hinterlegen sollten, da das KfW-Portal nicht die Möglichkeit bietet, zwei oder mehrere Dokumente im entsprechenden Prozess-Schritt hochzuladen. 

  • Wie erfolgt die Zuschuss-Zusage durch die KfW und welche Schritte folgen danach?

    Zuschuss-Zusage erhalten: Du erhältst die Zuschuss-Zusage von der KfW und stellst uns eine Kopie zur Verfügung.

    Terminvereinbarung: Ein Termin zur Montage deiner neuen Heizung wird vereinbart.

    Rechnungen und Belege einreichen: Abschließende Rechnungen und Belege können ab September 2024 eingereicht werden.

    Installation und Abnahme: Nach der Installation und Abnahme deiner neuen Heizungsanlage erhältst du von uns die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) sowie alle benötigten Unterlagen (z.B. Rechnung, Heizlastberechnung).

    Dokumente hochladen: Lade alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten (z.B. Installation der Wärmepumpe, Erstellung des Fundaments) sowie gegebenenfalls weitere Nachweise hoch.

    Prüfung und Auszahlung: Die KfW prüft deine Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen. Der Zuschuss wird in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats auf dein Konto ausgezahlt.