Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2024/573 am 11. März 2024 wurden die bisherigen Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) deutlich verschärft. Die neue Verordnung ersetzt die bisherige F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und erweitert die Anforderungen spürbar. Diese Maßnahmen sind Teil der EU-Klimastrategie und sollen dazu beitragen, die Emissionen dieser besonders klimaschädlichen Gase langfristig zu senken – mit dem Ziel, die Klimaziele bis 2050 zu erreichen.
Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 regelt die Verwendung, das Inverkehrbringen und die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) in der Europäischen Union. Die EU hat mit der Novellierung, die am 11. März 2024 in Kraft trat, einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz unternommen. Ziel ist es, den Einsatz fluorierter Treibhausgase bis 2050 drastisch zu reduzieren – insbesondere in Bereichen wie Kälte- und Klimatechnik, Wärmepumpen und Schaltanlagen.
Was ändert sich konkret ab 2025?
- Strengere Mengenbegrenzungen (Phase-Down): Die am Markt verfügbaren Mengen an F-Gasen werden schrittweise reduziert
- Verbot bestimmter Kältemittel: Ab 2025 sind Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial (GWP) in neuen Anlagen teilweise verboten
Verbot bestimmter Kältemittel:
- F-Gase mit GWP ≥ 150 in neuen, in sich geschlossenen Kälteanlagen
- F-Gase mit GWP ≥ 750 in Mono-Split-Klimaanlagen mit <3 kg Füllmenge
- F-Gase mit GWP ≥ 2500 in stationären Kälteanlagen
Es ergeben sich neue Anforderungen an Unternehmen:
- Erweiterte Pflichten zur Dichtheitskontrolle, Zertifizierung und Kennzeichnung.
- Strengere Vorgaben für Inverkehrbringen, Ausfuhr und Entsorgung von F-Gasen.
- Technologische Umstellungen: Besonders betroffen ist der Stromsektor – etwa durch das geplante Verbot von SF₆-Gas in Mittelspannungsanlagen ab 2026.
Was bedeutet das für Sie?
Für Betreiber von Anlagen mit fluorierten Kältemitteln ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um:
- den Bestand zu prüfen,
- auf alternative, umweltfreundlichere Kühlsysteme umzusteigen
- und sich über Schulungs- und Zertifizierungsanforderungen zu informieren
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