Die EUDR bezieht sich auf eine Vielzahl an Produkten aus den folgenden Rohstoffgruppen:

Auch daraus hergestellte Produkte wie Möbel, Lederwaren, Schokolade oder Reifen fallen unter die Regelung. Unternehmen dürfen diese nur noch dann in Verkehr bringen oder exportieren, wenn sie nachweislich entwaldungsfrei sind und den lokalen Rechtsvorschriften des Herkunftslands entsprechen.
Eine umfangreichere Liste mit betroffenen Produkten finden sie hier
Die EUDR unterscheidet zwischen:
- Marktteilnehmern: Unternehmen, die Produkte erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen oder exportieren.
- Händlern: Unternehmen, die diese Produkte innerhalb der EU weiterverkaufen.
Auch KMU sind betroffen – mit reduzierten Pflichten, aber gleicher Verantwortung. Die betroffenen Unternehmen müssen nach der EUDR ein Due-Diligence-System mit drei zentralen Stufen umsetzen:
- Informationspflicht
Sammlung von Geodaten, Lieferanteninformationen, Produktdetails und Mengenangaben. - Risikobewertung
Analyse, ob Produkte aus entwaldeten Flächen stammen oder gegen lokale Gesetze verstoßen. - Risikominderung
Bei nicht eindeutig vernachlässigbarem Risiko: zusätzliche Audits, Lieferantenauskünfte oder Anpassung der Lieferkette.
Die Ergebnisse müssen in einer Sorgfaltspflichtenerklärung (DDS) dokumentiert und über das EU-Portal TRACES eingereicht werden. Unternehmen, die gegen die EUDR verstoßen, müssen mit Bußgeldern (bis zu 4 % des Jahresumsatzes), Handelsverboten oder Produktrückrufen rechnen.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis Ende 2025, um:
- Ihre Lieferketten zu analysieren
- betroffene Produkte zu identifizieren
- ein internes Due-Diligence-System aufzubauen
- digitale Tools zur Dokumentation und Nachverfolgung zu integrieren
So sichern Sie sich rechtlich ab und positionieren Ihr Unternehmen als Vorreiter für nachhaltiges Wirtschaften.
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