1. Wasserstoff im Gasnetz – muss ich mir Sorgen machen?
Nein. Netzbetreiber testen aktuell kleine Wasserstoff-Beimischungen in Pilotprojekten. Moderne Gas-Brennwertgeräte sind bis zu 20 % Wasserstoff tauglich, bestehende Netze technisch bis ca. 10 % ohne Umbauten. Für höhere Anteile sind bauliche Anpassungen nötig.
2. Was bedeutet „H2-ready“ und wie hoch ist der geplante Wasserstoffanteil?
Wasserstoff bleibt ein Schlüssel zur Klimaneutralität. Bis 2045 soll das Gasnetz vollständig auf Wasserstoff umgestellt sein. Das erfordert enorme Investitionen: Netze, Heizungen, Ventile, Zähler und Sicherheitskomponenten müssen angepasst werden. „H2-ready“ heißt: Deine Heizung ist für diese Zukunft vorbereitet.
3. Betrifft das auch Ölheizungen?
Nein, Öl ist nicht ans Gasnetz gekoppelt. Aber auch hier gibt es Veränderungen: Es muss klimafreundliches Heizöl wie z.B. Bio-Öl verwendet werden.
4. Müssen Gasheizungen vor 2040 ausgetauscht werden?
Nicht zwingend. Es gibt Bestandsschutz. Wenn eine Anlage ersetzt wird, darf weiterhin ein Gasgerät eingebaut werden – allerdings mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie (z. B. Wasserstoff oder Biogas).
5. Gibt es Erfahrungen mit Erdwärme im Ahrtal?
Sole-Wärmepumpen (Erdwärme) sind effizienter als Luft-Wasser-Wärmepumpen, da die Bodentemperatur konstant bei 10–12 °C liegt. In Rech läuft ein Projekt mit aktuell 36 Haushalten, bis 2035 sollen es 100 sein.
6. Gibt es Einschränkungen oder Abstandsregeln zu Nachbarn?
In Rheinland-Pfalz gibt es keine gesetzlichen Mindestabstände. Wichtig sind Schall- und Lärmschutz: Die Wärmepumpe sollte nicht direkt unter dem Nachbarfenster stehen – es sei denn, Sie haben eine schriftliche Genehmigung.
7. Entsteht ein relevanter Wärmeverlust bei langen Leitungen?
Ja, mit jedem Meter sinkt die Effizienz etwas. Hersteller geben je nach Modell und Größe der Wärmepumpe maximale Leitungslängen vor. Es gibt aber Wärmepumpen, die auch ohne Probleme größere Distanzen bewältigen können.
8. Welcher Mindestabstand zur Hauswand muss bei der Installation eingehalten werden?
Mindestens 25 cm, wir empfehlen 30 cm, vorausgesetzt, die Wand ist frei von Fenstern oder Regenrinnen.
9. Lohnt sich eine Nachtspeicherheizung noch?
Neue Nachtspeicherheizungen werden nicht mehr eingebaut, da die günstigen Nachtstromtarife wegfallen. Vorteile: Langlebigkeit (bis 40 Jahre), Wartungsfreiheit und einfache Kombination mit Photovoltaik. Für eine schnelle Übergangslösung kann sie sinnvoll sein, allerdings nicht als Dauerlösung.
10. Gilt die Förderzusage nur für das konkrete Angebot?
Ja. Die Förderung bezieht sich exakt auf das Angebot, das beantragt wurde. Änderungen am Gerät oder Hersteller erfordern einen neuen Antrag.
11. Was bedeutet die abgeschlossene kommunale Wärmeplanung für mich und was passiert, wenn meine Heizung jetzt kaputt geht?
Es gilt das Heizungsgesetz und die Regeln daraus. Stand jetzt bedeutet dies, dass bis Juni 2028 eine Gasheizung noch eingebaut werden kann, aber ab 2029 ein Grüngastarif verpflichtend ist. Sollte ein Investor oder die Stadt gemeinsam bereits ein Wärmenetz planen, kann hier ein Vorvertrag geprüft werden. Wenn solch einer abgeschlossen ist, kann übergangsweise eine Gasheizung eingebaut werden, ohne dass die Grüngasregel ab 2029 greift.
Entscheidungsmatrix für die individuelle Wärmeversorgung

Fazit: Wärmepumpe als zukunftssichere Lösung
Die Wärmepumpe ist effizient, umweltfreundlich und förderfähig. Wer sich früh informiert, spart nicht nur Geld, sondern gestaltet aktiv die Energiewende mit.

