Eine Familie sitzt an einem Tisch und isst im Garten. Kinder rennen spielend herum. Bunte Lichterketten und Wimpel schmücken den Bereich zwischen Bäumen und einem modernen Haus.

Günstige Stromtarife bei der evm: Mehr als nur Grundversorgung

Tarif vergleichen, Ersparnis prüfen und entspannt wechseln – den Rest erledigen wir für dich.

Das wichtigste zum Thema günstige Stromtarife der evm zusammengefasst

  • Weg von der Grundversorgung: Während die Grundversorgung als sicheres Auffangnetz dient, bieten unsere Sonderverträge deutlich günstigere Konditionen.
  • Stabistrom im Fokus: Unser Tarif Stabistrom überzeugt mit einem starken Arbeitspreis von nur 28,95 Cent/kWh.
  • Attraktiver Wechselbonus: Neukunden profitieren bei Abschluss von einem Bonus von bis zu 320 Euro.
  • 100 % Ökostrom: Günstig bedeutet bei uns nicht Verzicht auf Nachhaltigkeit – alle Tarife beinhalten Strom aus erneuerbaren Energien.

Faire Preise und attraktive Boni inklusive.

Zu unseren günstigen Tarifen

Grundversorgung vs. Sondervertrag: Wo liegt der Unterschied?

Oft hält sich das Vorurteil, dass regionale Energieversorger wie die evm lediglich die klassische – und vermeintlich teurere – Grundversorgung anbieten. Doch das stimmt nicht. Die Grundversorgung ist gesetzlich als Basisabsicherung für jeden Haushalt vorgesehen und daher besonders flexibel (14 Tage Kündigungsfrist), was sich im Preis widerspiegelt.

So ist es bei der evm: Wir bieten dir gezielte Spar-Tarife an, die speziell auf preisbewusste Kunden zugeschnitten sind. Durch eine etwas längere Vertragslaufzeit können wir dir deutlich bessere Konditionen garantieren als in der Basisversorgung. Ein Wechsel innerhalb der evm ist jederzeit unkompliziert möglich.

Stabistrom: Unser Preis-Leistungs-Sieger

Für alle, die Wert auf Transparenz und niedrige monatliche Kosten legen, haben wir den Stabistrom entwickelt. Dieser Tarif ist ideal für Haushalte, die ihre Stromkosten effektiv senken wollen, ohne auf den gewohnten evm-Service zu verzichten.

Die Konditionen auf einen Blick:

  • Arbeitspreis: 28,95 Cent/kWh (brutto)
  • Grundpreis: 17,90 € pro Monat (brutto)
  • Bonus: Bis zu 320 € Neukundenbonus

Was bedeutet das für dich? Ein niedriger Arbeitspreis lohnt sich besonders dann, wenn du einen mittleren bis hohen Stromverbrauch hast (z. B. Familien oder Paare). So sparst du mit jeder verbrauchten Kilowattstunde bares Geld.

Das sind die günstigen Stromtarife der evm

Stomsteckerikon mit der Ziffer vierundzwanzig

Stabistrom24

mit günstigem Arbeitspreis und bis zu 320 Euro Neukundenbonus.

Stomsteckerikon mit der Ziffer Zwölf

Stabistrom12

mit günstigem Arbeitspreis und bis zu 320 Euro Neukundenbonus.

Stomsteckerikon

Normalstrom (Grundversorgung)

Warum sich ein Wechsel für Neukunden jetzt besonders lohnt

Der Energiemarkt hat sich stabilisiert, und wir geben diese Preisvorteile direkt an dich weiter. Neben den dauerhaft günstigen Arbeitspreisen belohnen wir deinen Wechsel zu uns mit einer attraktiven Neukundenprämie.

So ist es bei der evm: Mit einem Bonus von bis zu 320 Euro machen wir dir den Einstieg besonders leicht. Die Gutschrift erfolgt in der Regel mit deiner ersten Jahresabrechnung, was deine Stromkosten im ersten Jahr nochmals massiv reduziert.

Preisgarantie: Planungssicherheit für dein Budget

Günstige Preise sind gut, stabile Preise sind besser. Damit du nicht von Marktschwankungen überrascht wirst, kombinieren wir unsere günstigen Tarife oft mit einer Preisgarantie.

So ist es bei der evm: Auch bei unseren Spar-Angeboten wie dem Sabistrom musst du nicht auf Sicherheit verzichten. Wir bieten dir verlässliche Vertragslaufzeiten, innerhalb derer dein Energiepreis stabil bleibt. So hast du deine Fixkosten fest im Griff.

Stromtarif berechnen und sofort sparen

Nutze unseren Preisrechner, um zu sehen, wie viel du im Vergleich zu deinem aktuellen Tarif sparen kannst. Der Wechsel ist in wenigen Minuten erledigt – um die Kündigung bei deinem alten Anbieter kümmern wir uns.

Zu unseren günstigen Tarifen

  • Wie wechsele ich zur evm?

    Du schließt einfach gleich hier online deinen Strom- oder Gasvertrag mit der evm ab. Um alles andere kümmern wir uns. Gerne können wir dir auch ein Angebot per Post zukommen lassen oder du schließt alternativ einen Vertrag telefonisch unter unserer Service-Rufnummer 0261 402-11111 ab. Du kannst auch persönlich in eines unserer 11 Kundenzentren in der Region kommen. Standorte und Öffnungszeiten findest du unter evm.de/kundenzentren

  • Wann kann ich nicht zur evm wechseln?

    Du kannst nicht zur evm wechseln, wenn du außerhalb unseres Vertriebsgebiets wohnst. Um zu überprüfen, ob wir in deinem Wohnort verfügbar sind, gib einfach deine Postleitzahl in unserem Tarifrechner ein.

    Ein Wechsel ist auch nicht möglich, wenn du noch an einen Vertrag mit vertraglich fixierter Mindestlaufzeit bei deinem aktuellen Versorger gebunden bist, wie etwa bei Langzeit- oder Fix-Verträgen.

  • Beim Wechsel muss ich die Zählernummer angeben. Wo steht sie?

    Du findest die Zählernummer in Deiner Strom- bzw. Gasabrechnung und natürlich auf dem Zähler.

    Bitte gib auch die Zählpunktbezeichnung an, die die genaue Entnahmestelle definiert. Es handelt sich hierbei um die 33-stellige Nummer, die mit DE beginnt. Diese findest Du auch in Deiner Strom- und Gasabrechnung. Du kannst uns auch einfach Deine letzte Abrechnung mitschicken. Dann kümmern wir uns um alles.

  • Was kostet mich der Wechsel zur evm?

    Der Wechsel zur evm ist für dich kostenlos. Wir übernehmen die Kündigung bei deinem bisherigen Gasanbieter und die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, und das alles ohne zusätzliche Kosten für dich.

    Der genaue Zeitpunkt, ab dem das Erdgas von der evm bei dir strömt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. deiner Vertragsbindung beim alten Gasanbieter. Wir setzen alles daran, den Wechsel so schnell wie möglich durchzuführen.

  • Muss ich bei meinem jetzigen Energieversorger kündigen?

    Das ist nicht notwendig, wir erledigen alles für Dich.

  • Brauche ich zusätzlich einen Vertrag mit einem Netzbetreiber?

    Nein. Durch Deinen Vertrag mit der evm ist alles geregelt.

  • Warum verlangt mein bisheriger Versorger zunächst noch Abschlagszahlungen?

    Dein bisheriger Versorger verlangt weiterhin Abschlagszahlungen, um sicherzustellen, dass deine Energieversorgung lückenlos bleibt. Wir informieren dich in einem Bestätigungsschreiben darüber, wann unsere Strom- oder Gaslieferung beginnt und wie hoch die Abschläge an uns sein werden. Bis zum Beginn unserer Lieferung solltest du weiterhin an deinen alten Anbieter zahlen, um eine nahtlose Energieversorgung sicherzustellen. 

  • Muss ich bei der Schlussrechnung von meinem alten Versorger mit Extrakosten rechnen?

    Wenn die Strom- und Gasversorgung durch die evm begonnen hat, bekommst du die Endabrechnung von deinem bisherigen Versorger. Zusatzkosten durch den Wechsel kommen dabei nicht auf dich zu.

  • Wie werde ich bei einem Neueinzug Kunde der evm?

    Du schließt einfach gleich hier online Deinen Strom- oder Gasvertrag mit der evm ab. Hier ist es wichtig, dass Du bei Schritt 2 des Online-Vertragsabschlusses das Feld "Neueinzug bzw. Erstbezug" anklickst. Um alles andere kümmern wir uns.

  • In welchen Sprachen sind die Webseiten der evm-Gruppe verfügbar?

    Die Webseiten der evm-Gruppe sind aktuell nur in deutscher Sprache verfügbar. Je nach Browser, kannst Du die Sprache unter „Einstellungen“ anpassen.

  • Kann jeder zur evm wechseln?

    Die Strom- und Erdgasprodukte der evm sind für alle privaten Haushaltskunden und Gewerbekunden in unserem Vertriebsgebiet verfügbar. Um zu prüfen, ob dein Wohnort beliefert wird, gib deine Postleitzahl in den Preisrechner ein. Du erhältst sofort eine Rückmeldung. Dein Verbrauch wird im Angebotsrechner nicht angezeigt? Fordere einfach ein individuelles Angebot über unser Kontaktformular an.

  • Entstehen mir durch den Wechsel des Energieanbieters Kosten?

    Nein, der Wechsel zur evm ist für dich kostenfrei. Egal ob du dich für unseren Ökostrom oder Erdgas entscheidest – wir übernehmen den gesamten Wechselprozess ohne zusätzliche Kosten für dich. Dazu gehören die Kündigung bei deinem alten Anbieter, die Ummeldung der Netznutzung beim örtlichen Netzbetreiber und die Koordination des gesamten Umstellungsprozesses. Du brauchst dich um nichts zu kümmern, wir erledigen alles für dich. 

  • Mein Anschluss ist gesperrt. Kann ich trotzdem zur evm wechseln? Wird mein Anschluss dann entsperrt?

    Für die Sperrung deines Anschlusses ist dein örtlicher Netzbetreiber verantwortlich. Ihm gehören die Erdgasrohre bzw. das Stromnetz und die Zähler. Nur ein Mitarbeiter dieses Unternehmens kann den Anschluss entsperren. Wir haben keinen Einfluss auf die Entsperrung. Du kannst zur evm wechseln, aber es besteht keine Verpflichtung, die Lieferung von Ökostrom oder Erdgas bei einem gesperrten Anschluss zu beginnen.

  • Was tun, wenn mein Vermieter mich schon bei einem anderen Energieversorger angemeldet hat?

    Dein Vermieter darf ohne deine Zustimmung keine Verträge mit Energieanbietern in deinem Namen abschließen. Sollte er dies dennoch getan haben, hast du das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen und dich bei einem Energieversorger deiner Wahl, wie der evm, anzumelden.

  • Wie werde ich Strom- oder Erdgas-Kunde der evm?

    Wir freuen uns, dass du evm-Kunde werden willst. Deinen neuen Strom- oder Erdgasvertrag kannst du schnell und einfach direkt online abschließen. Gehe dabei wie folgt vor:

    1. Webseite aufrufen: Besuche www.evm.de und nutze unseren Preisrechner. Wähle, ob du dich für Ökostrom oder Erdgas interessierst.

    2. Preisrechner ausfüllen: Gib an, ob du Privat- oder Gewerbekunde bist und trage deine Postleitzahl ein. Wir berechnen deine jährlichen Energiekosten und informieren dich über unsere Preisgarantie und mögliche Neukundenboni.

    3. Tarif wählen: Wähle den passenden Tarif aus der Übersicht aus.  

    4. Persönliche Daten angeben: Gib deine persönlichen Daten und Kontoverbindung ein. Richte deinen Online-Zugang zu deinem Kundenbereich ein.

    5. Angaben prüfen und abschicken:  Prüfe deine Angaben und sende die Anmeldung ab. Du erhältst umgehend eine Bestätigung. Fertig.

    Ab diesem Punkt übernehmen wir und erledigen alle notwendigen Schritte. Du musst dich um nichts weiter kümmern.

  • Wer übernimmt die Kündigung bei meinem bisherigen Energieversorger?

    Die Kündigung bei deinem bisherigen Energieversorger übernehmen wir für dich. Dadurch sparst du Zeit und Aufwand, und der Wechsel wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt reibungslos durchgeführt.

    Ausnahme: Wenn du aufgrund einer Preiserhöhung deines bisherigen Versorgers ein Sonderkündigungsrecht hast, musst du die Kündigung selbst vornehmen, um die Frist einzuhalten. In unserer Anmeldemaske kannst du uns dann den bestätigten Kündigungstermin mitteilen.

    Tipp: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen – per Brief, E-Mail oder Fax. Um sicherzugehen, versende die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Eine Bestätigung deiner Kündigung sollte kurzfristig bei dir eingehen.

  • Ich wohne zur Miete. Den Energievertrag hat der Vermieter auf seinen Namen abgeschlossen. Kann ich trotzdem zur evm wechseln?

    In diesem Fall beliefern wir den Eigentümer. Nur der Vertragspartner, also dein Vermieter, kann den Energieversorger wechseln. Du kannst ihm gerne unsere Angebote weiterleiten, damit er bei einem Wechsel möglicherweise von sinkenden Betriebskosten profitiert.

  • Was passiert bei einem Wechsel mit meinem Zähler?

    Bei einem Wechsel von deinem bisherigen Strom- oder Erdgasanbieter zur evm ändert sich an deinem Zähler nichts. Er bleibt weiterhin im Eigentum des örtlichen Netzbetreibers. Wir zahlen, wie jeder andere Lieferant, eine „Zählermiete“ für die Nutzung des Zählers und der Zähleranlage.

  • Bekomme ich zukünftig auch Briefpost von der evm?

    In der Regel erhältst du deine Dokumente für die Energieversorgung digital in deinem persönlichen Kundenbereich im evm-Kundenportal. Wir informieren dich per E-Mail, sobald neue Dokumente in deinem digitalen Postfach bereitstehen. Diese kannst du dort direkt herunterladen und bei Bedarf ausdrucken. 
    Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Kein Problem. Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du einfach nur deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst. 

     

  • Kann es passieren, dass ich während des Wechsels keinen Strom bzw. kein Erdgas erhalte?

    Nein, das kann nicht passieren. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass während des Wechsels Probleme auftreten, übernimmt der örtliche Grund- und Ersatzversorger die Belieferung. Dein Strom bzw. dein Erdgas wird in keinem Fall abgestellt. 

    Verzögert sich der Wechsel, übernehmen wir kurzfristig die Klärung des Problems und bringen den Wechselvorgang umgehend wieder auf den Weg. 

  • Ich bin neu eingezogen. Wann muss ich mich für Strom bzw. Erdgas anmelden?

    Strom: Ab dem 6. Juni 2025 sind nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melde daher deinen Umzug sechs Wochen vor deinem Umzugstermin – spätestens aber 14 Tage vorher – bei uns an. So können wir deinen Stromvertrag problemlos zu deinem Wunschdatum ummelden. Wenn du dich erst nach deinem Umzug bei uns meldest, können wir deinen Vertrag erst zum übernächsten Werktag ändern. Bitte beachte dabei: Bis zur Ummeldung bist du auch weiterhin für deinen Vertrag deiner alten Wohnung verantwortlich. Melde dich daher frühzeitig bei uns, um unnötige Kosten zu verhindern. In deiner neuen Wohnung wirst du so lange in der Grundversorgung versorgt.

    Liegt dein Einzug in der Vergangenheit, kannst du dich natürlich trotzdem bei der evm anmelden. Wenn du in dieser Zeit bereits in die Versorgung des örtlichen Grundversorgers gefallen bist, übernehmen wir die Kündigung in gern für dich. Du musst dich also um nichts weiter kümmern. Allerdings ist dabei zu beachten, dass bei deinem Grundversorger eine zweiwöchige Kündigungsfrist zum 1. des Monats besteht. Melde dich daher am besten schon frühzeitig bei uns an.

    Wenn du dich einfach online für Ökostrom anmelden möchtest, wähle in der Anmeldung den Grund "Einzug" aus. Gib anschließend dein Einzugsdatum, die Zählernummer sowie den aktuellen Zählerstand ein. Gern unterstützt dich dabei unser Serviceteam – telefonisch oder in einem unserer Kundenzentren. Du erreichst uns unter 0261 402-11111.

    Gas: Bei einem Einzug hast du sechs Wochen Zeit, deine Versorgung mit Erdgas bei der evm anzumelden. In diesem Fall ist eine rückwirkende Anmeldung zum Einzugstermin möglich. Bitte vermerke hierfür das entsprechende Datum auf deinem Auftrag. Sollte es sich um einen komplett neuen Anschluss (z.B. beim Hausbau) handeln, vermerke dies bitte ebenfalls.

    Liegt dein Einzug schon mehr als sechs Wochen zurück, kannst du dich natürlich trotzdem bei der evm anmelden. Wenn du in dieser Zeit bereits in die Versorgung des örtlichen Grundversorgers gefallen bist, übernehmen wir die Kündigung in gern für dich. Du musst dich also um nichts weiter kümmern. Allerdings ist dabei zu beachten, dass bei deinem Grundversorger eine zweiwöchige Kündigungsfrist zum 1. des Monats besteht. Melde dich daher am besten schon frühzeitig bei uns an.

    Wenn du dich einfach online für Erdgas anmelden möchtest, wähle in der Anmeldung den Grund "Einzug" aus. Gib anschließend dein Einzugsdatum, die Zählernummer sowie den aktuellen Zählerstand ein. Gern unterstützt dich dabei unser Serviceteam – telefonisch oder in einem unserer Kundenzentren. Du erreichst uns unter 0261 402-11111.

  • Ich baue ein Haus und benötige Baustrom. Was muss ich tun?

    Baustrom kannst du ganz einfach über dein Elektroinstallationsunternehmen beauftragen.  

    Dieses stellt den Baustromverteiler zur Verfügung, der zuständige Netzbetreiber errichtet dir den Anschluss und schließt diesen an das vorhandene Stromnetz an. Der Verbrauch wird von einem separat angebrachten Zähler erfasst. 

    Nach Anschluss des Baustromverteilers bekommst du automatisch ein Schreiben zur Verbrauchsabrechnung deines Baustroms. Dieser wird durch den örtlichen Grundversorger im Grund- und Ersatzversorgungstarif abgerechnet. 

    Um Baustrom beantragen zu können, werden folgende Dokumente benötigt: 

    • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Anschlussnehmers/Anschlussnutzers  
    • Anschlussort (genaue Anschrift, Flurstück, Baugebiet oder sonstige Hinweise)  
    • Art der Anlage (Wohngebäude, Gewerbe)  
    • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500  
    • Gleichzeitig benötigte Gesamtleistung am Netzanschluss in kW 

    Sobald alle finalen Leitungen und der Hausanschluss in deinem Neubau verlegt worden sind, kannst du eine reguläre Stromversorgung beantragen. Bitte beachte dabei: Bevor es mit der regulären Belieferung über den neuen Hausanschluss losgehen kann, muss dein Elektroinstallationsunternehmen die Fertigstellung beim örtlichen Netzbetreiber anzeigen (“Fertigstellungsanzeige”). 

    Wir wünschen dir gutes Gelingen bei deinem Bauprojekt und würden uns freuen, dich auch zukünftig mit Strom und Erdgas beliefern zu können. Wähle dazu nach der Fertigstellung des Hausanschlusses auf unserer  Webseite den passenden Tarif aus oder lass dich von uns persönlich beraten. 

  • Wo kann ich einen Strom-Hausanschluss beauftragen?

    Für deinen Strom-Hausanschluss ist immer der örtliche Netzbetreiber zuständig. Im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein kannst du deinen Strom-Hausanschluss ganz bequem und ohne Registrierung online über das Netzanschlussportal beantragen. 

    Du kannst als Bauherr/-in neben dem Neuanschluss auch die Veränderung oder Erweiterung eines Netzanschlusses bei der Energienetze Mittelrhein bequem und einfach online beantragen. Bitte dazu dein Wunschinstallationsunternehmen oder einen der von der Energienetze Mittelrhein gelisteten Installationsunternehmen, dass deine elektrischen Anlagen errichtet, dich bei der Antragstellung zu unterstützen. 

    In einer umfassenden Beratung kann dieses all deine Optionen schon vor Projektbeginn klären. Auch die Kommunikation mit dem Netzbetreiber sowie die Prüfung der technischen Anforderungen nehmen die Profis dir ab. 

    Sofern du einen Anschluss für die Versorgung von Baustrom im evm-Netzgebiet benötigst, beantrage diesen zeitgleich mit dem Netzanschluss.

  • Wie lange dauert der Wechsel zur evm?

    Ein Wechsel zur evm dauert im Idealfall etwa 14-21 Tage. Diese Zeitspanne umfasst die Kommunikation zwischen der evm, deinem Netzbetreiber und deinem aktuellen Lieferanten gemäß den gesetzlichen Fristen. In Ausnahmefällen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Mach dir keine Sorgen, wir nehmen bei Bedarf Kontakt zu dir auf. Beachte jedoch, dass bei einem Lieferbeginn, der weiter in der Zukunft liegt, der Wechsel entsprechend länger dauern kann. 

    Falls notwendig, übernehmen wir die Kündigung bei deinem derzeitigen Versorger und/oder die Anmeldung der Netznutzung bei deinem örtlichen Netzbetreiber zum gewünschten oder nächstmöglichen Termin. Bei fehlerhaften oder fehlenden Angaben kann sich der Wechselprozess verzögern. In diesem Fall informieren wir dich selbstverständlich.

    Änderung beim Wechsel deines Stromvertrags  ab 6. Juni 2025:
    Ab dem 6. Juni 2025 wird der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel eingeführt. Das bedeutet, dass gemäß § 20a Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) der technische Vorgang des Lieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein muss. Für dich als Kunde bedeutet dies, dass ein Wechsel des Stromanbieters künftig deutlich schneller durchgeführt werden kann. Kündigungsfristen sind hiervon nicht betroffen.

    Voraussetzungen für den schnellen Wechsel:
    Damit der schnelle Wechsel reibungslos funktioniert, benötigen wir folgende Daten:

    • Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo, diese findest du auf deiner Stromabrechnung)
    • Lieferanschrift
    • Zählernummer
    • Anschrift

    Falls du noch Fragen hast oder weitere Informationen benötigst, stehen wir dir gerne zur Verfügung.