Besonders Gewerbekunden profitieren: Je nach Abnahmeverhalten und Netzgebiet sind Reduktionen der Durchleitungsgebühren zwischen 16 % und 29 % möglich.
Die stärksten Rückgänge zeigen sich in den Netzen von:
- E.DIS: –29,3 %
- Avacon: –26,8 %
- LEW Verteilnetz: –22,3 %
Auch in Regionen mit bisher hohen Netzentgelten, wie bei Westnetz, sind leichte Rückgänge zu verzeichnen.
Diese Entwicklung wird maßgeblich durch den Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro ermöglicht, den die Bundesregierung zur Dämpfung der Übertragungsnetzentgelte aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF) bereitstellt. Ziel ist es, die Stromkosten für Unternehmen und Haushalte zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die vorläufigen Preisblätter decken bereits rund 60 % der Stromversorgungsgebiete ab. Endgültige Werte werden zum Jahreswechsel erwartet. Die tatsächliche Belastung hängt weiterhin von individuellen Faktoren wie Spannungsebene und Verbrauchsprofil ab.
Auch die Energienetze Mittelrhein haben erste Informationen zu den Stromnetzentgelten 2026 veröffentlicht. Die vorläufigen Entgelte für die Netznutzung, Mehr-/Mindermengen sowie individuelle Netzentgelte einsehbar unter https://www.energienetze-mittelrhein.de/stromnetz/netzzugang-und-netzentgelte/#accordion-1-0. Die finalen Werte werden voraussichtlich zum Jahreswechsel bekanntgegeben.
Umlagen für Strom 2026 bekanntgegeben
Außerdem haben die Übertragungsnetzbetreiber die Umlagen auf Strom für 2026 bekanntgegeben. Die Gesamtkostenbelastung aus den Umlagen liegt bei 2,6946 ct/kWh.
Bei der Kalkulation der vorläufigen Übertragungsnetzentgelte für 2026 weisen die Übertragungsnetzbetreiber darauf hin, dass der geplante Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro bereits berücksichtigt wurde. Da die Verabschiedung des neuen § 24c EnWG, in welchem der Bundeszuschuss verankert werden soll, noch aussteht, sind die vorläufigen Netzentgelte bislang vorbehaltlich veröffentlicht. Sollte bis zum 05.12.2025 keine Rechtssicherheit bestehen, sei davon auszugehen, dass sich die endgültigen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte sowie der Aufschlag für besondere Netznutzung für 2026 entsprechend erhöhen werden.
Die gesetzlichen Strompreis-Bestandteile im Überblick
In folgender Tabelle sind die gesetzlichen Strompreis-Bestandteile übersichtlich dargestellt:
Preisbestandteile für die Strombelieferung | 2025 | 2026 | |
|
| ct/kWh | ct/kWh |
Stromsteuer |
| 2,0500 | 2,0500 |
Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden |
| 0,1100 | 0,1100 |
KWKG-Umlage |
| 0,2770 | 0,446 |
Aufschlag für besondere Netznutzung | ≤ 1.000.000 kWh/a | 1,5580 | 1,559 |
> 1.000.000 kWh/a | 0,0500 | 0,0500 | |
§ 17 EnWG Offshore-Netzumlage |
| 0,8160 | 0,941 |
Darüber hinaus hat die Bundesregierung die dauerhafte Anwendung des EU-Mindeststeuersatzes für Strom für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie in Land- und Fortwirtschaft beschlossen. Die bisher geltende Regelung war auf die Jahre 2024 und 2025 befristet.
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