EU gibt grünes Licht – mit Bedingungen
Ende Juli 2025 hat die EU-Kommission grünes Licht für den Industriestrompreis gegeben: Gefördert wird eine Absenkung des Strompreises auf bis zu 5 Cent pro Kilowattstunde, maximal für 50 % des Jahresverbrauchs eines Unternehmens und befristet auf drei Jahre, spätestens auslaufend bis Ende 2030. Unterstützt werden nur Unternehmen mit hohem Strombedarf, die zugleich stark im internationalen Wettbewerb stehen. Damit soll sichergestellt werden, dass nur jene Betriebe profitieren, die durch hohe Energiepreise besonders unter Druck geraten sind.
Zusätzlich positiv: Die nachträgliche Erstattung der Stromsteuer für Gewerbe wurde entfristet. Dies reduziert die Stromkosten dauerhaft um rund zwei Cent pro Kilowattstunde und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.
Für viele Mittelständler ohne extrem hohen Energieverbrauch bleibt die Maßnahme hingegen ohne Wirkung. Für Gewerbekunden bedeutet das: Wer nicht direkt von der Regelung profitiert, sollte alternative Strategien prüfen. Die evm unterstützt ihre Geschäftspartner dabei, individuelle Lösungen zu finden und die richtigen Weichen zu stellen.
Erhebliche Einsparungen laut IW-Berechnung
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat berechnet, dass Unternehmen durch den Industriestrompreis insgesamt rund 4 Milliarden Euro einsparen könnten. Allein 2025 läge die Entlastung bei 1,5 Mrd. €, 2026 bei 1,4 Mrd. €, 2027 noch bei 1,1 Mrd. €. Besonders energieintensive Industrien wie Chemie oder Stahl könnten damit kurzfristig Luft zum Atmen bekommen.
Gleichzeitig weist das IW darauf hin, dass die Entlastung aufgrund sinkender Börsenstrompreise von Jahr zu Jahr geringer ausfallen dürfte. Das ist an sich ein gutes Signal: sinkende Marktpreise entlasten Unternehmen zusätzlich – auch wenn die staatliche Förderung dadurch im Zeitverlauf weniger stark wirkt. Für Gewerbekunden in Rheinland-Pfalz bedeutet das, dass sie diese Zeit gezielt nutzen können, um ihre Energieeffizienz zu steigern. Die evm bietet hierfür praxisnahe Unterstützung und zeigt auf, welche Maßnahmen langfristig sinnvoll sind.
Vorteile und Grenzen: Bilanz und Perspektive
Die Vorteile liegen auf der Hand: spürbare kurzfristige Entlastungen, gezielte Hilfen für internationale Wettbewerber und überschaubare Kosten für den Staat. Für die Unternehmen kann dies ein Signal sein, notwendige Investitionen zumindest nicht weiter hinauszuzögern. Doch die Grenzen sind ebenso deutlich: Drei Jahre Gültigkeit reichen in der strategischen Planung von Unternehmen kaum aus, um Investitionen in Milliardenhöhe sicher zu begründen. Hinzu kommen rechtliche Unsicherheiten durch die enge Bindung an europäisches Beihilferecht. Sollte die Maßnahme auf EU-Ebene erneut in Frage gestellt werden, droht eine abrupte Beendigung, die neue Unsicherheiten schafft. Für evm-Gewerbekunden stellt sich daher die Frage, wie sie ihre Energieversorgung unabhängig von kurzfristigen Förderprogrammen absichern können. Hier bietet die evm verlässliche Beratung, um Risiken zu minimieren und Chancen frühzeitig zu nutzen.
Fazit
Der geplante Industriestrompreis könnte den Unternehmen in Deutschland kurzfristig spürbare Erleichterung bringen. Rund 4 Mrd. € Einsparung über drei Jahre sind ein wichtiges Signal, gerade für Branchen, die unter den hohen Energiekosten besonders leiden. Doch klar ist auch: Für eine langfristig wettbewerbsfähige und nachhaltige Energieversorgung braucht es mehr als Subventionen. Der Ausbau erneuerbarer Energien, Investitionen in Speicherlösungen und eine Modernisierung der Netze bleiben zentrale Aufgaben. Erst wenn diese Hausaufgaben gemacht sind, lässt sich die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Standorte dauerhaft sichern. Als regionaler Energieversorger und Partner begleitet die evm ihre Gewerbekunden auf diesem Weg und sorgt dafür, dass sie sowohl kurzfristige Chancen nutzen als auch langfristig gut aufgestellt sind.
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