Grundversorgungstarif
Jeder Haushalt, der keinen speziellen Vertrag abgeschlossen hat, wird automatisch im Grundversorgungstarif des lokalen Netzbetreibers versorgt. Das ist gesetzlich festgelegt und soll sicherstellen, dass niemand plötzlich im Dunkeln sitzt. Es gibt deshalb auch keine langfristige Bindung, die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Seit 2025 muss die Grundversorgung zudem mit Strom aus 100 % Ökostrom angeboten werden. Nachteil der Grundversorgung: Sie ist oft deutlich teurer als ein bewusst gewählter Stromvertrag, weshalb sich ein Wechsel in einen günstigen Tarif nahezu immer bezahlt macht.