Was beinhaltet das Gebäudeenergiegesetz?

Ein Mann steht an dem Außenelement einer Wärmepumpe und lächelt dabei in die Kamera.

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Nach etlichen Verzögerungen hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 8. September 2023 beschlossen. Da der Bundesrat Ende September  aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse voraussichtlich keinen Einspruch erhebt, wird es am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Auf diese Weise soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet werden. Um die vom Gesetzgeber gewünschten Klimaziele in Deutschland zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffimporten zu reduzieren, gelten nun ab Januar 2024 die neuen Regelungen des GEG. Mit dem neuen Heizungsgesetz entsteht allerdings eine große Unsicherheit in der Bevölkerung. Wir beantworten dir die wichtigsten Fragen. 

Was besagt das GEG?  

Die GEG Vorschriften besagen, dass ab 2024 alle neuen Heizungen in Häusern, die in Neubausiedlungen errichtet werden, mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. 

Eine klimaverträgliche Heizung kann etwa durch Wärmepumpe, Pelletheizung oder dem Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz erreicht werden. Es ist aber auch möglich neue Gas- und Ölheizungen als Hybridlösungen in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage zu betreiben oder indem grüne Gase wie Biomethan oder Wasserstoff verwendet werden.  

Für bestehende Gebäude oder Neubauten in Bestandsgebieten gelten ggf. Übergansfristen, die an die Wärmeplanung der Kommunen gekoppelt sind. 

Ist das GEG verpflichtend? Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung? 

Das neue Heizungsgesetz hängt zum Teil mit dem Wärmeplanungsgesetz zusammen. Dessen Ziel ist es, dass jede Kommune ihr Gebiet auf klimaneutrale Wärmequellen und -erzeugungsformen überprüft und diese in Form eines Plans zur Wärmeversorgung der Zukunft darstellt. Diese Pläne sollen dann in den darauffolgenden Jahren umgesetzt werden.  

 Dabei sind folgende Zeitfenster vorgesehen: 

  • Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen spätestens bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Das heißt, der Einbau von Heizungen die nicht mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden können, ist in solchen Gebieten ab diesem Zeitpunkt auch für Bestandsbauten und Neubauten im Bestandsgebiet nicht mehr möglich. 
  • Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern und Einwohnerinnen müssen dagegen erst bis zum 30. Juni 2028 einen solchen Plan erstellen. Analog dazu gilt der Einbau von Heizungen nach der 65-Prozent-Regel ab diesem Zeitpunkt.


Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Sofern beispielsweise der Anschluss an ein zukünftiges Wärmenetz bis spätestens Ende 2034 vertraglich geplant ist, kann für die Übergangszeit eine Heizung eingebaut werden, die nicht die 65-Prozent-Regel erfüllt.

Was ändert sich mit dem GEG? Kann ich nach 2024 noch eine Gasheizung einbauen? 

Solange eine Kommune noch keinen Wärmeplan vorgelegt hat und du daher auch nicht wissen kannst, wie die Wärmeplanung in deiner Kommune künftig aussieht, soll das Heizungsgesetz zunächst keine Anwendung finden. Das bedeutet, dass ab 2024 auch weiterhin klassische Gasheizungen einbaubar sind – ohne Berücksichtigung der 65-Prozent-Regelung. Wichtig ist dabei aber, dass alle, die ab 2024 eingebaute Gasheizungen betreiben, ab 2029 einen steigenden Anteil an klimaneutralen Gasen (Biogas oder Wasserstoff) nachweisen müssen. Mehr dazu liest du weiter unten im Text.  

Sobald deine Kommune aber eine Wärmeplanung vorlegt und die entsprechenden Gebiete vom Stadt- oder Gemeinderat als Wärmegebiete ausgewiesen wurden, finden die Regelungen des Heizungsgesetzes Anwendung. Ab dann müssen die Anforderungen des Gesetzes binnen eines Monats erfüllt sein, so der aktuelle Entwurf. So werden beispielsweise Gasheizungen, die H2-ready sein müssen, nur noch in ausgewiesenen Wasserstoffgebieten eingebaut. 

Entscheidet sich eine Kommune schon vor 30. Juni 2026/28 ihr Wärmenetz aus- oder neu zu bauen oder ein Wasserstoffnetzausbaugebiet auszuweisen, wird der Einbau von Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent an Erneuerbaren schon dann verbindlich. Dazu genügt allerdings nicht, dass nur der Wärmeplan vorliegt, sondern es muss auch die Gebietsausweisung für das Wärmenetz veröffentlicht worden sein.  

Wichtig: Es geht nur um den Einbau neuer Heizungen! Du kannst bestehende Heizungen weiter betreiben und defekte Heizungen weiterhin reparieren. 

Kann ich meine alte Ölheizung austauschen, wenn sie kaputt geht? 

Musst du eine Erdgas- oder Ölheizung tauschen, etwa weil diese nicht mehr repariert werden kann, greift eine Übergangslösung: So kannst du erst einmal eine gebrauchte Gasheizung oder Miet-Gasheizung einbauen. Es gelten Übergangsfristen von fünf Jahren beziehungsweise bei Gasetagenheizungen von bis zu 13 Jahren für den Umstieg. Danach muss die Heizung allerdings auf 65 Prozent Erneuerbaren-Anteil umgestellt werden. Ist ein Anschuss an ein Wärmenetz möglich, beträgt die Frist maximal zehn Jahre. 

Bis zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans 2026 bzw. 2028 greifen zudem zunächst die vorher genannten Regelungen. Bis dahin ist der Einbau von fossilen Heizungen weiterhin möglich. 

In Härtefällen kannst du sogar von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden. 

Welche Gebäude sind von dem Gebäudeenergiegesetz betroffen?  

Ab 1. Januar 2024 müssen Heizungen in Neubauten in Neubausiedlung ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien bereitstellen. Dies gilt unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung. 

Neubauten innerhalb eines Bestandsgebiets fallen nicht unter die Verpflichtung des Heizungsgesetz. Für sie greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude. 

Außerdem: Wer vor dem 19. April 2023 einen Liefervertrag für eine neue Heizung abgeschlossen hat, darf diese auf jeden Fall noch bis zum 18. Oktober 2024 einbauen lassen und muss nicht den Bezug von klimaneutralen Gasen ab 2029 berücksichtigen.

Was gilt als klimafreundliche Heizung? 

Die neuen Regelungen sind technologieoffen, d. h. sobald eine Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann sie von einem Berechtigten genehmigt werden.  Der Gesetzgeber geht darüber hinaus bei folgenden Heizungen automatisch davon aus, dass das 65%-Ziel erfüllt ist: 

  • Anschluss an ein Fern- oder Gebäudewärmenetz 
  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe 
  • Stromdirektheizung in sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringen Heizbedarf 
  • Einbau einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung 
  • Heizung auf Basis von Solarthermie, vorausgesetzt der Wärmebedarf des Gebäudes wird damit komplett gedeckt. 
  • Einbau einer Biomasseheizung wie zum Beispiel Holzheizung oder Pelletheizung 
  • Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase wie Wasserstoff oder Biogas nutzt 

Kann ich 2023 noch eine neue Gasheizung einbauen?  

Im Jahr 2023 ist der Einbau einer Gasheizung noch ohne Einschränkungen möglich. Die Vorgaben im Gesetz greifen erst im Jahr 2024. Auch ab dem Jahr 2024 ist der Einbau einer Gasheizung weiterhin möglich. Du musst jedoch ab dem Jahr 2029 einen steigenden Anteil von klimaneutralem Gas (Biogas oder Wasserstoff) nachweisen. 
Dieser Pflichtanteil an klimaneutralem Gas beträgt:  

  • ab 01.01.2029   15%  
  • ab 01.01.2035   30% 
  • ab 01.01.2040   60% 

Wir werden als Energieversorger zu gegebener Zeit entsprechende Tarife mit dem geforderten Biogas-Anteil anbieten. 

Welche Energie-Zuschüsse gibt es? 

Für den Heizungstausch wird es für Eigentümer direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten geben: 

  • Eine Grundförderung von 30 Prozent, die für alle Wohn- und Nichtwohngebäude gilt 
  • Bei einem Steuereinkommen unter 40.000 Euro gibt es einen weiteren Bonus von 30 Prozent 
  • Wer schnell ist, kann einen weiteren Bonus einstreichen: Mit dem Klima-Geschwindigkeitsbonus von zunächst 20 Prozent wird der frühzeitige Austausch fossiler Heizungen belohnt. Ab 2029 wird der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte abgesenkt.  

Insgesamt wird die Förderung bei 70 Prozent gedeckelt.  

Die Höchstgrenze bei den Investitionen liegt bei 30.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern ist sie gestaffelt nach Zahl der Wohnungen.  

Geplant sind außerdem zinsgünstige Kredite der Staatsbank KfW für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 Euro für einen Heizungstausch oder Effizienzmaßnahmen. Details dazu sollen bis Ende September vorliegen. 

Übrigens: Vermieterinnen und Vermieter erhalten ebenfalls die Grundförderung, die sie nicht auf die Mieter umlegen dürfen. 

Was bedeutet das Heizungsgesetz für Mieter? 

Mieter werden vor hohen Kosten geschützt: Wird ein Heizungsaustausch nach den Anforderungen des GEG vorgenommen, wird die Modernisierungsumlage auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat gedeckelt. Vermieter können eine Modernisierungsumlage von zehn Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erheben, wenn sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Die Fördermittel müssen jedoch von den Kosten der Modernisierungsmaßnahmen abgezogen werden. Nehmen Vermieter keine Förderung in Anspruch, darf eine Modernisierungsumlage nur acht Prozent betragen. In allen Fällen bleibt es bei der Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. 

Ist das GEG verpflichtend?  

Grundsätzlich ja. Bedeutet die Einhaltung von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen jedoch eine unzumutbare Härte, etwa durch Unwirtschaftlichkeit oder besondere persönliche, bauliche oder sonstigen Umstände, kannst du dich durch einen Antrag bei der zuständigen Behörde von den Anforderungen des Gesetzes befreien lassen. Beispiele sind hier zum Beispiel Finanzierungsschwierigkeiten oder Pflegebedürftigkeit.  

Weitere Informationen, welche Auswirkungen das Gebäudeenergiegesetz hat, findest du hier.

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