Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 stellt für eine Vielzahl von Unternehmen eine gesetzliche Anforderung dar. Es umfasst eine systematische Untersuchung und detaillierte Analyse des Energieeinsatzes sowie des Energieverbrauchs innerhalb Ihres Unternehmens. Es ermöglicht eine transparente Darstellung der Energieflüsse und identifiziert Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz. Sie erhalten dabei nicht nur Einblicke in Ihre Energieverbrauchsstrukturen, sondern auch einen Aktionsplan zur Umsetzung nachhaltiger Energieeinsparmaßnahmen und für Ihr Energiemanagement.
Was bietet Ihnen die evm bei einem Energieaudit?
- Prüfung der Energieaudit-Pflicht für Ihr Unternehmen
- Analyse einzelner Standorte, Unternehmen oder Unternehmensgruppen durch unsere Energieauditoren
- Energiedatenerfassung und -bereitstellung, die für das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 benötigt werden
- Energieaudit-Checkliste von Potenzialen zur Steigerung der Energieeffizienz
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen nach DIN EN 17463 (VALERI)
- Normkonforme Energieauditberichte, mit denen Sie die Pflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sicher erfüllen
- Beratung zu möglichen Förderungen durch das BAFA
- Unterstützung bei Kommunikation und Online-Meldung des Energieaudits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Welche Ziele hat ein DIN 16247 Energieaudit?
Der Energieauditor führt eine sorgfältige und systematische Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs in Ihrem Unternehmen durch. Diese Analyse ermöglicht es Ihnen, die Energieflüsse präzise zu erfassen und Effizienzsteigerungsmaßnahmen zielgerichtet umzusetzen. Am Ende der Durchführung eines Energieaudits erhalten Sie einen umfassenden Energiebericht. Dieser stellt eine Entscheidungshilfe für kurz- und langfristige Maßnahmen dar. Gleichzeitig erbringen Sie den Nachweis, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Die Einführung der Energieaudits DIN 16247-1 zielt darauf ab, die Energieeffizienz in der Wirtschaft nachhaltig zu steigern. Daher ist auch eine regelmäßige Wiederholung dieser Audits im Vier-Jahres-Rhythmus vorgeschrieben, um kontinuierlich Effizienzpotenziale zu identifizieren und zu nutzen.
Warum Sie ein Audit bei uns beauftragen sollten
Als Partner der Wirtschaft in der Region bringen wir unsere umfassende Expertise direkt in Ihr Unternehmen. Unsere Energieauditoren gewährleisten die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und natürlich auch, dass alle relevanten Fristen beachtet werden. Ein zusätzlicher Vorteil durch die Zusammenarbeit mit uns bei der Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1: Wir bieten nicht nur Beratung zu Fördermöglichkeiten, sondern stehen Ihnen auch bei der Planung und Realisierung effizienzsteigernder Maßnahmen zur Seite.

Profitieren Sie von folgenden Vorteilen für Ihr Energieaudit:
- Sicherstellung der Gesetzeskonformität nach DIN EN 16247-1
- Einhaltung Ihrer unternehmensindividuellen Fristen
- Pragmatische Umsetzung aller relevanten Norm- und Gesetzesanforderungen
- Begehung gemeinsam festgelegter Standorte und Objekte
- Analyse und Berichterstellung (lt. BAFA-Leitfaden; standardisiert-normkonformer Bericht)
- Durchführung einer IST-Analyse Ihrer Energiebezugs- und Kostenstruktur
- Identifizierung von Einsparpotenzialen und Erarbeitung von Maßnahmenkatalogen
Das Energieaudit in sieben Schritten
Energieaudit-Pflicht für Unternehmen:
Geplante neue Anforderungen zur Energieeffizienz (EED-Umsetzung)
Gesetzesentwurf*: wichtige Änderungen für Unternehmen im Überblick
Neue Bewertungsgrundlage
Die gesetzlichen Pflichten richten sich künftig nicht mehr nach dem KMU-Status.
Entscheidend ist der durchschnittliche jährliche Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre – über alle Energieträger und Standorte des Unternehmens.
Schwellenwerte & Pflichten
> 2,77 GWh = Energieaudit DIN EN 16247-1
> 23,6 GWH = Energie- oder Umweltmanagementsystem ISO 50001 / EMAS
Fristen & Stichtage
Weitere Änderungen
Umsetzungspläne nach Energieaudits: Innerhalb von 3 Monaten für wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen erstellen und veröffentlichen.
Keine Umsetzungspläne bei EnMS: Bei Unternehmen mit EnMS nach EnEfG entfällt diese Pflicht.
Plattform für Abwärme (PfA): Meldepflicht nur noch für EnMS-pflichtige Unternehmen und Rechenzentren ab 1 MW.
Rechenzentren: Neue Anforderungen an Energieeffizienz und Abwärmenutzung.
Vollzug & Sanktionen
Stichprobenartige Kontrolle durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Verstöße gegen Einrichtungs-, Erstellungs oder Betriebspflichten können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden.
Staatliche Förderung für KMU (bis zu 50 Prozent, max. 3.000 €)
Die europäische Energieeffizienzrichtlinie von 2012 schreibt Anreize für kleine und mittelständische Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits vor. Dies wurde in Deutschland mit der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) umgesetzt. Unternehmen, die ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 freiwillig durchführen, erhalten für die Kosten dieses Audits bis zu 50 Prozent oder maximal 3.000 € Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wer ist antragsberechtigt?
Kommunale, gemeinnützige, religiöse, soziale, gesundheitliche und kulturelle Einrichtungen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Nicht-KMU mit höchstens 500.000 kWh Energieverbrauch/Jahr
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