Lieferantenwechsel in 24 Stunden – Das ändert sich 2025

Am 6. Juni 2025 wird Schluss gemacht mit dem Rückblick im deutschen Strommarkt:
Wer bisher Ein- oder Auszüge rückwirkend melden wollte, konnte das bis zu sechs Wochen lang tun. Künftig gilt: Nur noch nach vorn schauen.

Der neue Beschluss BK6-22-024 der Bundesnetzagentur schreibt vor: Lieferantenwechsel müssen innerhalb von 24 Stunden möglich sein – und zwar ausschließlich in die Zukunft gerichtet. Eine Revolution für Prozesse, die bisher von Bürokratie, Verzögerung und Abstimmungsschleifen geprägt waren.

Die Fakten auf den Punkt gebracht

Ab dem Stichtag 6.6.2025 gilt für die Energieart Strom:

  • Keine rückwirkenden Ein- und Auszüge mehr: Die 6-Wochen-Frist fällt weg.
  • Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden: Reaktionszeiten werden drastisch verkürzt.
  • Kündigungsprozesse beschleunigt: Statt 3 Werktagen gelten künftig wenige Stunden.
  • Netzanmeldungen nur noch mit Marktlokations-ID möglich – die Zählernummer ist nicht mehr zulässig.

Was nach technischem Feinschliff klingt, ist in Wirklichkeit ein Paradigmenwechsel. Wer die Regeln nicht kennt oder Prozesse nicht anpasst, verliert Kontrolle – und lässt die Grundversorgung automatisch aktiv werden.

Warum das nicht nur Kleinkram ist

Jahrelang wurden Probleme im Wohnungs- und Energiemarkt durch bilaterale Absprachen, Rücksprachen oder Kulanz gelöst. Es war ein System voller Schlupflöcher – praktisch, aber intransparent.

Jetzt kommt die Automatisierung. Und die verzeiht nichts:

  • Eine falsche Vertragslaufzeit? Zustimmung zum Wechsel erfolgt automatisch.
  • Keine MaLo-ID übermittelt? Meldung wird nicht verarbeitet.
  • Anmeldung vergessen? Der Netzbetreiber weist die Stelle dem Grundversorger zu.

Kurz gesagt: Was nicht sauber gemeldet ist, wird auch nicht sauber verarbeitet.

 

Wie Sie vorbereitet sind – mit dem evm-WoWi-Portal

Wenn Gesetze sich ändern, sind gute Tools Gold wert.
Das evm Wohnungswirtschaft Portal ist Ihre digitale Antwort auf die neuen Spielregeln – und ein echtes Steuerungstool für Wohnungswirtschaft und Versorger.

Wobei Sie das Portal unterstützt:

✅ Digitale Meldung von Mieterwechseln
✅ Erinnerung zur Nachmeldung des Zählerstands
✅ Erstellung rechtssicherer Strom- und Gasverträge
✅ Gesetzeskonforme Datenübermittlung (inkl. MaLo-ID)

Das Beste: Sie arbeiten auf einer Plattform, die mitdenkt – und Prozesse automatisiert, bevor es zu Problemen kommt.

 

Der Weg in die Zukunft beginnt jetzt

Wir wissen: Veränderungen sind unbequem. Vor allem dann, wenn man sie nicht selbst initiiert hat. Aber wenn die Bundesnetzagentur den Takt vorgibt, ist die Frage nicht mehr, ob Sie Ihre Prozesse anpassen, sondern nur noch, wann.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Zeit bis zum 6. Juni 2025.

  • Prüfen Sie Ihre Systeme.
  • Schulen Sie Ihre Teams.
  • Fragen Sie Ihre Dienstleister nach der MaLo-ID.
  • Melden Sie Einzüge künftig immer vorausschauend.

Denn eins ist sicher:
Die Übergangsfrist ist kurz – die Folgen von Versäumnissen sind dauerhaft.

 

Fazit: Es wird nicht einfacher. Aber besser.

Der Strommarkt wird schneller, transparenter und kundenfreundlicher. Das fordert die Branche heraus – und das ist auch gut so. Wer jetzt umdenkt, spart sich später Zeit, Aufwand und Fehler.

Nutzen Sie jetzt das evm-WoWi-Portal – und machen Sie Ihre Prozesse fit für die Zukunft.

📧 Haben Sie noch weitere Fragen oder möchten das evm-WoWi-Portal nutzen?
Dann schreiben Sie uns gerne an gewerbe-beratung@evm.de oder rufen Sie uns gleich an unter 0261 402 61 040

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