Damit soll eine dauerhafte finanzielle Entlastung für Gasverbraucher erreicht werden – insbesondere für Gewerbekunden, die in den vergangenen Jahren stark von Preissteigerungen betroffen waren. Bevor die neue Regelung in Kraft treten kann, muss der Beschluss allerdings noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Erst dann ist die Abschaffung rechtskräftig.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Die Gasspeicherumlage wurde im Jahr 2022 im Zuge des Energiesicherungsgesetzes eingeführt. Ziel war es, die Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Füllstandsvorgaben für Gasspeicher zu sichern.
Denn nach den Versorgungsengpässen des Winters 2021/22 sollte gewährleistet werden, dass die Speicher rechtzeitig vor Beginn der Heizperiode ausreichend gefüllt sind.
Die Umlage wurde nach § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf alle aus dem Bilanzkreis ausgespeisten Gasmengen erhoben – sowohl für SLP- (Standardlastprofil-) als auch für RLM-Kunden (registrierende Leistungsmessung).
Die Höhe wurde regelmäßig von der Trading Hub Europe (THE) festgelegt und betrug zuletzt 2,89 EUR/MWh (seit dem 1. Juli 2025).
Was ändert sich ab 2026?
Mit dem neuen Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll die Gasspeicherumlage dauerhaft entfallen.
Statt über die Umlage werden die Kosten künftig über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert.
Das bedeutet: Die Finanzierung der Speicherfüllung wird auf den Bundeshaushalt verlagert – die Umlage entfällt vollständig.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Entscheidung grundsätzlich, betont jedoch, dass das Gesetz spätestens bis Ende Oktober 2025 verabschiedet werden müsse, damit die Entlastung rechtzeitig zum 1. Januar 2026 greifen kann.
Was bedeutet das für Gewerbekunden?
Für Gewerbekunden mit einem Sondervertrag, der reine Energiepreise sichert bedeutet die geplante Abschaffung:
👉 Die bisherige Umlage entfällt automatisch aus dem Arbeitspreis, sobald das Gesetz in Kraft tritt.
👉 Eine zusätzliche Anpassung oder Rückmeldung ist nicht erforderlich.
Wann Unternehmen mit Komplettpreisverträgen profitieren, ist noch offen. Solange der Staat es nicht anders beschließt, erfolgt hier die Weitergabe der Ersparnis erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit, da dort Preisbestandteile wie Umlagen nicht während der Laufzeit angepasst werden.
Insgesamt ist die Abschaffung der Gasspeicherumlage ein positives Signal – sie stärkt die Planbarkeit und Transparenz der Energiepreise, auch wenn die Entlastung im Vergleich zur Gesamtsumme der Gaskosten moderat ausfällt.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Nach den Beratungen im Bundestag und im Bundesrat folgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Wenn alles nach Plan verläuft, tritt die Änderung zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Bis dahin bleibt die bestehende Umlage in Höhe von 2,89 EUR/MWh gültig.
Sobald die Abschaffung verbindlich beschlossen ist, wird die evm ihre Gewerbekunden umgehend informieren.
Fazit: Ein Schritt in Richtung Stabilität und Transparenz
Die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage ist ein weiterer Baustein für stabilere und nachvollziehbare Energiepreise.
Auch wenn der Beschluss noch final bestätigt werden muss, ist die Richtung klar: Entlastung und Vereinfachung.
Die evm beobachtet die weiteren politischen Schritte genau und sorgt dafür, dass die Entlastung – sobald gesetzlich beschlossen – automatisch in die Preisstruktur übernommen wird.
Bei Fragen zu Ihrem Vertrag oder den Auswirkungen auf Ihre Energiekosten beraten wir Sie gerne persönlich.
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