Nein. Die im Rahmen des Klimapakets vorgeschlagene Bepreisung von CO2-Emissionen aus der Nutzung von Erdgas soll Anreize schaffen für technologische Innovationen und mehr Energieeffizienz. Die Mittel aus der Erhebung des CO2-Preises sollen nach dem Willen der Bundesregierung für Klimaschutzmaßnahmen in anderen Bereichen eingesetzt werden oder an die Bürger zurückfließen – beispielsweise im Rahmen der Senkung der EEG-Umlage und einer Anhebung der Pendlerpauschale.
Die CO2-Kompensation gewährleistet hingegen einen 100%-igen Ausgleich der CO2-Emissionen, die im Zusammenhang mit dem von uns gelieferten Brennstoffen und Energieträgern anfallen. Dieses Verfahren basiert auf dem CDM-Mechanismus des Kyoto-Protokolls und ist seit Jahren etabliert und akzeptiert. Durch die Unterstützung internationaler Klimaschutzprojekte ermöglicht die CO2-Kompensation nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele, sondern erzeugt darüber hinaus auch einen großen Zusatznutzen für die Menschen und die Umwelt in der Projektregion. Solange synthetische, klimaneutrale Brennstoffe und Energieträger noch nicht verfügbar sind, ist der Ausgleich von Treibhausgasemissionen die effektivste und auch wirtschaftlichste Möglichkeit in diesem Bereich aktiv zu mehr Klimaschutz beizutragen.