Kurz zusammengefasst
- Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst.
- Die wesentlichen Änderungen gelten seit 29. Juli 2026.
- Die bisherige 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfällt.
- Wärmepumpen, Wärmenetze, Hybrid- und Biomasseheizungen sowie Gas- und Ölheizungen kommen grundsätzlich infrage.
- Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen greift ab 2029 die sogenannte Biotreppe.
- Die Förderung klimafreundlicher Heizungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird fortgeführt.
- Bei der Heizungsentscheidung solltest du deshalb nicht nur darauf schauen, was erlaubt ist, sondern auch auf künftige Brennstoffkosten, Förderung und die Situation deines Gebäudes.
Was ändert sich mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz?
Aus dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz wurde 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Seine wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026.
Die wohl wichtigste Änderung für Eigentümerinnen und Eigentümer: Die einheitliche Vorgabe, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, ist entfallen. Ebenso wurden Betriebsverbote bestimmter Heizungen gestrichen.
Damit ist die Auswahl möglicher Heizsysteme größer geworden. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede technisch erlaubte Heizung langfristig auch wirtschaftlich die beste Lösung ist.
Mehr Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch
Wer eine neue Heizung benötigt oder seine bestehende Anlage freiwillig modernisieren möchte, kann die Technik grundsätzlich freier wählen.
Möglich sind beispielsweise:
- Wärmepumpen
- Fernwärme
- hybride Heizsysteme
- Biomasseheizungen
- Gasheizungen
- Ölheizungen
Die Bundesregierung bezeichnet diesen Ansatz als technologieoffen.
Für Hauseigentümer wird deshalb eine andere Frage wichtiger: Welche Heizung passt langfristig zu meinem Gebäude und meinen Anforderungen?
Dabei zählen nicht nur die Anschaffungskosten. Auch Energieverbrauch, mögliche Förderungen, zukünftige Brennstoffkosten und die örtliche Wärmeversorgung spielen eine Rolle.
Darf ich 2026 noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen?
Ja. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt grundsätzlich weiterhin den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. Wer sich dafür entscheidet, muss allerdings die zukünftigen Anforderungen an die eingesetzten Brennstoffe berücksichtigen.
Für neu eingebaute Anlagen sieht das Gesetz ab 2029 die sogenannte Biotreppe vor. Der vorgeschriebene Anteil klimafreundlicherer Brennstoffe steigt in mehreren Stufen.
Die Biotreppe im Überblick
Für betroffene neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen sieht die Biotreppe folgende Stufen vor:
- ab 2029: mindestens 10 Prozent
- ab 2030: mindestens 15 Prozent
- ab 2035: mindestens 30 Prozent
- ab 2040: mindestens 60 Prozent
Dafür kommen beispielsweise Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas und bestimmte Wasserstoffarten infrage.
Die Entscheidung für eine fossile Heizung sollte daher nicht allein davon abhängen, ob sie heute eingebaut werden darf. Entscheidend ist auch, welche Brennstoffe künftig verfügbar sind und welche laufenden Kosten damit verbunden sein können.
Was gilt für meine bestehende Heizung?
Eine funktionierende Heizung muss nicht allein aufgrund der Reform ausgetauscht werden. Das neue Gesetz schafft zugleich das bisherige Betriebsverbot für bestimmte Heizkessel ab.
Für Eigentümer bedeutet das: Eine funktionierende Anlage kann grundsätzlich weiterbetrieben werden. Ob eine Modernisierung dennoch sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Alter und Zustand der Heizung, vom Energieverbrauch, vom Gebäude und von den erwarteten Betriebskosten ab.
Bleibt die Heizungsförderung bestehen?
Ja. Die Bundesregierung führt die Förderung klimafreundlicher Heizungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude weiter. Die Heizungsförderung soll bis mindestens 2029 abgesichert sein.
Für Eigentümer ist deshalb sinnvoll, die mögliche Förderung vor der Investitionsentscheidung zu prüfen. Nicht jede erlaubte Heizungsart wird gleichermaßen gefördert und die konkreten Förderbedingungen können sich ändern.
Welche Rolle spielt die Wärmepumpe jetzt noch?
Mit dem Ende der pauschalen 65-Prozent-Vorgabe wird die Wärmepumpe nicht vorgeschrieben. Sie bleibt aber eine der ausdrücklich vorgesehenen Heiztechnologien.
Ob eine Wärmepumpe zu deinem Haus passt, sollte individuell betrachtet werden. Relevant sind etwa Wärmebedarf, energetischer Zustand des Gebäudes, Heizflächen, mögliche Vorlauftemperaturen und die örtlichen Gegebenheiten.
Im Ergebnis zählt also nicht die Frage „Wärmepumpe oder nicht?“, sondern: Welche Heizlösung funktioniert technisch und wirtschaftlich für mein Gebäude?
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für meine Entscheidung?
Trotz der größeren Freiheit bei der Heizungswahl bleibt die Entwicklung der Wärmeversorgung vor Ort ein wichtiger Faktor.
Plant eine Kommune beispielsweise ein Wärmenetz in deinem Wohngebiet, kann das Auswirkungen auf die langfristig sinnvolle Heizungsentscheidung haben. Gerade vor einer größeren Investition lohnt deshalb der Blick auf die örtlichen Planungen.
Das gilt auch am Mittelrhein und in den umliegenden Regionen: Gebäude, Netzinfrastruktur und Wärmeversorgung unterscheiden sich von Ort zu Ort. Eine Lösung, die in einem dicht bebauten Stadtgebiet sinnvoll ist, muss nicht automatisch zu einem Einfamilienhaus im ländlichen Raum passen.
Neue Heizung geplant? Diese Fragen solltest du zuerst klären
Die größere Entscheidungsfreiheit macht eine durchdachte Planung wichtiger. Bevor du eine neue Heizung auswählst, solltest du mindestens diese Punkte prüfen:
- Wie hoch ist der Wärmebedarf meines Gebäudes?
- Wie alt ist die bestehende Anlage und wie effizient arbeitet sie?
- Welche Heizflächen sind vorhanden?
- Eignet sich das Gebäude für eine Wärmepumpe?
- Gibt es vor Ort ein bestehendes oder geplantes Wärmenetz?
- Welche Investitions- und Betriebskosten entstehen?
- Welche Förderung kann ich nutzen?
- Welche zukünftigen Anforderungen gelten für den Energieträger?
So vergleichst du nicht nur den Kaufpreis verschiedener Anlagen, sondern auch ihre langfristigen Auswirkungen.
Orientierung beim Heizungstausch: evm begleitet dich bei deiner Entscheidung
Wer sich heute für eine neue Heizung entscheidet, hat mehr Auswahl. Gleichzeitig müssen technische Voraussetzungen, Investitionskosten, Förderung und zukünftige Betriebskosten zusammen betrachtet werden.
Wenn du einen Heizungstausch planst, betrachten wir deshalb nicht nur die gesetzlichen Vorgaben. Entscheidend ist, welche Lösung technisch zu deinem Gebäude und zu deiner persönlichen Situation passt.
Fazit
Das neue Heizungsgesetz gibt Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heizung. Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe entfällt und auch neue Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich möglich. Für diese gelten jedoch ab 2029 steigende Anforderungen an klimafreundlichere Brennstoffe.
Für deine Entscheidung zählt deshalb mehr als die Frage, welche Heizung erlaubt ist. Wichtig ist, welche Technik zu deinem Haus passt, welche laufenden Kosten zu erwarten sind und welche Förderung du nutzen kannst.
