Zählerstände online übermitteln

Zum 1. Januar 2023 ändern sich unsere Strom- und Gastarife. Um zum Jahreswechsel eine genaue Abgrenzung von altem zum neuen Preis zu erreichen, wollen viele unserer Kundinnen und Kunden ihren Zählerstand zum 31. Dezember 2022 mitteilen. Falls Du auch dazu gehörst, sende uns Deinen Zählerstand bitte nur schriftlich zu – online im Kundenportal, im Chat auf der evm-Webseite, per E-Mail, Brief oder Fax.


Eigene Ablesung zum Jahreswechsel nicht notwendig

„Prinzipiell ist es nicht notwendig, den Zähler zum Jahreswechsel abzulesen. Die Abgrenzung zum 31. Dezember erfolgt automatisch anhand sogenannter Gradtagszahlen. Dieses Verfahren ist gesetzlich so vorgegeben und hat sich seit vielen Jahren bewährt. Wer trotzdem den Zählerstand an uns übermitteln will, kann das gerne tun. Wir bitten allerdings darum, auf andere Kontaktkanäle als Telefon oder Kundenzentren zurückzugreifen“, so evm-Pressesprecher Marcelo Peerenboom. Denn das Team dort sei durch das hohe Anfrageaufkommen weiterhin überlastet. Das führt zu langen Wartezeiten, die durch Zählerstandsübermittlungen noch ausgedehnt werden könnten. „Am bequemsten und sichersten für alle Beteiligten ist die Übermittlung über unser Kundenportal. Geht das nicht, stehen weitere Wege bereit. Noch ein Tipp von mir: Die Daten müssen nicht direkt Anfang Januar übermittelt werden. Das geht auch noch einige Wochen später. Wichtig ist nur, dass der Stand zum Jahreswechsel abgelesen und das entsprechende Datum eingetragen wurde“, erklärt Peerenboom.


So kannst Du Deinen Zählerstand übermitteln

Kundinnen und Kunden der evm können ihren Zählerstand unter evm.de/kundenportal, per E-Mail an zaehlerstand@evm.de, über den Chat auf der evm-Webseite, per Brief oder Fax an 0261 402-71830 übermitteln.

Eigene Ablesung ersetzt nicht die Ablesung durch Deinen Netzbetreiber

Einmal im Jahr ist Dein Netzbetreiber verpflichtet, Deinen Zählerstand abzulesen und an Deinen Energielieferanten zur Abrechnung weiterzugeben. Teilweise lesen auch Lieferanten ab. Das kann dazu führen, dass Du in einem Jahr Besuch von zwei Ablesern bekommst. Solltest Du Deinen Zähler zum Jahreswechsel ablesen und an uns schicken wollen, ersetzt das nicht die Ablesung des Netzbetreibers. In einem Großteil unseres Gebiets ist das die Energienetze Mittelrhein (enm), die zur Ablesung mit Ifi – Ingenieurbüro zusammenarbeitet. Bitte lass diese Ableser weiterhin ihre Arbeit tun.


evm informiert über Preisbremsen

Vielleicht beschäftigen Dich auch die Preisbremsen für Gas und Strom. Wie geplant, sind die jetzt von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie treten ab 1. März 2023 in Kraft und gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2023. Dazu haben wir folgende Infos für Dich zusammengestellt:

  • Die Preisbremsen treten am 1. März 2023 in Kraft
  • Sie gelten dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2023
  • Die Abschläge für Januar und Februar bleiben so wie zuletzt mitgeteilt
  • Im März wird die Entlastung für Januar und Februar berücksichtigt
  • Im Februar informieren wir alle Kundinnen und Kunden über ihre neuen Abschläge
  • Du musst aktiv nichts tun – die Entlastung bekommst Du automatisch

„Wir informieren alle Kundinnen und Kunden im Februar über ihre neuen Abschläge“, so Peerenboom. „Sie müssen nichts tun – alle erhalten die Entlastung ganz automatisch. Wir bitten daher auch an dieser Stelle von Fragen an unseren Kundenservice abzusehen. So schaffen wir es gemeinsam, schneller die aufgelaufenen Anfragen abzuarbeiten und die Wartezeit wird für unsere gesamte Kundschaft hoffentlich bald kürzer.“

Aktuelle Informationen zu den Preisbremsen, aber auch zur Energiekrise allgemein findest Du unter evm.de/energiekrise.