Kurz zusammengefasst
- Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde umfassend geändert und in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt.
- Die wesentlichen neuen Regeln für den Heizungstausch gelten seit 29. Juli 2026.
- Die pauschale Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie bei neuen Heizungen ist entfallen.
- Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse, Hybridlösungen sowie Gas- und Ölheizungen sind grundsätzlich weiterhin möglich.
- Für fossile Brennstoffe gelten zusätzliche Anforderungen, die langfristig auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung ausgerichtet sind.
- Die staatliche Heizungsförderung besteht weiterhin. Für Anträge ab 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen.
- Welche Heizung sinnvoll ist, hängt deshalb stärker denn je vom Gebäude, Energiebedarf, Investitionskosten und den langfristigen Betriebskosten ab.
1. Was hat sich durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz geändert?
Die wichtigste Änderung betrifft die Wahl der Heizung. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wurde umfassend geändert und gleichzeitig in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt. Die wesentlichen neuen Regelungen zum Heizungstausch sind am 29. Juli 2026 in Kraft getreten.
Dabei ist vor allem die bisherige pauschale 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien entfallen. Eigentümerinnen und Eigentümer haben damit mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik.
Möglich sind unter anderem:
- Wärmepumpen
- Fernwärme
- Hybridheizungen
- Biomasseheizungen, beispielsweise Pelletheizungen
- Solarthermie
- Gasheizungen
- Ölheizungen
- weitere im Gesetz vorgesehene Heiztechniken.
Technologieoffenheit bedeutet allerdings nicht, dass jede Heizungsart unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten gleich zu bewerten ist. Gerade bei Gas und Öl müssen Eigentümerinnen und Eigentümer die langfristigen Anforderungen an die eingesetzten Brennstoffe berücksichtigen.
Deutschland verfolgt weiterhin das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Das GModG soll dieses Ziel mit mehr Entscheidungsfreiheit bei der technischen Lösung verbinden.
2. Sind Gas- und Ölheizungen jetzt wieder erlaubt?
Ja. Neue Gas- und Ölheizungen dürfen grundsätzlich eingebaut werden.
Das ist allerdings nur ein Teil der Antwort.
Für fossile Heizsysteme sieht das neue Gesetz eine schrittweise Umstellung auf klimafreundlichere Brennstoffe vor. Ab 2029 greift eine sogenannte Biotreppe, durch die bei Gas und Öl schrittweise verbindliche Bioanteile hinzukommen sollen. Ab 2045 sollen die eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Hinzu kommt: Die Einzelheiten zur Grüngasquote sollen noch separat gesetzlich geregelt werden. Die Bundesregierung soll diese Details bis zum 1. Dezember 2026 festlegen.
Was bedeutet das für die Heizungswahl?
Wer heute eine neue Heizung plant, sollte deshalb nicht allein den Kaufpreis vergleichen. Entscheidend sind die Gesamtkosten über die Lebensdauer der Anlage.
Dazu gehören beispielsweise:
- Anschaffung und Installation
- Energie- beziehungsweise Brennstoffkosten
- Wartungs- und Betriebskosten
- verfügbare Fördermittel
- künftige gesetzliche Anforderungen
- mögliche weitere Modernisierungen am Gebäude.
Gerade eine Wärmepumpe sollte bei einer anstehenden Heizungsmodernisierung mitgeprüft werden. Ob sie im Einzelfall wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Gebäude und der vorhandenen Wärmeverteilung ab.
3. Welche Förderung gibt es für eine neue Heizung?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt bestehen. Die Förderbedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. Bei der KfW läuft die Heizungsförderung für Privatpersonen weiterhin über den Zuschuss 458.
So funktioniert die Förderung seit Juli 2026
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Je nach persönlicher Situation können weitere Boni hinzukommen. Insgesamt sind bei Privatpersonen Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Eine wesentliche Änderung betrifft den Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch bestimmter alter, noch funktionsfähiger Heizungen. Er beträgt seit dem 21. Juli 2026 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte.
Auch die maximal berücksichtigten Investitionskosten haben sich geändert. Bei einem Einfamilienhaus sind zunächst 28.000 Euro förderfähig. Ab dem 1. Februar 2027 reduziert sich dieser Betrag halbjährlich um 750 Euro.
Wichtig: Förderung vor Beginn prüfen
Wer die KfW-Heizungsförderung nutzen möchte, sollte die Reihenfolge genau beachten.
Für den Antrag muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthalten. Ein Vertrag ohne eine solche Bedingung oder ein tatsächlicher Beginn der Arbeiten vor Ort kann als Vorhabenbeginn gelten und die Förderung ausschließen.
Deshalb gilt: Erst Förderbedingungen prüfen und Antrag richtig vorbereiten, dann das Vorhaben starten.
4. Was sollte ich beachten, wenn ich meine Heizung erneuern möchte?
Die neue Technologieoffenheit macht eine individuelle Betrachtung noch wichtiger. Nicht jedes Heizsystem passt zu jedem Haus.
Vor der Entscheidung solltest du mindestens diese Fragen beantworten:
Wie hoch sind die Gesamtkosten?
Vergleiche nicht nur die Anschaffungskosten. Eine Heizung wird viele Jahre genutzt. Energieverbrauch, Brennstoff- beziehungsweise Stromkosten und Wartung können deshalb entscheidend für die Wirtschaftlichkeit sein.
Ist mein Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet?
Eine Wärmepumpe ist keineswegs nur für Neubauten interessant. Ob sie in einem Bestandsgebäude effizient arbeitet, sollte aber anhand des konkreten Hauses geprüft werden. Heizflächen, energetischer Zustand und notwendige Vorlauftemperaturen spielen dabei eine wichtige Rolle.
Kommt Fernwärme infrage?
Wo ein Wärmenetz vorhanden oder konkret geplant ist, kann auch ein Wärmenetzanschluss interessant sein. Das GModG sieht den Fernwärmeanschluss ausdrücklich als mögliche Heizlösung vor.
Welche Förderung bekomme ich tatsächlich?
Die maximale Förderquote ist nicht automatisch die persönliche Förderquote. Prüfe deshalb vor der Investitionsentscheidung, welche Förderbestandteile du tatsächlich nutzen kannst. Die KfW bietet dafür Informationen zur Heizungsförderung im Programm 458 an.
Was passiert in den nächsten Jahren?
Bei Gas- und Ölheizungen sind die künftigen Vorgaben für klimafreundlichere Brennstoffe besonders wichtig. Wer heute investiert, sollte daher nicht nur fragen: „Was darf ich einbauen?“, sondern auch: „Welche Lösung passt in zehn oder 20 Jahren noch zu meinem Haus und meinem Budget?“
5. Sollte ich mit dem Heizungstausch noch warten?
Allein wegen des neuen Gesetzes zu warten, ist aber nicht automatisch ein Vorteil.
Denn mit dem GModG besteht inzwischen Klarheit über wesentliche Grundregeln. Gleichzeitig verändern sich einzelne Förderbedingungen weiter. Der Klimageschwindigkeitsbonus soll ab Februar 2027 halbjährlich sinken, ebenso der Förderhöchstbetrag.
Trotzdem bedeutet das nicht, dass jeder sofort seine funktionierende Heizung austauschen sollte.
Sinnvoll ist vielmehr eine konkrete Rechnung:
- Zustand und Alter der bestehenden Heizung prüfen
- jährlichen Energieverbrauch erfassen
- geeignete Heizsysteme gegenüberstellen
- Investitions- und Betriebskosten vergleichen
- Fördermöglichkeiten prüfen
- mögliche Modernisierungen am Gebäude berücksichtigen.
Wer ohnehin einen Austausch plant oder mit einer störanfälligen und ineffizienten Heizung arbeitet, hat mit diesen Informationen eine gute Grundlage für eine fundierte Entscheidung.
Fazit: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl, aber genaues Rechnen bleibt wichtig
Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Freiheit bei der Heizungswahl. Auch neue Gas- und Ölheizungen sind grundsätzlich möglich. Gleichzeitig bleiben das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung und zusätzliche Anforderungen an Brennstoffe bestehen.
Wer seine Heizung modernisieren möchte, sollte deshalb nicht allein danach entscheiden, was erlaubt ist. Wichtiger ist, welche Lösung langfristig zum Gebäude und zum eigenen Budget passt.
Die staatliche Förderung kann dabei weiterhin einen wesentlichen Teil der Investition abfedern. Gerade bei einer geplanten Wärmepumpe lohnt es sich deshalb, Förderfähigkeit, Gebäude und Heizsystem gemeinsam zu betrachten.

