Kostenlose Energie aus der Umwelt
Unabhängig von fossilen Brennstoffen
Für Bestandsbauten geeignet
KfW- und evm-Förderung inkl. Fördermittelservice:
Durch unseren eigenem Handwerksbetrieb, der evm Service GmbH, kümmern wir uns um die Montage deiner neuen Wärmepumpe sowie Demontage und Entsorgung deiner alten Heizungsanlage.
Aus Luft wird Energie. So sparst du an Brennstoffen wie Öl, Erdgas und Co. und trägst positiv zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei.
Noch effizienter wird deine Wärmepumpe mit Strom von deiner eigenen Solaranlage. Dazu beraten wir dich gerne.
Wir beraten dich, welche Option besser zu dir passt.
Fehlt dir ein Fundament für deine neue Wärmepumpe? Darum können wir uns auch gerne kümmern. Sprich uns einfach dazu an!
Wenn du Interesse an einer Heizung oder Wärmepumpe hast, nutze bitte das Kontaktformular auf unserer Website:
🔗 https://www.evm.de/privatkunden/heizung-waermepumpe/
Du hast noch Fragen oder möchtest lieber per E-Mail schreiben? Dann erreichst du unser Team auch unter:
✉️ E-Mail-Adresse: heizung@evm.de
Bei uns kannst du deine neue Wärmepumpe, Hybrid- oder Erdgasbrennwert-Heizung zum Festpreis kaufen. Wir bieten dir auch die Option eines Mietmodells an. So sparst du hohe Anfangsinvestitionen.
Nein, wir kümmern uns um alles. Von der Planung über die Montage bis zur Inbetriebnahme ist deine neue Heizung bei uns in guten Händen. Dafür sorgen die Fachhandwerker unserer Tochter, der evm Service GmbH.
Wärmepumpe:
Erdgas-Brennwertheizung:
Hybridheizung:
Weitere Infos findest du hier.
Der größte Vorteil beim Mieten einer Wärmepumpe ist, dass du keine hohen Anfangsinvestitionen hast. Das Modell bietet dir langfristig finanzielle Sicherheit. Während der Vertragslaufzeit von 12 Jahren zahlst du einen festen monatlichen Pachtpreis, der die Kosten für Anschaffung, Installation, Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage abdeckt. Wir übernehmen auch die Demontage der alten Anlage. Darüber hinaus zahlst du nur noch für den tatsächlichen Energieverbrauch.
Die Laufzeit des Mietverhältnisses beträgt bei Wärmepumpen 12 Jahre ab dem Beginn der vertraglich vereinbarten Pachtzinszahlung. Diese beginnt nach Inbetriebnahme der Anlage.
Den Installationsauftrag leiten wir an unseren eigenen Handwerksbetrieb, die evm Service GmbH weiter, der mit dir dann auch den Termin für die Installation und die Montage vereinbart.
Bei der Wärmepumpe zur Miete kümmern wir uns für die Dauer des Vertragsverhältnisses um alles. Wir installieren die Heizung, warten sie, kümmern uns bei Störungen mit einem 24-Stunden-Service um Abhilfe und haben die Anlage auch für dich versichert. So musst du dich 12 Jahre um nichts kümmern. Wenn du deine neue Heizung kaufst, kann unser Wartungsdienst optional dazugebucht werden.
Nach Ablauf des Mietvertrags nach 12 Jahren stehen dir mehrere Möglichkeiten offen: Du kannst zum Beispiel deine Wärmepumpe zum Restwert übernehmen. Wenn du lieber wieder auf das Mietmodell zurückgreifen möchtest, vereinbaren wir gerne einen neuen Pachtvertrag mit dir. Solltest du erneut modernisieren wollen, demontieren wir deine alte Anlage für dich.
Ja, je Wohneinheit können 8 % der Kosten für die Heizungsmodernisierung auf die Mieter umgelegt werden.
Ja, auch Gasheizungen dürfen in Zukunft neu eingebaut werden. Eine Voraussetzung ist, dass diese auf erneuerbare Energien wie Wasserstoff oder auf Biomethan umrüstbar sind. Das trifft auf alle Heizungen zu, die du bei uns kaufen kannst. Mehr zu den gesetzlichen Hintergründen liest du in unserem Blogartikel dazu.
Mit dem im September 2023 verabschiedeten Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) wurde eine neue Förderstruktur für Heizungen eingeführt, die den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz von Heizsystemen unterstützt. Es wird eine breite Palette an technologischen Optionen gefördert, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen.
Der Staat belohnt die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme. Förderungen können u.a. für Wärmepumpen, Nah- und Fernwärme sowie Gasheizungen, die mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden, beantragt werden. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welche Heizung Sie aktuell nutzen und auf welches neue Heizsystem Sie umstellen. Über den sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus wird der Heizungstausch alter fossiler Heizungen von selbstnutzenden Eigentümern bis 2028 zusätzlich gefördert und auch einkommensschwache Haushalte werden gesondert unterstützt. Durch die Kombination der verschiedenen Boni können Hausbesitzer die Gesamtförderung so erheblich steigern und Förderungen von bis zu 70 Prozent in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie: Fördergeber, Förderinstitutionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vor der Beantragung der Fördermittel über die Aktualität des jeweiligen Förderprogramms zu erkundigen. Mehr zu den Förderprogrammen für 2024 liest du in unserem Blog.
Die evm fördert die Modernisierung deiner alten Heizungsanlage mit bis zu 300 Euro. Mit unserem evm-Entdecker-Bonus erhältst du noch einmal 50 Euro oben drauf.
Ja. Nach §14a EnWG müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen, zu denen Wärmepumpen neben Wallboxen, Stromspeichern und Klimageräten zählen, steuerbar gemacht und die Inbetriebnahme bei deinem Netzbetreiber gemeldet werden. Dann kannst du im Gegenzug von vergünstigten Netzentgelten profitieren. Alle Infos zu §14a EnWG findest du hier (LINK zu evm.de/14a). Falls dein Netzbetreiber die Energienetze Mittelrhein ist und du mehr zu den technischen Details wissen möchtest, klicke hier.
Eine Wärmepumpe kann Wärme aus verschiedenen Quellen gewinnen. Die gängigsten Wärmequellen sind:
Luft: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe entzieht Wärme aus der Umgebungsluft. Diese Lösung ist praktisch, da keine Grabungs- oder Bohrarbeiten nötig sind.
Boden: Eine Erdwärmepumpe nutzt die Wärme aus dem Boden. Hierbei werden Rohre in den Boden eingelassen, die mit einer Flüssigkeit gefüllt sind. Diese Flüssigkeit zirkuliert und gibt ihre Wärme an das Kältemittel in der Wärmepumpe ab.
Grundwasser: Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe verwendet Grundwasser als Wärmequelle. Das Grundwasser wird aus einem Brunnen entnommen und durch einen Wärmetauscher geleitet, wo es seine Wärme an das Kältemittel abgibt.
Solarthermie: Eine Solarthermieanlage kann ebenfalls als Wärmequelle dienen. Sonnenkollektoren auf dem Dach wandeln Sonnenenergie in Wärme um, die dann an das Kältemittel übertragen wird.
Jede Wärmequelle hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Der Energiebedarf des Gebäudes, die verfügbaren Ressourcen und die örtlichen Gegebenheiten sollten bei der Wahl der Wärmequelle berücksichtigt werden.
Wenn du dich für eine Heizungsmodernisierung mit uns entscheidest, übernehmen wir selbstverständlich auch die fachgerechte Entsorgung deiner alten Heizung.
Wärmepumpen sind Geräte, die Wärme aus einer Quelle auf niedrigem Temperaturniveau aufnehmen und sie auf ein höheres Temperaturniveau transportieren, um zum Beispiel ein Haus zu heizen oder warmes Wasser bereitzustellen. Dabei wird Energie benötigt, die aus elektrischem Strom, Gas oder anderen Quellen stammen kann. Das Funktionsprinzip einer typischen Wärmepumpe läuft wie folgt ab:
Dieser Kreislauf wiederholt sich kontinuierlich. Die Wärmepumpe kann auch umgekehrt betrieben werden, um kühle Luft in einem Raum zu erzeugen, indem sie Wärme aus dem Raum entzieht und nach draußen transportiert. Wärmepumpen sind eine effiziente Art der Heizung und Kühlung, da sie im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen weniger Energie benötigen und damit Kosten und Emissionen reduzieren können.
Das neue Gebäudeenergiegesetz gilt ab dem 01.01.2024 für alle Heizungen in Neubaugebieten. Bauherren müssen Heiztechnologien nutzen, die zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe erfüllen automatisch:
Eine Ausnahme gilt für Neubauten in Baulücken. Hier greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.
Ab 2024 muss jede neue Heizung in Neubaugebieten zu mindestens 65% mit klimafreundlichen Energien betrieben werden oder auf Wasserstoffbetrieb umgerüstet werden können, wenn der Wärmeplan deiner Kommune ein Wasserstoffnetz vorsieht. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen:
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern: Erneuerbare Energien beim Heizungswechsel spätestens ab dem 30. Juni 2026 Pflicht.
Kleinere Städte: Stichtag ist der 30. Juni 2028.
Gibt es in deinem Wohnort bereits eine kommunale Wärmeplanung, können frühere Fristen gelten.
Das Energiefinanzierungsgesetz (§22 EnFG) sieht vor, dass Betreiber von elektrischen Wärmepumpen unter bestimmten Bedingungen keine KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage zahlen müssen (Privilegierung). Die beiden Umlagen werden normalerweise vom lokalen Stromnetzbetreiber an die evm als Lieferant berechnet und dann an dich als Verbraucher weitergegeben.
Die Privilegierung steht nach § 68 EnFG unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Union (EU). Diese Genehmigung der EU ist bisher nicht erfolgt.
Deshalb kann die Regelung momentan noch nicht angewendet werden. Es ist derzeit unklar, ob und wann die EU die Genehmigung erteilen wird und welche Bedingungen dabei gelten werden.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, zielt darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Fossil betriebene Öl- oder Gasheizungen sollen schrittweise durch erneuerbare Energiequellen wie Bioenergie, Geothermie, Solarthermie oder Umweltwärme ersetzt werden. Das Gesetz betrifft vor allem Neubaugebiete. Die Regelungen für Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bleiben unverändert. Für defekte Heizungen, die nicht repariert werden können, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Danach kann die kommunale Wärmeplanung spezifische Regelungen vorgeben. Anhand dieser Planung kann die Kommune festlegen, welche Wärmequellen zukünftig genutzt werden.
Für den Betrieb elektrischer Wärmepumpen mit einem separaten Zähler bieten wir einen passenden Tarif an. Mehr Informationen hierzu findest du auf unserer Produktseite zum Wärmepumpentarif.
Das hängt davon ab, ob du bereits eine Heizung hast oder eine neue einbauen möchtest. Funktionierende Öl- oder Gasheizungen, die jünger als 30 Jahre sind, dürfen weiter genutzt und bei Bedarf repariert werden. Beim Austausch oder Neubau müssen Heizungen zukünftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Anforderungen erfüllen zum Beispiel elektrische Wärmepumpen, Holz- und Pelletheizungen oder Gasheizungen, die mit Biomethan betrieben werden oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können, sofern ein Wasserstoffnetz geplant ist.
Der Bund fördert alle Maßnahmen zum Einbau eines Heizsystems mit Erneuerbaren Energien entweder mit einem Zuschuss oder mit einem zinsgünstigen Kredit.
Im Überblick:
Weitere Infos unter www.kfw.de/heizungsförderung
Seit dem 01.01.2024 müssen neu in Betrieb genommene Anlagen wie Wärmepumpen, Batteriespeicher oder Wallboxen vom zuständigen Stromnetzbetreiber so angeschlossen werden, dass eine Steuerbarkeit gewährleistet ist.
Für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2024 angeschlossen wurden und für die bereits eine Reduzierung der Netzentgelte vereinbart ist, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Alle anderen Bestandsanlagen sind von der Regelung ausgenommen, es sei denn, eine freiwillige Teilnahme ist gewünscht.
Die Fernsteuerbarkeit soll helfen, die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen und Überlastungen vorzubeugen. Teilnehmende Anlagenbetreiber profitieren von reduzierten Netzentgelten. Es gibt verschiedene Module:
Modul 1: Pauschaler, jährlicher Rabatt.
Modul 2: Verbrauchsabhängiger Rabatt je Kilowattstunde.
Modul 3: Zukünftig zeitlich variable Netzentgelte.
Wenn deine Anlage unter die Regelung nach §14a EnWG fällt, kontaktiere deinen örtlichen Stromnetzbetreiber und kläre, welches Modul du wählst. Der Netzbetreiber muss dies in seinen Systemen berücksichtigen und uns als Lieferanten die notwendigen Informationen übermitteln, damit der Netzentgelt-Rabatt auf deiner nächsten Stromrechnung berücksichtigt wird.
Für bestehende Gebäude gibt es Übergangsfristen, um deine Investitionsentscheidung besser auf die kommunale Wärmeplanung abzustimmen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese bis zum 30.06.2026 vorlegen, kleinere Städte bis zum 30.06.2028. In manchen Kommunen gibt es bereits eine solche Wärmeplanung. Diese zeigt, wie die Heizinfrastruktur klimafreundlich umgebaut wird, damit du entscheiden kannst, welche Heizungsart du zukünftig nutzen wirst.
Eine Wärmepumpe ist die optimale Lösung, wenn Du klimafreundlich und effizient heizen möchtest. Sie nutzt regenerative Energiequellen aus der Umwelt und sorgt für niedrige Emissionen. Du kannst sie auch mit Photovoltaik oder Solarthermie kombinieren, um noch mehr Energie zu sparen. Zudem gibt es großzügige Fördermöglichkeiten, die dir die Anschaffung erleichtern. Besonders einfach ist die Installation einer Luft-Wärmepumpe. Du kannst die Wärmepumpe entweder kaufen oder mieten – ganz nach deinem Bedarf. Wir bieten dir außerdem optional den Service für den Fundamentbau an. Fordere einfach dein Angebot hier an.
Damit du einen speziellen Wärmepumpenstromtarif nutzen kannst, muss deine Wärmepumpe beim Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet sein. Dadurch profitiert nicht nur der Netzbetreiber, sondern auch du. Der Netzbetreiber kann die Last im Stromnetz besser verteilen, indem er den Wärmepumpenzähler vorübergehend steuert und bei Bedarf die Stromzufuhr dimmt. Du erhältst du im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt, das den Gesamtstrompreis senkt. Sobald deine Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet ist, kannst du unseren Wärmepumpentarif abschließen.
Weitere Informationen zum Wärmepumpentarif findest du hier.
Weitere Informationen zur Steuerbarkeit nach §14a EnWG findest du hier.
Noch effizienter wird deine Wärmepumpe durch die Energiegewinnung einer Solaranlage.

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