FAQ

Abschlag

  • Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

    Du kannst deinen Abschlag gerne in unserem Kundenportal unter evm.de/kundenportal, persönlich vor Ort in einem unserer 14 Kundenzentren, oder alternativ auch telefonisch bei unserem Serviceteam unter der Telefonnummer 0261 402-11111 prüfen und ändern lassen.

  • Wie wird mein Abschlag errechnet?

    Dein Abschlag wird aus deinem zu erwartenden Jahresverbrauch und dem mit uns vereinbarten Tarif errechnet. Ein Abschlag ist dabei immer eine Vorauszahlung auf die Jahresrechnung.

  • Mein Abschlag wurde erhöht, kann ich den Abschlag wieder ändern?

    Setze dich dafür gerne mit unserem Serviceteam unter der Telefonnummer 0261 402-1111 in Verbindung oder besuche eines unserer Kundenzentren. Standorte und Öffnungszeiten findest Du unter evm.de/kundenzentren. Wir beraten dich gerne und prüfen für dich deinen Abschlag.

  • Kann ich meinen Abschlagstermin ändern?

    Wenn dein Abschlag zum 15. des Monats fällig ist, kannst du ihn gerne schon zum 1. des Monats bezahlen.

    Eine nachträgliche Zahlung oder die freie Wahl eines Zahlungstermins ist nicht möglich.

    Tipp: Mit Hilfe eines Dauerauftrags kannst du deinen Abschlag schon vor Fälligkeit zahlen. Wann dein Abschlag fällig ist, siehst du auf deinem Begrüßungsschreiben oder deiner Jahresrechnung.

  • Ich werde bereits von der evm beliefert, aber bisher wurde noch kein Abschlag abgebucht.

    In einem Begrüßungsschreiben teilen wir dir mit, wann unsere Energielieferung an dich beginnt. Darin informieren wir dich auch über die Höhe und Fälligkeit der Abschläge an uns. Bis dahin zahlst du ggf. noch an deinen alten Anbieter oder den Grundversorger, damit eine lückenlose Energieversorgung gesichert ist.

  • Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Abschläge zu bezahlen?

    Du kannst deine Abschläge mit einem Dauerauftrag oder einem SEPA-Mandat bezahlen. Bitte beachte, dass wir für ein SEPA-Mandat dein schriftliches Einverständnis benötigen. Gerne senden wir dir dafür ein Formular zu." So hat es zumindest die Kollegin aus der Kundenbetreuung damals formuliert und Kommunikation hat diese so abgesegnet. 

  • Weitere Fragen und Antworten

Rechnung/Zahlung

  • Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

    • 1. Einzugsermächtigung per SEPA-Lastschrift
      Mit einer Einzugsermächtigung verpasst du keinen Zahlungstermin. Einfach über unser Kundenportal oder unseren Chatbot einrichten. Den Chatbot findest du rechts am Bildschirmrand.
    • 2. Überweisung
      Du willst per Überweisung zahlen? Dann nutze unsere Bankverbindung bei der Sparkasse Koblenz.
      IBAN DE32 5705 0120 0000 0001 90
      BIC MALADE51KOB.
      Wichtig: Bitte gib als Verwendungszweck immer deine Kundennummer an.
    • Das neue Zahlungsportal der evm
      Ab sofort könnt ihr auch in unserem neuen Zahlungsportal bezahlen. Hier bieten wir euch die Möglichkeit eure Rechnungen mithilfe von PayPal, Sofortüberweisung und Barzahlen/viacash zu überweisen. 
      Zum Portal.
      Eine Anweisung zur Barzahlung findest du hier
  • Kann ich meine Rechnung auch bar bezahlen?

    Ja, du kannst deine Rechnungen auch ganz einfach bar bezahlen im Einzelhandel.  Eine Anweisung dafür findest du hier

  • Wann bekomme ich meine Jahresrechnung?

    Wir erstellen einmal im Jahr eine Jahresrechnung. Diese senden wir dir per Post oder per E-Mail zu – je nachdem, welchen Kontaktweg du bei uns hinterlegt hast. Wann genau deine Jahresrechnung erstellt wird, hängt von dem Abrechnungszeitraum ab, in dem du bist und ist von Kunde zu Kunde unterschiedlich.

  • Wann bekomme ich meine Schlussrechnung?

    Eine Schlussrechnung erstellen wir in der Regel etwa zwei Wochen nach einer Vertragskündigung bzw. einer Abmeldung von einer Lieferstelle. Letzteres ist der Fall, wenn du zum Beispiel umziehst.

  • Wo finde ich meine Abrechnung?

    Prinzipiell erhältst du deine Abrechnung per Post oder per E-Mail. In unserem Kundenportal kannst du deine Abrechnungen auch ganz bequem online einsehen. Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Kein Problem. Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du einfach nur deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst.  

  • Ich möchte meine Rechnung per E-Mail erhalten.

    Gerne. Wir freuen uns, wenn du mit uns Papier sparst und deine Rechnung zukünftig digital erhalten möchtest. Lass uns einfach ein schriftliches Einverständnis per E-Mail zukommen, dass du unsere Rechnungen ab sofort per E-Mail erhalten möchtest. Achte bitte darauf, dass die E-Mail-Adresse, mit der du uns anschreibst, auch die gewünschte E-Mail-Adresse ist, an die die Rechnungen gehen sollen (z. B. privates oder geschäftliches E-Mail-Postfach). Sobald deine Jahresrechnung erstellt wurde, erhältst du dann eine Voransicht per E-Mail und den Link zum Kundenportal, wo deine Rechnungen jederzeit für dich einsehbar sind.

  • Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?

    Natürlich. Dies ist über unser Kundenportal unter evm.de/kundenportal möglich. Alternativ hilft auch unser Kundenservice unter der Rufnummer 0261 402-11111 weiter. Weitere Informationen zum Thema Ratenzahlung und Zahlungsschwierigkeiten erhältst du unter evm.de/zahlhilfe.

    Bitte beachte bei Ratenzahlungen folgende Rahmenbedingungen: Der Rechnungsbetrag muss zwischen 150 und 1.200 Euro liegen und deine Wunschrate muss mindestens 50 Euro betragen. Die Anzahl der Raten, die du mit uns vereinbarst, muss zwischen zwei und sechs liegen.

  • Wann bekomme ich mein Guthaben?

    Dein Guthaben wird mit der Jahresrechnung ermittelt und, soweit eine Bankverbindung vorliegt, acht Tage nach der Rechnungserstellung ausgezahlt.

  • Ich verstehe meine Rechnung nicht. An wen kann ich mich wenden?

    Unter www.evm.de/privatkunden/service/#rechnung findest du Musterrechnungen und auch ein Erklärvideo, die den Aufbau der Rechnungen erklären. Solltest du danach noch Fragen haben, steht dir unser Kundenservice gerne zur Seite. Ihn erreichst du per E-Mail an serviceteam@evm.de, telefonisch unter 0261 402-11111 oder in einem unserer 14 Kundenzentren. Standorte und Öffnungszeiten findest du unter evm.de/kundenzentren.

  • Weitere Fragen und Antworten

Zähler

  • Wie teile ich der evm meinen Zählerstand mit?

    Du hast mehrere Möglichkeiten, deinen Zählerstand an uns zu übermitteln:

    • evm-Kundenportal
      Unter evm.de/kundenportal kannst du deinen Zählerstand ganz einfach online übermitteln. Dazu brauchst du nur deine Zugangsdaten. Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Dann brauchst du zur Registrierung einmalig deine Kundennummer und deinen Namen. Damit vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich danach immer wieder anmelden kannst.

    • evm-App
      In unserer App kannst du deinen Zählerstand ganz einfach per Foto übermitteln. Dazu die App in deinem App-Store kostenlos herunterladen, mit deiner Kundennummer anmelden und Foto hochladen.

    • Telefon
      Ruf einfach unter  0261 402-11111 an und nenne das Schlagwort „Zählerstand“. Anschließend wirst du aufgefordert deine Kundennummer und deinen Zählerstand zu nennen.

    • E-Mail
      Schreib uns eine E-Mail mit deiner Kundennummer und deinem Zählerstand an zaehlerstand@evm.de.

    • Chatbot
      Deinen Zählerstand kannst du auch einfach unserem Chatbot „Eva“ auf unserer Internetseite durchgeben. Du findest ihn unten rechts in deinem Bildschirm.


  • Wann wird mein Zählerstand abgelesen?

    Der Zählerstand wird einmal im Jahr vom Messstellenbetreiber abgelesen. In der Regel ist das der Netzbetreiber an deinem Wohnort. Er ist für die Zähler verantwortlich und daher auch für deren Ablesung.  Die abgelesenen Zählerstände gibt er an den jeweils zuständigen Lieferanten, also das Unternehmen, von dem du Strom, Gas oder Wasser beziehst, weiter. In seltenen Fällen kann es sein, dass der Lieferant auch selbst abliest. Dann wird dein Zählerstand mehrfach von verschiedenen Unternehmen abgelesen.

    Unter www.evm.de/privatkunden/service/ablesetermine/ kannst du die Ablesetermine jederzeit nachschauen. In einigen Gebieten wird der Zählerstand mithilfe von Dienstleistern abgelesen. Im Großraum Koblenz und in weiten Teilen des Westerwaldes übernimmt dies unsere Netztochter, die Energienetze Mittelrhein (enm). Den Zählerstand kannst du aber gerne auch jederzeit selbst ablesen und an uns bzw. deinen zuständigen Netzbetreiber übermitteln.

  • Wo finde ich meine Zählernummer?

    Die Zählernummer kann auf dem entsprechenden Zähler abgelesen werden. Du findest sie außerdem in deiner Vertragsbestätigung oder im evm-Kundenportal.

    Bei Gas- und Stromzählern findest du die Zählernummer in der Regel über oder unter dem Barcode, der am Zähler angebracht ist. Diesen findest du meist direkt über oder unter der Zählerstandanzeige. Bei älteren Zählern ist die Nummer auf Plaketten geprägt. Bei Wasserzählern findest du die Zählernummer in dem Metallring, der die Zähleranzeige umschließt.

  • Was ist ein HT/NT-Zähler?

    Ein HT/NT-Zähler kann zwei verschiedene Tarife gleichzeitig zählen: Einen Hochtarif (HT) und einen Niedertarif (NT). Im Niedertarif wird in Nebenzeiten mit einem günstigeren Tarif abgerechnet. Im Hochtarif wird in Hauptzeiten zum höheren Tarif abgerechnet. Diese Aufteilung des Stromverbrauches wird genutzt, um eine bessere Auslastung der Stromproduktionsanlagen zu erreichen. Die sogenannten „HT/NT-Zähler“ werden oft bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen eingesetzt. Ziel ist die getrennte Erfassung des Stromverbrauchs für zwei Zeitabschnitte. Diese Zähler haben eine Zählernummer, aber zwei Zählerstände, die beide bei der Ablesung angegeben werden müssen.

  • Wie oft benötigt die evm meinen Zählerstand?

    Die evm benötigt den Zählerstand einmal im Jahr für die Erstellung der Jahresrechnung.

  • Warum möchte mein Netzbetreiber meinen Zählerstand ablesen?

    Der Netzbetreiber ist in der Regel auch verantwortlich für die Zähler und damit Messstellenbetreiber. Er betreibt also die Messstelle, allgemein auch Zähler genannt, und ist für diese und deren Ablesung verantwortlich. Außerdem rechnet er die Nutzung seiner Netze jedes Jahr mit dem jeweiligen Energielieferanten ab. Dafür muss der Messstellenbetreiber einmal im Jahr die Zählerstände ablesen und anschließend an die jeweiligen Lieferanten zur Erstellung der Jahresrechnung weitergeben. Es ist also richtig, dass dein Netzbetreiber deinen Zählerstand ablesen möchte.

  • Wie kann ich meinen mitgeteilten Zählerstand ändern?

    Falls dein mitgeteilter Zählerstand falsch sein sollte, schick uns am besten ein Foto deines aktuellen Zählerstands an zaehlerstand@evm.de. Dann ändern wir die Daten ab. Alternativ geht das auch über das Kundenportal oder telefonisch unter 0261 402 – 11111 mit dem Schlagwort „Zählerstand“.

  • Mein Zählerstand wurde geschätzt. Was muss ich jetzt tun?

    Wenn uns zur Jahresrechnung kein aktueller Zählerstand vorliegt, müssen wir ihn schätzen. Um eine genaue Abrechnung zu erhalten, liefere uns bitte deinen aktuellen Zählerstand nach. Du hast dazu mehrere Möglichkeiten:

    • evm-Kundenportal
      Unter evm.de/kundenportal kannst du deinen Zählerstand ganz einfach online übermitteln. Dazu brauchst du nur deine Zugangsdaten. Du hast dich noch nie im Kundenportal angemeldet? Dann brauchst du zur Registrierung einmalig deine Kundennummer und deinen Namen. Damit vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich danach immer wieder anmelden kannst.

    • evm-App
      In unserer App kannst du deinen Zählerstand ganz einfach per Foto übermitteln. Dazu einfach die App in deinem App-Store kostenlos herunterladen, mit deiner Kundennummer anmelden und Foto hochladen.

    • Telefon
      Ruf einfach unter 0261 402-11111 an und nenne das Schlagwort „Zählerstand“. Anschließend wirst du aufgefordert, deine Kundennummer und deinen Zählerstand zu nennen.

    • E-Mail
      Schreib uns eine E-Mail mit deiner Kundennummer und deinem Zählerstand an zaehlerstand@evm.de.

    • Chatbot
      Deinen Zählerstand kannst du auch einfach unserem Chatbot „Eva“ auf unserer Internetseite durchgeben. Du findest ihn unten rechts in deinem Bildschirm.
  • Ich kann meinen Zähler nicht selbständig ablesen. An wen muss ich mich wenden? (Stichwort: Funkablesung, Fernwärmezähler oder Zähler unter Verschluss)

    Einige Zähler musst du gar nicht selbst ablesen. Sie senden Daten, die dein Netzbetreiber empfängt und an deinen Lieferanten weitergibt. Falls du dir nicht sicher bist, oder dein Zähler unter Verschluss sein sollte, kann deine Hausverwaltung oder dein Vermieter/deine Vermieterin dir weiterhelfen.

  • Weitere Fragen und Antworten

Vertrag & Tarif

  • Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

    Grundsätzlich hast du mehrere Möglichkeiten, deinen Vertrag mit uns zu kündigen. Das geht online unter www.evm.de, schriftlich per Post an die auf deinem Vertrag angegebene Adresse oder per E-Mail an serviceteam@evm.de, aber auch telefonisch unter 0261 402-11111. Bevor du kündigst, kontaktiere uns gerne. Vielleicht finden wir gemeinsam ein passendes Angebot für dich.

    Übrigens:  Bei einem Umzug brauchst du dir keine Gedanken um eine Kündigung zu machen – nimm deinen Strom- und/oder Erdgasvertrag ganz einfach und unkompliziert mit in dein neues Zuhause. Hierbei hilft dir unser Serviceteam gerne. Alternativ kannst du den Wechsel über unser Kundenportal aber auch selbst beantragen. So hast du beim Umzug eine Sorge weniger.

  • Wo finde ich meinen aktuellen Tarif?

    Deinen aktuellen Tarif, sowie alle Rechnungen und Dokumente, findest du in unserem Kundenportal unter evm.de/kundenportal oder in der kostenlosen evm-App.

    Hier erhältst du alle Informationen zu deinem Tarif, wie:

    • Vertragslaufzeit
    • Ist ein Tarifwechsel möglich?
    • Kann ich einen weiteren Vertrag hinzufügen?

    Du hast dich noch nie in unserem Kundenportal angemeldet? Bei der erstmaligen Anmeldung benötigst du deine Kundennummer und deinen Namen. Vergib anschließend einen Benutzernamen und ein Passwort. Damit kannst du dich dann zukünftig ganz einfach anmelden und alle deine Daten einsehen und ändern.

  • Wie ist meine Vertragslaufzeit?

    Die Vertragslaufzeit beträgt je nach Vertrag ein bis zwei Jahre. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat.

  • Kann ich in einen anderen evm-Tarif wechseln?

    Sofern wir einen anderen Vertrag anbieten, kann dieser jederzeit gewechselt werden. Den Vertrag ändern kannst du ganz einfach in unserem Kundenportal unter evm.de/kundenportal. Du hast dich noch nie in unserem Kundenportal angemeldet? Bei der erstmaligen Anmeldung benötigst du deine Kundennummer und deinen Namen. Vergib anschließend einen Benutzernamen und ein Passwort. Damit kannst du dich dann zukünftig ganz einfach anmelden und alle deine Daten einsehen und ändern.

  • Wie füge ich einen weiteren Vertrag hinzu?

    Sollten mehrere Zähler in einem Objekt vorhanden sein, kann auch für diese ein weiterer Vertrag abgeschlossen/hinzugefügt werden. Die Verträge können über das evm-Kundenportal, über unsere Internetseite oder bei unserem Serviceteam telefonisch unter 0261 402-11111 abgeschlossen werden. Zusätzlich hast du die Möglichkeit, Verträge in einem unserer 14 Kundenzentren vor Ort abzuschließend und zu ändern.

  • Wie schließe ich einen neuen Vertrag mit der evm ab?

    Du kannst einfach und bequem über unsere Webseite unter www.evm.de einen neuen Vertrag mit uns abschließen. Gerne können wir dir auch ein Angebot per Post zukommen lassen oder du schließt alternativ einen Vertrag telefonisch unter unserer Service-Rufnummer 0261 402-11111 ab.

  • Ich habe ein Begrüßungsschreiben von meinem Grundversorger erhalten. Dort teilt er mir mit, dass er jetzt mein neuer Versorger ist. Ich wollte doch zur evm.

    Der Grundversorger stellt die Bereitstellung der Energie für dich sicher. Wenn du einen Vertrag mit uns abgeschlossen hast, kannst du unter unserer Service-Rufnummer 0261 402-11111 unter dem Schlagwort „Lieferantenwechsel“ nachfragen, wie der Status der Bearbeitung ist.

  • Ich möchte zur evm wechseln. Was muss ich tun?

    Du kannst einfach und bequem auf unserer Internetseite unter www.evm.de einen neuen Vertrag mit uns abschließen. Gerne können wir dir auch ein Angebot per Post zukommen lassen oder du schließt alternativ einen Vertrag telefonisch unter unserer Service-Rufnummer 0261 402-11111 ab. Du willst lieber persönlich wechseln? Dann komm gerne in eines unserer 14 Kundenzentren in der Region. Standorte und Öffnungszeiten findest du unter evm.de/kundenzentren.

  • Wie lange dauert ein Vertragswechsel?

    Das hängt davon ab, welchen Vertrag du bei deinem aktuellen Anbieter hast.

    Es gibt Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen. Am besten schaust du auf deinen Unterlagen nach dem frühestmöglichen Kündigungstermin. Weitere Infos rund um deinen Vertragswechsel findest du hier.

  • Was genau ist der Arbeitspreis und wie setzt sich dieser zusammen?

    Die Kosten pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Strom bzw. Gas werden auch Arbeitspreis genannt. Er wird in Cent pro kWh angegeben. Darin enthalten sind die Kosten für die Strom- bzw. Gaserzeugung, den Transport, Steuern und Abgaben.

  • Was genau ist der Grundpreis und wie setzt sich dieser zusammen?

    Der Grundpreis ist eine verbrauchsunabhängige Preis-Komponente, die in jeder Abschlagszahlung enthalten ist und in der Regel monatlich berechnet wird.

    Dieser Preis deckt die Kosten für die Aufwendungen des Energieversorgers, also z. B. Abrechnung, Zählerbereitstellung und -miete, sowie die Leistungsbereitstellung und allgemeine Vertriebskosten, die dann auf die Kundinnen und Kunden umgelegt werden.

    Kurzgefasst ist der Grundpreis eine Art „Fixkostenpauschale“.

  • Wo finde ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen meines Vertrags?

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen findest du ganz am Ende deines Vertrags.

  • Weitere Fragen und Antworten

Umzug

  • Ich ziehe aus/um. Wo melde ich meinen Umzug an?

    Unter www.evm.de/privatkunden/service/umzug/ kannst du deinen Umzug ganz einfach anmelden.

    Bitte beachte, dass du uns deinen Auszug zwei Wochen vorher mitteilst.

    Nach der Schlüsselübergabe für die neue Wohnung musst du dich innerhalb von sechs Wochen mit dem Zählerstand zur Schlüsselübergabe bei uns melden. So können wir deine Ummeldung zeitnah vornehmen.

  • Kann ich meinen Vertrag mit in mein neues Zuhause nehmen?

    Innerhalb unseres Versorgungsgebiets ist eine Vertragsmitnahme bei Umzügen immer möglich. Hierfür brauchen wir lediglich die Zählernummer und den Zählerstand, sowie die Anschrift, jeweils deines alten und deines neuen Zuhauses sowie das Einzugsdatum bzw. den Termin der Schlüsselübergabe.

  • Welche Daten werden für die Anmeldung an meinem neuen Wohnort benötigt?

    Für die Anmeldung an deinem neuen Wohnort benötigen wir die Zählernummer und den Zählerstand zum Zeitpunkt des Einzugs, das Datum der Schlüsselübergabe, deine neue Anschrift und deine Kontaktdaten.

    Am einfachsten ist es, wenn du uns eine Kopie des Übergabeprotokolls zusendest, falls dort die Zählerstände festgehalten sind.

  • Welche Daten werden für die Abmeldung an meiner alten Adresse benötigt?

    Für die Abmeldung an deiner alten Adresse benötigen wir die Zählernummer und den Zählerstand zum Zeitpunkt des Auszugs, das Datum der Schlüsselabgabe und, wenn möglich, die Kontaktdaten des neuen Mieters/der neuen Mieterin oder alternativ des Vermieters/der Vermieterin.

  • Wie viel Zeit habe ich für meine An- und auch Abmeldung?

    Für die Abmeldung solltest du dich zwei Wochen vor Auszug bei uns melden.

    Für die Anmeldung gibt es eine Frist von sechs Wochen.

    Bitte beachte, dass die Frist am Tag der Schlüsselübergabe beginnt und nicht am Tag des tatsächlichen Einzugs. Läuft diese 6-wöchige Frist ohne eine Neuanmeldung aus, kommst du automatisch in die Grundversorgung.

    Für Vermieter/-innen gilt: Ein neuer Mieter/eine neue Mieterin darf von Seiten des Vermieters/der Vermieterin erst nach 42 Tagen angemeldet werden.

  • Bei mir wurde noch ein Abschlag abgebucht, obwohl ich bereits ausgezogen bin.

    Wenn du zum Monatsanfang ausgezogen bist, dein Abschlag aber z.B. bis zum 15. eines Monats fällig ist, kann es zu einer Überschneidung der Bearbeitungen kommen. Bei der Schlussrechnung werden aber alle ggf. zu viel berechneten Beträge verrechnet.

  • Wie lange dauert die An-/Abmeldung meiner Zähler?

    In der Regel dauert die An-/Abmeldung eines Zählers 6-10 Wochen, wobei dies ggf. auch variieren kann. Nach Auftragseingang dauert es ab dem nächsten Monatsersten vier Wochen, damit sichergestellt ist, dass alle vorgegebenen Fristen eingehalten werden können.

  • Weitere Fragen und Antworten

Kundenportal

  • Ich komme nicht ins Kundenportal. Was muss ich tun?

    Solltest du dich nicht im Kundenportal anmelden können, obwohl du bereits dort registriert bist, überprüfe bitte zuerst deine Angaben. Achte insbesondere auf Groß- und Kleinschreibung. Denke bitte auch daran, dass du dich nur mit deinen Registrierungsdaten des evm-Kundenportals anmelden kannst, nicht mit denen des Portals der Energienetze Mittelrhein (enm-Portal).

    Solltest du deine Zugangsdaten vergessen haben, kannst du sie über die Buttons "Passwort vergessen?" und "Benutzername vergessen?" zurücksetzen lassen.

    Falls du dich dann immer noch nicht anmelden kannst, kontaktiere gerne unseren Kundenservice unter serviceteam@evm.de.

  • Wie kann ich mich im Kundenportal registrieren?

    Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal musst du dich registrieren. Klicke dazu auf den Button „Registrieren“ und gib deinen Nachnamen und deine Kundennummer ein. Dann vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst.

    Im Anschluss bekommst du eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Sobald du auf diesen Link klickst, wirst du für deinen persönlichen Kundenbereich im Kundenportal freigeschaltet. Melde dich mit deinem Benutzernamen und Passwort an und schon kannst du loslegen.


    In Kürze: Diese Daten brauchst du für deine Registrierung im Kundenportal.

    Kundennummer: Deine 9-stellige Kundennummer findest du z.B. auf deiner letzten Rechnung oder auf deinem Begrüßungsschreiben.

    Benutzername: Deinen Benutzernamen kannst du frei wählen. Wähle am besten einen Benutzernamen, den du dir gut merken kannst.

    Nachname: Dein Nachname (bzw. Firmenname).

    E-Mail-Adresse: Bitte benutze die E-Mail-Adresse, die du aktuell bei uns hinterlegt hast. Sollte uns keine E-Mail-Adresse von dir vorliegen, verwenden wir die hier angegebene Adresse. An diese wird der Registrierungslink verschickt, den du anschließend bestätigen musst.

    Passwort: Das Passwort kannst du frei wählen. Es darf aus 10 bis 16 Zeichen bestehen.


    Bei Problemen mit der Registrierung steht dir unser Kundenservice unter serviceteam@evm.de zur Verfügung.


  • Wie kann ich mich im Kundenportal anmelden?

    Bei deiner ersten Anmeldung unter evm.de/kundenportal benötigst du deinen Nachnamen und deine Kundennummer. Anschließend vergibst du einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem du dich zukünftig immer wieder anmelden kannst.

  • Warum sollte ich mich im Kundenportal anmelden?

    Im Kundenportal kannst du rund um die Uhr deine Rechnungen einsehen, Ratenzahlungen vereinbaren, Daten ändern und auch unser Vorteilsprogramm, den Entdecker-Bonus, nutzen. Mit ihm erhältst du attraktive Vorteile und Rabatte in der Region und bei evm-eigenen Dienstleistungen.

  • Wie kann ich meine Zugangsdaten für das Kundenportal ändern?

    Dein Passwort kannst du selbst im Kundenportal unter dem Reiter „persönliche Daten – Passwortverwaltung“ ändern. Deinen Benutzernamen kannst du leider nicht ändern. Falls das doch notwendig sein sollte, wende dich bitte an unser Serviceteam. Denn deine Registrierung muss dann gelöscht werden, damit du dich anschließend mit einem neuen Benutzernamen neu registrieren kannst.

  • Wie kann ich meinem Kundenkonto eine zweite Kundennummer hinzufügen?

    Das Hinzufügen einer weiteren Kundennummer ist über den Button „Kundennummer hinzufügen“ im oberen rechten Bereich des Kundenportals möglich. Hierfür müssen dann nur noch der bereits bestehende Benutzername sowie die Kundennummer, Nach- bzw. Firmenname und die E-Mail-Adresse eingegeben werden.

    Wichtig ist, dass es sich hier um die Daten der hinzuzufügenden Kundennummer handeln muss. Denn die E-Mail-Adresse oder der Name könnten hier von der bereits registrierten Kundennummer abweichen.

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Meine Daten

Förderprogramm Wärmepumpe

  • Wie stelle ich einen Antrag bei der BAFA?

    Den Antrag für eine BEG-Förderung kannst du online beim BAFA stellen.

    Bevor du den Antrag stellst, solltest du dich um einen Kostenvoranschlag für die geplante Energie-Maßnahme kümmern. Diesen musst du bei der Antragsstellung nicht einreichen, das BAFA nutzt die aufgeführten Kosten jedoch als Grundlage für Kalkulation der Förderung. 

    Wichtig: Die im Antrag angegebenen Kosten können später nicht mehr korrigiert werden. Die Antragsstellung muss nicht zwangsweise durch dich selbst erfolgen, sondern kann auch von einem bevollmächtigten Dritten durchgeführt werden. 

  • Was kommt nach der BAFA-Beantragung?

    Sobald du eine Bestätigungsemail erhalten hast, kannst du die Umsetzung der geplanten Maßnahme über einen Vertrag mit evm angehen.

  • Was ist der Zuwendungsbescheid?

    Der Zuwendungsbescheid ist die offizielle Bestätigung der beantragten Förderung. Diesem Schreiben kannst du die Höhe der gestatteten Förderung und den Bewilligungszeitraum entnehmen.

  • Welche Unterlagen muss ich nach erfolgtem Einbau einer Wärmepumpe bereitstellen?

    Nach der Sanierung und nach Erhalt des Zuwendungsbescheids hast du einen Monat Zeit, um die folgenden Unterlagen im BAFA-Portal hochzuladen: 

    • Verwendungsnachweiserklärung 
    • Fachunternehmererklärung
    • Rechnungen 
    • Ggf. weitere Unterlagen
  • Wann kann ich mit der Auszahlung der BAFA rechnen?

    Das BAFA prüft deine Unterlagen und überweist dir im Anschluss deinen Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen, wenn alle geforderten Belege eingereicht worden sind.

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Photovoltaik

  • Welchen Autarkiegrad kann ich erreichen?

    Je nach deinem Verbrauchsverhalten deckst du mit deiner eigenen Solaranlage meist 30 - 50 % deines Stromverbrauchs. Bei optimaler Nutzung der Solaranlage mit einem Batteriespeicher sind sogar Autarkiegrade von 70 - 90% möglich. Den überschüssigen Strom speist du ins öffentliche Stromnetz ein und erhältst dafür eine Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

  • Welche Vorteile habe ich, wenn ich meine Solaranlage bei der evm kaufe oder miete?

    Mit einer Solaranlage machst du dich unabhängiger von schwankenden Strompreisen. Durch die Nutzung der Sonnenenergie sind Solaranlagen umweltfreundlich und produzieren während ihres Betriebs keine schädlichen Emissionen – somit förderst du die regionale Energiewende! Die überschüssige Energie speicherst du entweder in deinem Energiespeicher oder speist sie ins öffentliche Netz ein und erhältst dafür eine Vergütung.
    Mit unserer Solaranlage erzeugst du somit Strom auf deinem eigenen Dach. Dabei musst du nicht zwangsläufig eine Photovoltaikanlage kaufen. Auch das Mieten einer Photovoltaikanlage ist bei uns möglich. Beim Kauf der Solaranlage profitierst du von einer schnelleren Amortisation. Mietest du eine Solaranlage, so fallen keine Anfangsinvestitionen an, sondern nur ein monatlicher Pachtpreis. Die Anlage selbst, Planung, Montage, Versicherung, Wartung sowie Betrieb und sämtliche Reparaturen sind im Pachtpreis enthalten. Seit dem 1. Januar 2023 profitierst du bei beiden Optionen zudem von der Mehrwertsteuersenkung auf 0 %.

    Um deine Energieflüsse effizient zu steuern, erhältst du den Smart-Home-Manager immer gratis dazu.

    Mit unserem eigenen Handwerksbetrieb und der Erfahrung aus über 1200 errichteten Solaranlagen bieten wir dir das Rundum-Sorglos-Paket: von der Planung, dem Angebot bis hin zur Montage läuft alles über uns. Das bietet dir Sicherheit und vereinfacht den Ablauf. In unseren Angeboten sind Planung und Montage sowie die Abrechnung des eingespeisten Stroms immer inklusive. 

  • Wer baut die Photovoltaikanlage?

    Die Montage übernimmt unser eigener Handwerksbetrieb, die evm Service GmbH oder ein qualifizierter evm-Fachpartner.

  • Wer kann die Angebote der evm nutzen?

    Das Angebote Solaranlage mieten und Solaranlage kaufen können private Hauseigentümer nutzen. Für Unternehmen bieten wir ebenfalls Solaranlagen an. Erfahre hier mehr darüber. 

  • Welche Laufzeit habe ich bei der Solaranlage zur Miete?

    Der Vertrag tritt mit dem Datum der Vertragsbestätigung durch die evm in Kraft. Die Erstlaufzeit des Pachtverhältnisses beträgt 18 Jahre ab dem Beginn der vertraglich vereinbarten Pachtzinszahlung. Diese beginnt nach Inbetriebnahme der Anlage.

  • Kann nachträglich ein Batteriespeicher angeschlossen werden?

    Die nachträgliche Installation von Batteriespeichern an deine Solaranlage ist in den meisten Fällen möglich und wird auch von uns angeboten. Hier beraten wir dich bei Bedarf gerne.

    Der Batteriespeicher wird ausschließlich zum Kauf angeboten.

  • Wie sieht die Umweltbilanz von Photovoltaik aus?

    Mit deiner eigenen Solaranlage erzeugst du 100 % CO2-freien Ökostrom. Das schont Klima und Umwelt, weil die selbst erzeugte Strommenge ab sofort in keinem konventionellen Kraftwerk mehr hergestellt werden muss. Der Energieaufwand für die Herstellung der Solarmodule ist nach spätestens zwei Jahren Betriebszeit amortisiert.

  • Kann ich mit den Solaranlagen der evm auch ein Elektro-Auto laden?

    Das ist kein Problem. Komfortabel geht das mit einer Wallbox der evm. Nach Wunsch ist diese mit deiner Solaranlage kompatibel. So kannst du über das "dynamische Überschussladen" die Batterie deines E-Auto dann aufladen, wenn du mehr Sonnenenergie erzeugst, als dein Haushalt an Strom verbraucht. Hierzu beraten wir Dich gerne.

  • Was sind die Kosten einer Solaranlage?

    Eine neue Photovoltaikanlage zum Kauf gibt es bei der evm ab 9.499,00 Euro netto/brutto (die Mehrwertsteuer ist seit dem 1. Januar 2023 auf 0 % gesenkt). Der Preis bezieht sich auf 10 Module. Gerne beraten wir dich vor Ort, wie groß deine Anlage sein kann. Unsere Photovoltaikanlage zur Miete erhältst du ab 99,99 Euro brutto pro Monat. Auch hier profitierst du aktuell von der Mehrwertsteuerreduzierung. 

  • Was passiert, wenn es einmal zur Störung der Photovoltaikanlage kommen sollte?

    Die evm kümmert sich bei deiner Solaranlagen zur Miete für die Dauer der Miete von 18 Jahren um alles. Wir installieren die Photovoltaikanlage, warten sie, kümmern uns bei Störungen um Abhilfe und haben die Anlage auch für dich versichert.

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Heizung

  • Welche Vorteile habe ich, wenn ich eine Wärmepumpe miete?

    Der größte Vorteil beim Mieten einer Wärmepumpe ist, dass du keine hohen Investitionskosten bei der Anschaffung deiner neuen Wärmequelle hast und das Modell dir auf lange Sicht eine finanzielle Sicherheit bietet. Denn während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 12 Jahren zahlst du einen festen monatlichen Pachtpreis, der die Kosten für die Anschaffung, Installation, Wartung und Instandhaltung der Heizungsanlage bereits vollständig abdeckt. Wir übernehmen außerdem auch die Demontage der alten Anlage. Du zahlst zusätzlich nur noch das, was du an Energie verbrauchst.

  • Welche Kauf- und Mietoptionen bietet die evm für Heizungen?

    Bei uns kannst du deine neue Wärmepumpe, Hybrid- oder Erdgasbrennwert-Heizung zum Festpreis kaufen. Speziell für Wärmepumpen bieten wir dir auch die Option eines Mietmodells an. So sparst du hohe Investitionskosten.

  • Muss ich mich um einen Handwerker kümmern?

    Nein, wir kümmern uns um alles. Von der Planung über die Montage bis zur Inbetriebnahme ist deine neue Heizung bei uns in guten Händen. Dafür sorgen die Fachhandwerker unserer Tochter, der evm Service GmbH.

  • Welche Voraussetzungen muss ich für welche Heiztechnik erfüllen?

    Wärmepumpe: 

    • passendes Heizsystem, bevorzugt Flächenheizung, wie zum Beispiel eine Fußbodenheizung 
    • gehobener Gebäudedämmstandard 
    • Fundament für die Außeneinheit 
    • Stromversorgung für die Innen- und Außeneinheit: 400 V 
    • perfekt bei einer Vorlauftemperatur bis 55 Grad 

    Erdgas-Brennwertheizung: 

    • Erdgasanschluss im Gebäude. Falls keiner vorhanden ist, beraten wir dich gerne. 
    • Eine maximale Heizlast von 50 kW – das entspricht dem gewöhnlichen Heizbedarf von vielen Ein- und Mehrfamilienhäusern. 

    Hybridheizung: 

    • Erdgasanschluss im Gebäude. Falls keiner vorhanden ist, beraten wir Sie gerne. 
    • Eine maximale Heizlast von 50 kW – das entspricht dem gewöhnlichen Heizbedarf von vielen Ein- und Mehrfamilienhäusern. 
    • Fundament für die Außeneinheit 
    • Stromversorgung für die Innen- und Außeneinheit: 400V 
  • Welche Laufzeit hat der Mietvertrag für die Wärmepumpe

    Die Laufzeit des Mietverhältnisses beträgt bei Wärmepumpen 12 Jahre ab dem Beginn der vertraglich vereinbarten Pachtzinszahlung. Diese beginnt nach Inbetriebnahme der Anlage. 

  • Wer baut die Heizung ein?

    Den Installationsauftrag leiten wir an unseren eigenen Handwerksbetrieb, die evm Service GmbH weiter, der mit dir dann auch den Termin für die Installation und die Montage vereinbart. 

  • Was passiert, wenn es an der Heizung mal zu einer Störung kommen sollte?

    Bei der Wärmepumpe zur Miete kümmern wir uns für die Dauer des Vertragsverhältnisses um alles. Wir installieren die Heizung, warten sie, kümmern uns bei Störungen mit einem 24-Stunden-Service um Abhilfe und haben die Anlage auch für dich versichert. So musst du dich 12 Jahre um nichts kümmern. Wenn du deine neue Heizung kaufst, kann unser Wartungsdienst optional dazugebucht werden. 

  • Was passiert nach Ablauf des Mietvertrags?

    Nach Ablauf des Mietvertrags nach 12 Jahren stehen dir mehrere Möglichkeiten offen: Du kannst zum Beispiel deine Wärmepumpe zum Restwert übernehmen. Wenn du lieber wieder auf das Mietmodell zurückgreifen möchtest, vereinbaren wir gerne einen neuen Pachtvertrag mit dir. Solltest du erneut modernisieren wollen, demontieren wir deine alte Anlage für dich. 

  • Können die Kosten der Heizungsmodernisierung auf den Mieter umgelegt werden?

    Ja, je Wohneinheit können 8 % der Kosten für die Heizungsmodernisierung auf die Mieter umgelegt werden. 

  • Dürfen auch nach dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes ab 1. Januar 2024 Gasheizungen eingebaut werden?

    Ja, auch Gasheizungen dürfen in Zukunft neu eingebaut werden. Eine Voraussetzung ist, dass diese auf erneuerbare Energien wie Wasserstoff oder auf Biomethan umrüstbar sind. Das trifft auf alle Heizungen zu, die du bei uns kaufen kannst. Mehr zu den gesetzlichen Hintergründen liest du in unserem Blogartikel dazu.

  • Welche staatlichen Förderungen erhalte ich für meine neue Heizung?

    Mit dem im September 2023 verabschiedeten Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) wurde eine neue Förderstruktur für Heizungen eingeführt, die den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz von Heizsystemen unterstützt. Es wird eine breite Palette an technologischen Optionen gefördert, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen.

    Der Staat belohnt die Umstellung auf nachhaltige Heizsysteme. Förderungen können u.a. für Wärmepumpen, Nah- und Fernwärme sowie Gasheizungen, die mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden, beantragt werden. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welche Heizung Sie aktuell nutzen und auf welches neue Heizsystem Sie umstellen. Über den sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus wird der Heizungstausch alter fossiler Heizungen von selbstnutzenden Eigentümern bis 2028 zusätzlich gefördert und auch einkommensschwache Haushalte werden gesondert unterstützt. Durch die Kombination der verschiedenen Boni können Hausbesitzer die Gesamtförderung so erheblich steigern und Förderungen von bis zu 70 Prozent in Anspruch nehmen.

    Bitte beachten Sie: Fördergeber, Förderinstitutionen und Fördermittel können sich kurzfristig ändern. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vor der Beantragung der Fördermittel über die Aktualität des jeweiligen Förderprogramms zu erkundigen. Mehr zu den Förderprogrammen für 2024 liest du in unserem Blog.


  • Welche zusätzlichen Förderungen erhalte ich von der evm?

    Die evm fördert die Modernisierung deiner alten Heizungsanlage mit bis zu 400 Euro. Mit unserem evm-Entdecker-Bonus erhältst du noch einmal 50 Euro oben drauf.

  • Weitere Fragen und Antworten