Beachte §14a EnWG für Wärmepumpen
Seit 2024 regelt §14a des Energiewirtschaftsgesetzes, dass neu eingebaute Wärmepumpen aus der Ferne steuerbar sein müssen, damit sie netzdienlich betrieben werden können. Das bedeutet, der Netzbetreiber darf solche Geräte in seltenen Situationen kurzzeitig drosseln, um Engpässe im Stromnetz zu vermeiden. Im Gegenzug profitierst du von niedrigeren Netzentgelten, was deine laufenden Stromkosten senken kann. Die Mindestleistung deiner Wärmepumpe bleibt übrigens stets erhalten, damit Heizwärme und Warmwasser gesichert sind. Für bestehende Anlagen, die vor 2024 eingebaut wurden, gelten Übergangsregeln. Wichtig wird das Thema für dich vor allem dann, wenn ein Zählerwechsel oder eine Modernisierung ansteht. Dann kannst du zwischen verschiedenen Optionen wie einem festen Jahresrabatt, einer prozentualen Ermäßigung auf den Arbeitspreis oder tageszeitabhängig vergünstigten Zeitfenstern für deinen Strombezug wählen.