Kurz zusammengefasst

  • Die Energierechnung wird in der Regel einmal pro Jahr erstellt.
  • Alle bis zur Rechnungserstellung verbuchten Zahlungen werden berücksichtigt.
  • Der neue Abschlag basiert meist auf dem zuletzt abgerechneten Verbrauch.
  • Verbrauchswerte können geschätzt werden, wenn kein aktueller Zählerstand vorliegt.
  • Geschätzte Verbräuche lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen korrigieren.
  • Der Gesamtpreis setzt sich aus Grundpreis und Arbeitspreis zusammen.
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist findest du in den Vertragsinformationen.
  • Ein genauer Blick auf die Rechnung beantwortet viele Fragen bereits direkt.

Wann erhalte ich meine Energierechnung?

In der Regel erhältst du deine Energierechnung einmal pro Jahr. Der Abrechnungszeitraum orientiert sich dabei nicht zwingend am Kalenderjahr.

Für Neukundinnen und Neukunden kann die erste Abrechnung bereits nach wenigen Monaten erfolgen. Anschließend erfolgt die Abrechnung normalerweise jährlich. Der genaue Termin wird durch interne Abrechnungsgruppen festgelegt. Deshalb erhältst du deine Rechnung jedes Jahr ungefähr zum gleichen Zeitpunkt, unabhängig davon, wann du eingezogen bist oder deinen Vertrag abgeschlossen hast.

Werden alle Zahlungen berücksichtigt?

Ja. In der Abrechnung werden sämtliche Zahlungen berücksichtigt, die bis zur Erstellung der Rechnung bei uns verbucht wurden.

Dazu gehören:

  • regelmäßige Abschlagszahlungen
  • zusätzliche Einzelzahlungen
  • sonstige Gutschriften oder Ausgleichszahlungen

Selbst Zahlungen, die nach dem Ende des eigentlichen Abrechnungszeitraums eingehen, können noch berücksichtigt werden, sofern sie vor der Rechnungserstellung verbucht wurden.

Bis zu welchem Datum Zahlungen in die Abrechnung eingeflossen sind, wird auf der Rechnung ausgewiesen.

Warum verändert sich mein Abschlag?

Nach der Jahresabrechnung wird häufig auch der monatliche Abschlag angepasst.

Grundlage für die Berechnung ist in der Regel der Verbrauch des gerade abgerechneten Zeitraums. Dabei wird angenommen, dass sich dein Verbrauch im kommenden Jahr in einer ähnlichen Größenordnung bewegt.

Der neue Abschlag soll helfen:

  • hohe Nachzahlungen zu vermeiden
  • größere Guthaben zu reduzieren
  • die laufenden Kosten möglichst gleichmäßig über das Jahr zu verteilen

Ändert sich dein Verbrauch deutlich, beispielsweise durch einen Umzug, eine Wärmepumpe oder veränderte Lebensgewohnheiten, solltest du deinen Abschlag entsprechend anpassen lassen.

Beispiel

Ist dein Verbrauch im vergangenen Jahr höher ausgefallen als erwartet, erhöht sich oft auch der künftige Abschlag. Gleichzeitig kann ein geringerer Verbrauch zu einer Senkung führen.

Wurde mein Verbrauch geschätzt?

Ob ein Zählerstand geschätzt wurde, erkennst du direkt auf deiner Rechnung. Bei unseren Abrechnungen wird dies bereits auf dem Deckblatt deutlich ausgewiesen.

Beim jeweiligen Zählerstand findest du Hinweise wie:

  • „rechnerisch ermittelt“
  • „geschätzter Wert“

Eine Schätzung erfolgt, wenn für den betreffenden Zeitraum kein aktueller Zählerstand vorliegt.

Kann eine Schätzung korrigiert werden?

Ja. Wenn du einen tatsächlichen Zählerstand nachreichen kannst, prüfen wir die Abrechnung erneut.

Dabei gilt:

  • Auch Zählerstände, die nach dem betroffenen Abrechnungszeitraum übermittelt werden, können eine Korrektur ermöglichen.
  • Das ist insbesondere dann relevant, wenn die ursprüngliche Schätzung deutlich vom tatsächlichen Verbrauch abweicht.
  • In anderen Fällen wird der nachgereichte Wert als Grundlage für die nächste Abrechnung verwendet.

Wenn du unsicher bist, lohnt sich die Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice.

Wie setzt sich der Gesamtpreis zusammen?

Der Gesamtpreis auf deiner Energierechnung besteht grundsätzlich aus zwei Bestandteilen:

Grundpreis

Der Grundpreis deckt Kosten ab, die unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch entstehen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Bereitstellung der Energieversorgung
  • Betrieb des Zählers
  • Wartung und Messung
  • Abrechnung und Kundenservice

Arbeitspreis

Der Arbeitspreis richtet sich nach deinem tatsächlichen Verbrauch.

Berechnet wird er pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh).

Das bedeutet:

  • Je mehr Strom oder Gas du verbrauchst, desto höher fällt dieser Kostenanteil aus.
  • Je geringer der Verbrauch, desto niedriger sind die verbrauchsabhängigen Kosten.

Im Arbeitspreis sind außerdem gesetzlich vorgegebene Bestandteile enthalten, beispielsweise Steuern und weitere staatlich festgelegte Preisbestandteile.

Die Formel in Kurzform

Grundpreis + Arbeitspreis = Gesamtpreis

Dadurch entsteht der Rechnungsbetrag, der auf deiner Energierechnung ausgewiesen wird.

Grundversorgung oder Sondertarif: Wo liegt der Unterschied?

Wer Energie bezieht, befindet sich entweder in der Grundversorgung oder nutzt einen Sondertarif.

Grundversorgung

Die Grundversorgung bietet:

  • kurze Kündigungsfristen
  • keine feste Vertragslaufzeit
  • hohe Flexibilität

Die Preise können dabei höher ausfallen als bei bestimmten Sondertarifen.

Sondertarif

Sondertarife bieten häufig:

  • individuelle Konditionen
  • feste Erstlaufzeiten
  • vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen

Wo finde ich diese Informationen?

Auf deiner Rechnung findest du die Preisbestandteile. Die Informationen zu Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Vertragsverlängerung werden in den Vertragsinformationen ausgewiesen.

Fazit

Die Energierechnung wirkt auf den ersten Blick oft komplex. Wer jedoch weiß, wie Abschläge berechnet werden, welche Zahlungen berücksichtigt werden und wie sich der Gesamtpreis zusammensetzt, kann seine Abrechnung schnell nachvollziehen.

Sollten dennoch Fragen offenbleiben, helfen ein aktueller Zählerstand und ein genauer Blick auf die ausgewiesenen Vertrags- und Verbrauchsdaten häufig weiter.

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