Die fünf häufigsten Fragen zum GEG | evm Blog

Ein Techniker überprüft eine große Wärmepumpe im Freien. Links im Bild stehen Pflanzen.

Heizungen und Wärmepumpen

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1. Was hat sich durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz geändert? 

Es gibt wieder eine technologieoffene Heizungswahl. Eigentümerinnen und Eigentümer können selbst entscheiden, welche Heizungslösung am besten zu ihrem Gebäude passt. 

Mögliche Optionen sind unter anderem: 

  • Wärmepumpen
  • Hybridheizungen 
  • Biomasseheizungen (z. B. Pelletheizungen) 
  • Gasheizungen 
  • Ölheizungen 
  • Anschluss an ein Fernwärmenetz  

Damit wurden wesentliche Vorgaben des bisherigen „Heizungsgesetzes“ zurückgenommen. Ziel der Bundesregierung ist es, Bürokratie abzubauen und den Menschen mehr Eigenverantwortung bei Investitionsentscheidungen einzuräumen. Trotzdem gilt weiterhin: Deutschland verfolgt das Ziel, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Die Anforderungen an die Nutzung fossiler Energieträger werden daher langfristig weiter steigen.  


2. Sind Gas- und Ölheizungen jetzt wieder erlaubt? 

Ja. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ist grundsätzlich wieder möglich. Wer sich für eine solche Lösung entscheidet, sollte jedoch die langfristigen Folgen berücksichtigen: 

  • Der CO₂-Preis wird in den kommenden Jahren weiter steigen. 
  • Die Kosten für fossile Energieträger werden tendenziell zunehmen. 
  • Ab 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schrittweise einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen, beispielsweise Biomethan oder Bioöl. Dies muss über einen speziellen „Biogas“-Tarif nachgewiesen werden. 
  • Fossile Energieträger werden perspektivisch immer stärker durch klimafreundliche Alternativen ersetzt. 

Wir beraten dich gerne offen und ehrlich über die Zukunftsfähigkeit verschiedener Technologien.  Aber unsere Erfahrung zeigt: Die Wärmepumpe ist heute in vielen Gebäuden die wirtschaftlich und ökologisch sinnvollste Lösung. Sie arbeitet effizient, wird gefördert und bietet langfristig die größte Planungssicherheit. 


3. Wie sehen die Förderungen jetzt aus? 

Die staatliche Förderung für den Heizungstausch bleibt grundsätzlich bestehen, fällt künftig jedoch für viele Haushalte geringer aus. Ab dem 21. Juli werden die Fördersätze angepasst. Besonders betroffen sind Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen.  

Der sogenannte Einkommensbonus wird künftig gestaffelt: 

  • Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro erhalten einen Bonus von 40 Prozent. 
  • Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten weiterhin einen Bonus von 30 Prozent. 
  • Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 50.000 Euro können noch einen Bonus von 10 Prozent erhalten. Diese Einkommensgruppe konnte vorher nicht vom Einkommensbonus profitieren. 
  • Haushalte mit sehr niedrigen Einkommen profitieren teilweise von verbesserten Fördermöglichkeiten. 
  • Zusätzlich wird ein neuer Kinderzuschlag eingeführt. Dadurch reduziert sich das für die Förderberechnung relevante Einkommen einmalig um 10.000 Euro. 

Auch die maximal förderfähigen Investitionskosten werden abgesenkt. Künftig werden nur noch 28.000 Euro der Investitionskosten berücksichtigt, bisher lag die Grenze bei 30.000 Euro. Dieser Förderdeckel soll zudem alle sechs Monate um weitere 750 Euro sinken. 

Verändert wird auch der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch alter Heizungen. Der Bonus beträgt derzeit noch 20 Prozent, wird künftig jedoch schrittweise reduziert. Ab dem kommenden Jahr sinkt er alle sechs Monate und läuft bis 2029 vollständig aus. 

Unser Rat: Wer ohnehin über eine neue Heizung nachdenkt, sollte die aktuellen Förderbedingungen genau prüfen und nicht unnötig lange warten. Insbesondere bei Wärmepumpen können die Zuschüsse trotz der Anpassungen weiterhin einen bedeutenden Beitrag zur Finanzierung leisten.  

 

4. Was muss ich beachten, wenn ich meine Heizung erneuern möchte? 

Wer eine alte Heizungsanlage ersetzen möchte, sollte nicht nur die Anschaffungskosten betrachten, sondern die gesamte Nutzungsdauer der Anlage. 

Wichtige Fragen sind: 

  • Welche Energiekosten entstehen in den kommenden 15 bis 20 Jahren? 
  • Welche gesetzlichen Anforderungen sind künftig zu erwarten? 
  • Welche Förderungen können genutzt werden? 
  • Ist mein Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet? 
  • Welche Modernisierungsmaßnahmen verbessern zusätzlich die Effizienz? 

Gerade bei älteren Heizungen kann ein Austausch deutliche Effizienzgewinne bringen und den Energieverbrauch spürbar senken. Eine individuelle Beratung ist dabei besonders wichtig. Denn die optimale Lösung hängt immer vom Gebäude, dem Energiebedarf und den persönlichen Anforderungen ab. 


5. Sollte ich mit meiner Entscheidung noch warten? 

Unsere klare Antwort lautet: Nein. 

Warten schafft in den meisten Fällen keine Vorteile. Alte Heizungen verursachen häufig hohe Energiekosten, arbeiten ineffizient und verursachen unnötige CO₂-Emissionen. Zudem soll die Förderungen für Wärmepumpen in den nächsten Jahren weiter sinken. Die Wärmewende bleibt ein langfristiges Ziel. Die politischen Rahmenbedingungen mögen sich ändern, der Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung bleibt jedoch bestehen. 

Wer jetzt modernisiert, 

  • senkt langfristig seine Energiekosten, 
  • nutzt verfügbare Fördermittel, 
  • erhöht den Wert seiner Immobilie, 
  • und macht sein Zuhause fit für die Zukunft. 

 

Wir unterstützen dich dabei, die für dein Gebäude passende Entscheidung zu treffen. Dabei betrachten wir nicht nur die Investitionskosten von heute, sondern auch die Betriebskosten und Anforderungen von morgen. Nutze die aktuellen Fördermöglichkeiten, informiere dich frühzeitig und lass dich individuell beraten. In vielen Fällen ist die Wärmepumpe die langfristig wirtschaftlichste und zukunftssicherste Lösung. 


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