Wichtig: Du ziehst um? Dann melde dich bitte frühzeitig bei uns - mindestens 14 Tage vorher. Denn deinen Stromvertrag können wir ab 6. Juni 2025 nicht mehr rückwirkend ummelden.
Der evm-Anmeldeservice
Du ziehst in unsere Region oder in eine neue Wohnung? Dann kannst du hier jetzt schnell und einfach deinen Strom bei uns anmelden. Übrigens: Wenn du dich mindestens 14 Tage vor Umzug bei uns meldest, sparst du bares Geld. Denn eine rückwirkende Ummeldung/Anmeldung ist beim Strom ab 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Daher melde dich gerne frühzeitig bei uns mit dem Formular unten oder telefonisch unter 0261 402-11111.
Wir benötigen von dir:
Mindestens 14 Tage vor Einzug:
- Einzugsdatum
- Deine Kontaktdaten
- Optional: dein Wunschtarif
Am Tag der Wohnungsübergabe
- Zählernummer und Zählerstand deiner neuen Wohnung
Der evm-Umzugsservice
Du ziehst um und möchtest deinen vorhandenen evm-Vertrag mitnehmen? Kein Problem. Wir kümmern uns darum, dass du deinen Tarif mit in dein neues Zuhause nehmen kannst. Das brauchen wir dazu von dir:
Mindestens 14 Tage vor Umzug:
- Datum Aus- und Einzug
- Deine neue Lieferadresse
- Name des Nachmieters oder Eigentümers
Am Tag der Wohnungsübergabe:
- Deine neue Zählernummer
- Die Zählerstände deiner alten und neuen Wohnung
Tarif berechnen
Bei der evm anmelden
Wenn Du in Deine neue Wohnung ziehst, ist der Strom in der Regel bereits verfügbar. Indem Du den Stromschalter erstmalig umlegst, entsteht durch sogenanntes „konkludentes Verhalten“ ein Energieliefervertrag mit dem regionalen Grundversorger. Wenn du nicht vorher schon einen Stromliefervertrag für die neue Wohnung abgeschlossen hast, wirst du dann erst einmal im Grundversorgungstarif beliefert. Dieser ist in der Regel teurer als ein Vertrag mit einem Stromanbieter. Melde dich daher am besten schon mindestens 14 Tage vor deinem Einzug bei uns – wir beraten dich gerne zu deinem passenden Tarif.
Umzug frühzeitig melden, um Kosten zu vermeiden
Wer umzieht, sollte sich frühzeitig bei uns melden – idealerweise rund 6 Wochen vorher, spätestens aber 14 Tage vorher. Denn durch eine neue EU-Verordnung sind rückwirkende Ummeldungen ab 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Die Folge: Wer sich nicht vorab meldet, muss die Energiekosten in seiner alten Wohnung auch nach Umzug noch tragen.
So verhinderst du unnötige Kosten: Umzug per E-Mail, telefonisch, im Kundenportal oder im evm-Kundenzentrum frühzeitig anmelden, am Tag der Schlüsselübergabe wie gewohnt Zählerstand notieren und an uns übermitteln.