Kurz zusammengefasst
- Eine eigene Zählerablesung zum Jahreswechsel ist grundsätzlich nicht erforderlich.
- Die Verbrauchsabgrenzung zum 31. Dezember erfolgt automatisch nach gesetzlichen Vorgaben.
- Wer seinen Zählerstand melden möchte, sollte dies digital oder schriftlich tun.
- Besonders bequem ist die Übermittlung über das Kundenportal.
- Alternativ sind E-Mail, Chat oder Brief möglich.
- Für die Übermittlung bleiben nach dem Jahreswechsel mehrere Wochen Zeit.
- Wichtig ist das korrekte Ablesedatum zum 31. Dezember.
- Die jährliche Ablesung durch den Netzbetreiber wird dadurch nicht ersetzt.
Warum viele Menschen ihren Zählerstand zum Jahreswechsel übermitteln
Zum Jahreswechsel möchten viele Kundinnen und Kunden ihren Energieverbrauch möglichst exakt dokumentieren. Deshalb wird häufig der Zählerstand zum 31. Dezember abgelesen und an den Energieversorger übermittelt.
Dabei ist wichtig zu wissen: Eine eigene Ablesung ist grundsätzlich nicht notwendig. Die Verbrauchsabgrenzung zwischen den Jahren erfolgt automatisch anhand gesetzlich vorgegebener Verfahren. Wer seinen tatsächlichen Stand zum Jahreswechsel mitteilen möchte, kann dies dennoch freiwillig tun.
So können Sie Ihren Zählerstand übermitteln
Für die Übermittlung stehen verschiedene schriftliche und digitale Wege zur Verfügung:
Kundenportal
Der einfachste Weg ist die Eingabe des Zählerstands im Kundenportal unter:
Dort können die Daten schnell und direkt übermittelt werden.
Per E-Mail
Alternativ kann der Zählerstand per E-Mail an:
zaehlerstand@evm.de
gesendet werden.
Über den Chat
Auch der Chatbot Eva auf der Website bietet die Möglichkeit, Zählerstände zu übermitteln.
Per Brief
Wer digitale Wege nicht nutzen möchte, kann seinen Zählerstand auch schriftlich per Brief mitteilen.
Bis wann muss der Zählerstand übermittelt werden?
Viele Kundinnen und Kunden gehen davon aus, dass die Meldung direkt Anfang Januar erfolgen muss. Das ist nicht der Fall.
Entscheidend ist, dass der Zählerstand am oder zum 31. Dezember abgelesen wird und das richtige Ablesedatum angegeben wird. Für die Übermittlung selbst bleiben anschließend noch mehrere Wochen Zeit.
Welche Angaben werden benötigt?
Damit der Zählerstand korrekt zugeordnet werden kann, sollten folgende Informationen angegeben werden:
Zählernummer
Die Zählernummer befindet sich direkt auf dem Zähler und dient der eindeutigen Zuordnung.
Ablesedatum
Für eine Jahreswechselmeldung sollte als Datum der 31. Dezember eingetragen werden.
Zählerstand
Der aktuelle Stand wird vom Zahlenfeld beziehungsweise Zählwerk abgelesen.
In der Regel können die Ziffern nach dem Komma weggelassen werden.
So finden Sie Ihren Zählerstand
In vielen Gebäuden befindet sich der Strom-, Gas- oder Wärmezähler im Keller oder in einem Hausanschlussraum.
Der Zählerstand kann je nach Gerät unterschiedlich dargestellt werden:
Digitale Zähler
Der Verbrauch wird in einem elektronischen Display angezeigt.
Analoge Zähler
Hier wird der Verbrauch über ein mechanisches Zählrad angezeigt.
In beiden Fällen werden für die Übermittlung in der Regel nur die Ziffern vor dem Komma benötigt.
Ersetzt die eigene Meldung die Ablesung durch den Netzbetreiber?
Nein.
Netzbetreiber sind verpflichtet, den Zählerstand regelmäßig für die Verbrauchsabrechnung zu erfassen beziehungsweise erfassen zu lassen. Deshalb kann es vorkommen, dass zusätzlich zur eigenen Meldung weiterhin eine offizielle Ablesung erfolgt.
Wer seinen Zählerstand zum Jahreswechsel selbst übermittelt, sollte deshalb weiterhin den Zugang für beauftragte Ableser ermöglichen und entsprechende Termine wahrnehmen.
Fazit
Wer seinen Zählerstand zum Jahreswechsel mitteilen möchte, sollte ihn zum 31. Dezember ablesen und anschließend digital oder schriftlich übermitteln. Eine eigene Ablesung ist zwar nicht erforderlich, kann aber für Kundinnen und Kunden sinnvoll sein, die ihren tatsächlichen Verbrauch zum Jahreswechsel dokumentieren möchten. Besonders einfach funktioniert die Meldung über das Kundenportal. Wichtig bleibt: Die Übermittlung ersetzt nicht die gesetzlich vorgesehene Ablesung durch den Netzbetreiber.
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