Wer erfüllt sich nicht gerne den Traum von den eigenen vier Wänden in einem neuen Haus oder einer neuen Wohnung? Für alle, die das in die Tat umsetzen, haben wir eine spezielle Förderung: unseren Neuanlagenbonus Neubau. Dabei erhältst Du als unser Kunde einen Zuschuss beim Einbau einer Erdgas-Brennwertheizung oder einer Strom-Wärmepumpe. So fördern wir umweltfreundliches Heizen von Anfang an.
Förderantrag Neuanlagenbonus
Deine umweltfreundliche Heizung unterstützen wir mit 200 Euro. Jetzt Förderantrag ausfüllen und absenden.
evm-Kunden, die sich für den Entdecker-Bonus registriert haben, erhalten 250 Euro.
Du bist noch kein Entdecker? Dann melde Dich jetzt mit deinen Daten zum Kundenportal für den Entdecker-Bonus an. Kopiere anschließend den Code aus dem Entdecker-Bonus und füge ihn in das Förderformular ein. Jetzt Vorteilscode sichern.
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Förderantrag ausfüllen,
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an uns senden
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und nach Genehmigung über 200 € freuen.
Fördervoraussetzungen
Die Förderung ist an einen aktiven evm-Erdgas- bzw. evm-Wärmestrom-Sondertarifvertrag des Antragstellers pro modernem Heizsystem für eine Laufzeit von drei Jahren ab Datum der Antragsstellung, gebunden. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Energieliefervertrags hat die evm das Recht auf anteilige Rückforderung der Fördersumme. Werden mehrere neue Erdgas-Brennwertheizungen oder Strom-Wärmepumpen im Objekt installiert, muss für jedes moderne Heizsystem ein separater Zähler und ein aktiver evm-Erdgas- bzw. evm-Wärmestrom-Sondertarifvertrag des Antragsstellers vorhanden sein. Bitte reiche für jedes Wärmesystem, für das Du eine Förderung beantragen willst, einen separaten Förderantrag bis spätestens 31.12.2022 ein.
Wann bekomme ich meine Förderung? Sobald wir Deinen Antrag genehmigen konnten, bekommst Du von uns eine schriftliche Förderzusage und wir überweisen den Förderbetrag in Höhe von 200,00 Euro (inkl. Umsatzsteuer) auf das von Dir im Antrag angegebene Konto. Wichtig: Dafür muss Deine neue Heizung bereits installiert sein.
Förderantrag Neuanlage Heizung
1 Bitte beachten Sie, dass wir die 50 Euro erhöhte Förderung über den Entdecker-Bonus nur gewähren können, wenn der Vorteilscode bei der Beantragung im Formular hinterlegt ist.