Post-EEG Lösungen 

für Anlagenbetreiber

Nach 20 Jahren endet die Förderung für Erneuerbare-Energien-Anlagen nach dem EEG. In den meisten Fällen können die Anlagen aus technischer Sicht weiterbetrieben werden. Die im Dezember 2020 verabschiedete Novelle des EEGs (EEG 2021) stellte die rechtlich-wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen Weiterbetrieb klar. Demnach ergeben sich für private Photovoltaikanlagenbetreiber vorrangig zwei Möglichkeiten für den Weiterbetrieb:

Volleinspeisung mit Vergütung zum Jahresmarktwert durch den Netzbetreiber:

Nach EEG 2021 können PV-Anlagen bis 100 kWp Anschlussleistung, deren 20-jährige Förderung ausgelaufen ist, ohne technische Umrüstung weiterbetrieben werden. Die erzeugte Strommenge wird wie gehabt vom Netzbetreiber vollständig abgenommen und dieser vergütet den Strom zum Jahresmarktwert Solar abzüglich Vermarktungskosten, welche in 2021 auf 0,4 ct/kWh festgesetzt sind. Der Jahresmarktwert Solar lag in den letzten drei Jahren im Mittel bei ca. 3,7 ct/kWh.

Nach Auslaufen der 20-jährigen Förderung landen entsprechende PV-Anlagen automatisch in diesem Weiterbetriebsmodell, seitens des Anlagenbetreibers ist keine Aktion notwendig. Darüber hinaus sind PV-Anlagen bis 7 kWp von der Nachrüstung eines intelligenten Messsystems befreit. Größere Anlagen müssen messtechnisch nachgerüstet werden, jedoch erst, sobald der zuständige Messstellenbetreiber die Nachrüstung im Zuge des Smart Meter Rollouts anfordert, wofür ein Zeitraum bis 2032 vorgesehen ist. Messstellenbetreiber in der Region Koblenz ist die Energienetze Mittelrhein GmbH.

Weitere Informationen zum Weiterbetrieb unter Volleinspeisung erhältst du von deinem Verteilnetzbetreiber.

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Umstellung auf Eigenverbrauch und Abnahme des Überschussstroms durch den Netzbetreiber

In vielen Fällen kann es wirtschaftlich attraktiv sein, den erzeugten Strom der PV-Anlage selbst zu nutzen. Typischerweise lassen sich so ca. 30% des Haushaltsstrombedarfs decken, wofür entsprechend Stromkosten eingespart werden können. Hierfür gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Für die technische Realisierung ist ein Umbau des Zählerschranks durch einen Elektriker notwendig. Die einmaligen Kosten dafür belaufen sich meist auf 500 - 1.000 €
  • Selbst erzeugter Strom ist bei einem Eigenverbrauch nach EEG 2021 von allen Umlagen, Steuern, Entgelten und Abgaben befreit, solange keine Durchleitung durch ein öffentliches Netz erfolgt und die Anlage kleiner als 30 kWp ist, bzw. die eigenverbrauchte Menge 30 MWh/Jahr nicht überschreitet
  • Der überschüssige Strom kann weiterhin in das Netz eigenspeist werden und wird vom Netzbetreiber zu den oben genannten Bedingungen (Jahresmarktwert Solar) vergütet

Durch die Nachrüstung eines Batteriespeichers kann der Eigenverbrauch i. d. R. auf ca. 60 % erhöht werden. Für Altanlagen ist ein solches Investment jedoch meist nicht wirtschaftlich, da sich dieses erst über entsprechend viele Weiterbetriebsjahre rechnet. 

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Die EEG-Umlage

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Hast Du noch Fragen?

Unten beantworten wir die häufigsten Fragen. Bei allen weiteren sind wir persönlich für dich da: 
Unter der Telefonnummer 0261 402-71111  oder per E-Mail an regiomix@evm.de


  • Was ist eine „Post-EEG Anlage“? 

    Unter Post-EEG-Anlagen (auch Altanlagen oder ausgeförderte Anlagen) verstehen wir Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), bei denen die nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) garantiere Förderung über einen Zeitraum von 20 Jahren ausgelaufen ist.

  • Wann genau endet die EEG-Vergütung für meine Anlage?

    Anspruch auf die EEG-Vergütung besteht über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Als Stichtag der Inbetriebnahme dient dabei der letzte Tag des Kalenderjahres. Beispiel: Deine Anlage ist zum 13.02.2003 in Betrieb gegangen. Der Anspruch auf die EEG-Vergütung endet somit zum 31.12.2023.

    Für Anlagen, die vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommen wurden, gilt gesondert der 31.12.2000 als Stichtag. Die Anlagen sind somit zum 31.12.2020 ausgelaufen.

  • Was muss ich beachten, wenn für meine Anlage die EEG-Vergütung ausläuft?

    Für Deine Photovoltaikanlagen („PV-Anlagen“) gilt gem. EEG 2021 eine Anschlussregelung. Diese besagt, dass deine Anlage auch nach Ende des Förderzeitraums weiterhin ins öffentliche Netz einspeisen darf. Der Netzbetreiber ist verpflichtet den Solarstrom abzunehmen und dir im Gegenzug eine Vergütung zu zahlen. Die Vergütung bemisst sich nach dem Börsenpreis (Marktwert Solar) des Stroms auf ca. 2-4 ct/kWh, abzüglich 0,4 ct/kWh für die Vermarktungspauschale.

    Für alle anderen Anlagentypen gilt diese Ausnahme nicht. Hier muss ein Wechsel in die Sonstige Direktvermarktung stattfinden.

  • Kann ich meine PV-Anlage technisch weiter betreiben?

    Das ist grundsätzlich vom Einzelfall abhängig. Die Module weisen zwar in der Regel eine Lebensdauer von über 20 Jahren auf, kritischer Faktor ist in der Regel jedoch die Lebensdauer des Wechselrichters. Sollte hier bereits ein Austausch stattgefunden haben, ist es daher gut möglich, dass einem Weiterbetrieb – zumindest technisch - nichts im Wege steht. Wir empfehlen jedoch trotzdem, deine Anlange durch einen Techniker prüfen zu lassen.

  • Lohnt sich der Weiterbetrieb meiner PV-Anlage?

    Deine funktionierende PV-Anlage produziert weiterhin ökologisch und ökonomisch wertvolle Energie. Diese kannst du im Rahmen der Anschlussregelung weiterhin in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Aufgrund der geringen Vergütungssätze ist diese Option jedoch in der Regel nur dann wirtschaftlich, wenn keine größeren Investitionen in deine Anlage anstehen – bspw. etwa ein Wechselrichtertausch.

    Wir empfehlen daher alternativ, deine Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen.

  • Wie stelle ich meine Anlage auf Eigenverbrauch um?

    Um deinen erzeugten Strom selbst nutzen zu können, muss deine bisherige Messeinrichtung ausgetauscht werden, außerdem muss die PV-Anlage im Zählerschrank umgeklemmt werden. Nur so kann der Solarstrom direkt in den Stromkreis deines Hauses fließen. Die elektrotechnischen Arbeiten müssen durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden.

  • Welche Eigenverbrauchsquote kann ich realistisch erzielen?

    Deine Eigenverbrauchsquote hängt stark von zwei Faktoren ab: der Höhe Deines Stromverbrauchs und der Anlagengröße, beziehungsweise der jährlichen Stromproduktion deiner Anlage. Grundsätzlich gilt, dass sich bei größeren Verbräuchen und kleineren Anlagen deutlich höhere Eigenverbrauchsquoten erzielen lassen, bei einer PV Anlage mit 2,5 kWp etwa bis zu 50-60 %.

    Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Maßnahmen, deinen Eigenverbrauch zu maximieren.

  • Wie kann ich meinen Eigenverbrauch maximieren?

    Zur Maximierung deiner Eigenverbrauchsquote gibt es mehrere Möglichkeiten:

    • Zum einen kannst du deinen Verbrauch durch zusätzliche Lasten (Wallbox, Wärmepumpe, …) erhöhen.
    • Darüber hinaus kannst du bestehende Lasten (Waschmaschine, Geschirrspülmaschine, Wäschetrockner, …) gezielt zu Zeiten einsetzen, an denen deine Anlage überschüssigen Strom produziert.
    • Eine weitere Möglichkeit besteht in der Installation eines Batteriespeichers. Aufgrund der in der Regel kleinen Anlagengröße bei Post-EEG Anlagen, ist eine Nachrüstung wirtschaftlich jedoch nur selten sinnvoll.

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