Die Bundesregierung plant die Einführung eines staatlich subventionierten, niedrigeren Industriestrompreises, um energieintensive Branchen zu entlasten. Profitieren sollen 91 Wirtschaftsbereiche, darunter unter anderem die Stahl-, Chemie-, Glas- und Keramikindustrie sowie der Maschinenbau.
Der vergünstigte Stromtarif soll Unternehmen zugutekommen, die im internationalen Wettbewerb besonders stark unter Druck stehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Unternehmen einen Jahresverbrauch von mindestens 100.000 kWh haben müssen.
Energieintensive Betriebe sollen zukünftig maximal fünf Cent pro Kilowattstunden zahlen – die Hälfte des bisherigen Preises.
Investitionspflichten
Die Entlastung ist für Unternehmen allerdings an Auflagen gebunden. Mindestens 50 % der Beihilfe müssen in Maßnahmen investiert werden, die langfristig zu einer Senkung der Stromsystemkosten beitragen – und ohne dabei fossile Energien zu stärken.
Investitionsmöglichkeiten sind unter anderem:
- Entwicklung von Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energien
- Energiespeicherlösungen
- Maßnahmen zur Erhöhung der Nachfrageflexibilität
- Energieeffizienzmaßnahmen mit Einfluss auf den Strombedarf
- Entwicklung von Elektrolyseuren für die Erzeugung erneuerbarer oder kohlenstoffarmer Wasserstoffmengen
- Elektrifizierungsinvestitionen
Die Maßnahmen müssen innerhalb von 48 Monaten nach Bewilligung umgesetzt werden, Ausnahmen gelten nur bei technischen Gründen.
Unternehmen können darüber hinaus nicht gleichzeitig von den ermäßigten Industriestrompreisen und der sogenannten Strompreiskompensation profitieren – sie müssen wählen.
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