Frau im Büro lacht

Wir sind immer transparent

Wir informieren die Öffentlichkeit

Als Unternehmen sind wir durch das EU-Recht dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit effektiv und rechtzeitig über sogenannte „Insider-Informationen“ in Kenntnis zu setzen. Hierzu gehören Informationen über 

  • die Kapazität und die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung
  • den Verbrauch oder die Übertragung/Fernleitung von Strom oder Erdgas 
  • die Kapazität und die Nutzung von Flüssiggasanlagen
  • geplante oder ungeplante Nichtverfügbarkeit dieser Anlagen

Dieser Verpflichtung kommen wir gerne und umfassend nach. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Insiderinformationen werden zukünftig nur noch auf der Seeburger Transparency Plattform  veröffentlicht. Sie erreichen die Plattform über folgenden Link: https://transparency.seeburger.cloud/

  • Was ist eine Insider-Information?

    Eine Insider-Information ist eine nicht öffentlich bekannte, präzise Information, die direkt oder indirekt ein oder mehrere Energiegroßhandelsprodukte betrifft und die, wenn sie öffentlich bekannt würde, die Preise dieser Energiegroßhandelsprodukte wahrscheinlich erheblich beeinflussen würde (Art. 2 Nr. 1. REMIT).

  • Was bedeutet die Veröffentlichungspflicht nach REMIT?

    REMIT ist die Abkürzung für effektive und rechtzeitige Veröffentlichung von Insider-Informationen gemäß Art. 4 Abs. 1 REMIT (Verordnung (EU) Nr. 1227/2011). Diese EU-Verordnung dient der Integrität und der Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts.

    Gemäß Art. 4 Abs. 1 REMIT sind Insider-Informationen in Bezug auf das Unternehmen oder auf Anlagen, die sich im Eigentum des betreffenden Marktteilnehmers oder seines Mutterunternehmens oder eines verbundenen Unternehmens befinden oder von diesem kontrolliert werden oder für deren betriebliche Angelegenheiten dieser Marktteilnehmer oder dieses Unternehmen ganz oder teilweise verantwortlich ist, effektiv und rechtzeitig bekanntzugeben. Zu den bekanntgegebenen Informationen zählen Informationen über die Kapazität und die Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung, zum Verbrauch oder zur Übertragung/Fernleitung von Strom oder Erdgas bzw. Informationen, die die Kapazität und die Nutzung von Flüssiggasanlagen, einschließlich der geplanten oder ungeplanten Nichtverfügbarkeit dieser Anlagen, betreffen.

Haben Sie noch Fragen zu unserer Veröffentlichungspflicht?

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Anliegen und Fragen weiter.

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