*Die KfW bezuschusst bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (maximal förderfähige Kosten sind auf 30.000 € gedeckelt). Die Förderung steht unter dem
Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/heizungsförderung.
300 Euro Brutto evm-Förderung erhalten Sie, wenn Sie einen Antrag unter evm.de/förderprogramme ausfüllen und einreichen. Zusätzlich können Sie weitere 50 Euro Rabatt mit dem evm-Entdecker-Bonus erhalten. Mehr erfahren Sie unter evm.de/entdecker.
**Die Berechnung basiert auf einem definierten Referenzhaus mit 150 m² Wohnfläche, Baujahr 1985 (Bestandsimmobilie, Fenster 2005 erneuert, sonst keine Modernisierung) und einem Heizwärmebedarf von 150 kWh/m².
Es wurde von einem 4-Personen-Haushalt ausgegangen.
Die Kostenersparnis entsteht durch den geringeren Jahresverbrauch aufgrund des 4x höheren Wirkungsgrades der Wärmepumpe und berechnet sich aus der Differenz der Gaskosten im Tarif Stabigas 08.2026 für 10,9 ct/kWh zzgl. 17,90 €/Monat brutto und dem benötigten Strom der Wärmepumpe im Tarif Stabistrom12 08.2026 für 33,0 ct/kWh zzgl. 17,90 €/Monat brutto
Bei allen Preisen handelt es sich um den Brutto-Preis zum Stichtag.
Anschaffungskosten, Schornsteinfegerkosten sowie Wartungs- und Instandhaltungskosten wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.