Vertragskondition:
E-Mobilstrom
Exklusiv für Besitzer eines zugelassenen Elektroautos! Unser besonders günstiges Produkt zum Laden und für Ihren kompletten Haushalt.
- Für E-Auto-Besitzer
- Reduzierter Grundpreis
- Mindestvertragslaufzeit 24 Monate
Tarifdetails
Weitere Informationen
E-Mobilstrom
für privaten und landwirtschaftlichen Bedarf
außerhalb der Grundversorgung
Im Falle des Einbaus eines intelligenten Messsystems durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes gelten für Letztverbraucher ab diesem Zeitpunkt folgende Grundpreise: Der Preis pro Monat beträgt dann netto/brutto bei einem Jahresverbrauch von bis zu 20.000 kWh 21,76/25,89 Euro, 20.001 – 50.000 kWh 24,66/29,35 Euro und über 50.000 kWh 26,85/31,95 Euro.
Voraussetzung für den Erhalt von E-Mobilstrom ist ein auf den Vertragspartner zugelassenes Elektroauto (reine E-Autos BEV, Plug-In-Hybride PHEV, Range Extender Autos REEV).
Ihre Stromlieferung mit E-Mobilstrom berücksichtigt Ihren gesamten Stromverbrauch (Elektroauto- plus Haushaltstrom). Durch das Laden eines Elektroautos erhöht sich Ihr künftiger Energiebedarf. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre monatliche Abschlagszahlung vorab anzupassen, um Nachzahlungen zu vermeiden (Ihren bisherigen monatlichen Abschlag finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung).
Die genannten Preise enthalten alle Kostenkomponenten. Bruttopreise sind kaufmännisch gerundete Werte inkl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt. Für Preisänderungen gilt die Ziffer 2 der AGB.
Der Vertrag E-Mobilstrom hat eine Erstlaufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf der Erstlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann beiderseits mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.